Guten Tag,
jemand möchte ein kleines Gewerbe, neben seinen eigentlich Beruf starten. Einige Waren können über günstige Einkaufsquellen besorgt werden und werden dann bei Ebay verkauft. Schön wäre es wenn dann ca. 300-400 monatlich netto dann mehr im Monat übrig bleiben(klar geht das nicht von heut auf morgen)
So nun zur eigentlich Frage:
Man kann ja die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, jedoch ist man dann nicht berechtigt MWST auf den Rechnungen auszuweisen. Alles was man dann einkaufe bezahlt man ja brutto also inkl. MWST. Durch den Verkauf im Internet entstehen monatliche fixe Kosten ( Shop gebühren, Verkaufsprovisionen an ebay, etc.)
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Kann man diese Ausgaben und andere mit dem Gewerbe verbundenen mit der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt geltend machen?
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Ist es nicht ein Nachteil brutto einzukaufen aber netto zu verkaufen, klar kann man die gezahlte MWST die man nicht absetzen kann, auf seine Verkaufspreise draufschlagen aber dadurch verteuert sich die Ware ja auch. Richtig? Oder gibt es einen Gedankenfehler?
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Wenn man ein Kleingewerbe anmelde, muss mann dann auch irgendwo anders noch etwas anmelden? Berufsgenossenschaft, IHK, Behörden etc?
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Bei der Kleinunternehmerregelung kann man ja die Einnahmen/Ausgaben gegenüberstellen und dann bei einer jährlichen privaten Steuererklärung beilegen und unter sonstige Einkünfte den minus oder Plusbetrag eintragen richtig? Muss man sonst noch etwas tun in einem bestimmten Rhythmus (monatlich, jährlich etc?)
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Was wäre der Vorteil wenn man nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme? Was muss man dann noch zusätzlich tun, z.B. monatlich, jährlich etc.?
Viele Fragen sind es. Ich hoffe auf konstruktive Antworten. Bitte erspart euch Aussagen wie: Im Internet kannste kein Geld verdienen schon gar nicht bei Ebay etc. Wenn man dann doch solche Aussagen trifft dann bitte nur mit Begründung und eventuell andere Möglichkeiten aufzeigen.
Danke