Kleinunternehmerregelung habe einige Fragen dazu

Guten Tag,

jemand möchte ein kleines Gewerbe, neben seinen eigentlich Beruf starten. Einige Waren können über günstige Einkaufsquellen besorgt werden und werden dann bei Ebay verkauft. Schön wäre es wenn dann ca. 300-400 monatlich netto dann mehr im Monat übrig bleiben(klar geht das nicht von heut auf morgen)

So nun zur eigentlich Frage:
Man kann ja die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, jedoch ist man dann nicht berechtigt MWST auf den Rechnungen auszuweisen. Alles was man dann einkaufe bezahlt man ja brutto also inkl. MWST. Durch den Verkauf im Internet entstehen monatliche fixe Kosten ( Shop gebühren, Verkaufsprovisionen an ebay, etc.)

  1. Kann man diese Ausgaben und andere mit dem Gewerbe verbundenen mit der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt geltend machen?

  2. Ist es nicht ein Nachteil brutto einzukaufen aber netto zu verkaufen, klar kann man die gezahlte MWST die man nicht absetzen kann, auf seine Verkaufspreise draufschlagen aber dadurch verteuert sich die Ware ja auch. Richtig? Oder gibt es einen Gedankenfehler?

  3. Wenn man ein Kleingewerbe anmelde, muss mann dann auch irgendwo anders noch etwas anmelden? Berufsgenossenschaft, IHK, Behörden etc?

  4. Bei der Kleinunternehmerregelung kann man ja die Einnahmen/Ausgaben gegenüberstellen und dann bei einer jährlichen privaten Steuererklärung beilegen und unter sonstige Einkünfte den minus oder Plusbetrag eintragen richtig? Muss man sonst noch etwas tun in einem bestimmten Rhythmus (monatlich, jährlich etc?)

  5. Was wäre der Vorteil wenn man nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme? Was muss man dann noch zusätzlich tun, z.B. monatlich, jährlich etc.?

Viele Fragen sind es. Ich hoffe auf konstruktive Antworten. Bitte erspart euch Aussagen wie: Im Internet kannste kein Geld verdienen schon gar nicht bei Ebay etc. Wenn man dann doch solche Aussagen trifft dann bitte nur mit Begründung und eventuell andere Möglichkeiten aufzeigen.

Danke

[MOD Jadzia] Vorposting wg. FAQ:1129 gelöscht

Kann man so machen. Allerdings ist man dann kein §19er mehr. Wer ausweist muss auch abführen.

  1. Bei der Kleinunternehmerregelung kann man ja die Einnahmen/Ausgaben gegenüberstellen und dann bei einer jährlichen privaten Steuererklärung beilegen und unter sonstige Einkünfte den minus oder Plusbetrag eintragen richtig? Muss man sonst noch etwas tun in einem bestimmten Rhythmus (monatlich, jährlich etc.?)

[MOD Jadzia] siehe oben

Nein, „kann man“ ist völlig richtig. Man MUSS nicht Bilanzieren, mann KANN EÜR machen. Kein FA verbietet einem §19er doppelte Buchführung und Bilanzierung.

Gruß

osmodius

[MOD Jadzia] Vorvorposting wg. FAQ:1129 gelöscht

Kann man so machen. Allerdings ist man dann kein §19er mehr. Wer ausweist muss auch abführen.

Falsch ausgedrückt von mir, sorry - es sollte natürlich heißen:
„Man weist keine MWSt. aus, sondern berechnet nur den Bruttobetrag.“

Kein FA verbietet einem §19er doppelte Buchführung und Bilanzierung.

Den Sinn dahinter würde ich zwar nicht verstehen, aber - ok, wieder was gelernt.

Gruß
Christian

Hallo Christian!

Kein FA verbietet einem §
19er doppelte Buchführung und Bilanzierung.

Den Sinn dahinter würde ich zwar nicht verstehen, aber - ok,
wieder was gelernt.

Wer Buchhaltung nur aufgrund von gesetzlichen Zwängen macht, hat irgend etwas missverstanden. Es geht vielmehr um Über- und Durchblick im eigenen Geschäft. Wer schlau ist, macht noch viel mehr, z. B. Aufschlüsselung nach Kostenstellen oder Analysen über die Wirksamkeit von Werbemaßnahmen/Messeteilnahmen u. v. m. Oder leitet aus laufender Buchhaltung ziemlich gut treffende Zahlen für die Zukunft ab, schafft sich so z. B. eine laufend fortgeschriebene Liquiditätsvorschau und sieht den Engpass schon Monate vor dem tatsächlichen Eintreffen.

Gruß
Wolfgang

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Guten Tag,

jemand möchte ein kleines Gewerbe, neben seinen eigentlich
Beruf starten. Einige Waren können über günstige
Einkaufsquellen besorgt werden und werden dann bei Ebay
verkauft. Schön wäre es wenn dann ca. 300-400 monatlich netto
dann mehr im Monat übrig bleiben(klar geht das nicht von heut
auf morgen)

So nun zur eigentlich Frage:
Man kann ja die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen,
jedoch ist man dann nicht berechtigt MWST auf den Rechnungen
auszuweisen. Alles was man dann einkaufe bezahlt man ja brutto
also inkl. MWST. Durch den Verkauf im Internet entstehen
monatliche fixe Kosten ( Shop gebühren, Verkaufsprovisionen an
ebay, etc.)

  1. Kann man diese Ausgaben und andere mit dem Gewerbe
    verbundenen mit der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt
    geltend machen?

ja

  1. Ist es nicht ein Nachteil brutto einzukaufen aber netto zu
    verkaufen, klar kann man die gezahlte MWST die man nicht
    absetzen kann, auf seine Verkaufspreise draufschlagen aber
    dadurch verteuert sich die Ware ja auch. Richtig? Oder gibt es
    einen Gedankenfehler?

ja, Du kaufst teurer ein, als die Mitbewerber! Wenn Du die Vorsteuer in die Verkaufspreise mit einkalkuliertst, wird es für die Kunden dann bei Dir teurer. Alternativ verdienst Du weniger.

  1. Wenn man ein Kleingewerbe anmelde, muss mann dann auch
    irgendwo anders noch etwas anmelden? Berufsgenossenschaft,
    IHK, Behörden etc?

Einzelhandel ist Gewerbe, also wirst Du Zwangsmitglied der IHK.
Die BG Handel und Warendistribution hat seit 2011 für den Einzelhandel keine Unternehmerpflichtversicherung … bin aber nicht ganz sicher…
Ansonsten kommt es darauf an, was Du verkaufst. Bei bestimmten Produkten gibt es Auflagen: Lebensmittel, Arzeneimittel, Kosmetika, Kräutertees…

  1. Bei der Kleinunternehmerregelung kann man ja die
    Einnahmen/Ausgaben gegenüberstellen und dann bei einer
    jährlichen privaten Steuererklärung beilegen und unter
    sonstige Einkünfte den minus oder Plusbetrag eintragen
    richtig? Muss man sonst noch etwas tun in einem bestimmten
    Rhythmus (monatlich, jährlich etc?)

Du machst übleicherweise eine Einnnahmen-Überschuss-Rechnung und trägst das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) in die Anlage G ein.

  1. Was wäre der Vorteil wenn man nicht die
    Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme? Was muss man dann
    noch zusätzlich tun, z.B. monatlich, jährlich etc.?

**Wenn Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, wirst Du monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung über Elster abgeben müssen. Dort gibst Du an, wieviel Mehrwertsteuer Du eingenommen, wieviel Vorsteuer Du ausgegeben hast. Dann, nach Abschluss des Jahres machst Du eine zusammenfassende Umsatzsteuererklärung. Spätestens nach zwei Jahren sagt Dir das Finanzamt, wie oft Du die Umsatzsteuervoranmeldung in Zukunft zu machen hast: es gibt die Möglichkeiten: vierteljährlich oder monatlich oder es reicht die Umsatzsteuererklärung…

**

Viele Fragen sind es. Ich hoffe auf konstruktive Antworten.
Bitte erspart euch Aussagen wie: Im Internet kannste kein Geld
verdienen schon gar nicht bei Ebay etc. Wenn man dann doch
solche Aussagen trifft dann bitte nur mit Begründung und
eventuell andere Möglichkeiten aufzeigen.

Danke

Viel Erfolg wünscht Birgitt Torbrügge