Kleinunternehmerregelung Ja/Nein?

Hallo Experten!

Ich habe vor kurzem ein Kleingewerbe angemeldet. Jetzt muss ich beim Finanzamt angeben ob ich die Kleinunternehmerregelung will oder nicht. So wie ich das verstanden habe darf ich wenn ich die Regelung will, keine Mehrwertsteuer gesondert auf Rechnungen angeben, meine UST-ID nicht angeben und keine Vorsteuer abziehen (was auch immer das heist, eine Erklärung, die ich auch verstehe, wäre auch nicht schlecht).

Jetzt frage ich mich was in meinen Fall besser ist. Hauptsächlich arbeite ich nur bei Privatpersonen und verkaufe auch nur an diese Hardware. Ich persönlich tendiere zu der Kleinunternehmerregelung. Habe ich da eurer Meinung nach Vor- oder Nachteile?

Wie schaut es da mit Steuern aus? Was muss ich ans Finanzamt zahlen, bekomme ich Steuerbeträge wieder zurück und wenn das so wäre, wie berechnet sich das alles?

Ich hoffe die Fragen sind einigermassen verständlich. Ich kenne mich leider mit solchen Steuerlichen Sachen nicht sehr gut aus und hoffe hier Hilfe zu bekommen!

mfg
Klaus

Hallo Klaus,

Ich habe vor kurzem ein Kleingewerbe angemeldet. Jetzt muss
ich beim Finanzamt angeben ob ich die Kleinunternehmerregelung
will oder nicht.

Zu der Kleinunternehmerbesteuerung hat es haufenweise Infos hier im Archiv: Wenn man die durchgliedern würde, käme schon ein Gründerhandbuch raus… Sachlich gegliedert bekommst Du diese und andere Infos im Rundumschlag bei entsprechenden Seminaren der IHKn.

Zu Deinen konkreten Fragen - in der Hoffnung, dass sonst „alles klar“ ist:

So wie ich das verstanden habe darf ich wenn
ich die Regelung will, keine Mehrwertsteuer gesondert auf
Rechnungen angeben, meine UST-ID nicht angeben und keine
Vorsteuer abziehen.

Richtig. Und Umsatzsteuer musst Du nicht abführen. Kennst Du die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer nach § 19(1)UStG?

  • Vorsteuer ist die Umsatzsteuer aus Rechnungen für Waren und Leistungen, die Du für Dein Unternehmen erwirbst. Abzuführende USt = USt auf Deine Umsätze und Privatentnahmen abzüglich Vorsteuer.

Jetzt frage ich mich was in meinen Fall besser ist.
Hauptsächlich arbeite ich nur bei Privatpersonen und verkaufe
auch nur an diese Hardware. Ich persönlich tendiere zu der
Kleinunternehmerregelung. Habe ich da eurer Meinung nach Vor-
oder Nachteile?

Wenn Du für Privatpersonen arbeitest, ist die Nutzung der Kleinunternehmerregelung (bei Einhaltung der Umsatzgrenzen) ein relativer Vorteil: Wenn Du für 100€ ohne USt lieferst, kostet das den Kunden 100€. Wenn Du für 100€ zuzüglich USt lieferst, kostet das den Kunden 116€. Dein Wareneinkauf wird andererseits teurer, wenn Du die USt auf Wareneinkauf nicht von der eingenommenen USt abziehen kannst. Wenn ich aber eine positive Marge unterstelle, ist dieser Effekt kleiner als der erste.

Wie schaut es da mit Steuern aus? Was muss ich ans Finanzamt
zahlen, bekomme ich Steuerbeträge wieder zurück und wenn das
so wäre, wie berechnet sich das alles?

Umsatzsteuer also nicht von Bedeutung, wenn Kleinunternehmerregelung nach § 19 (1) UStG genutzt wird. Bleiben GewSt und ESt. GewSt lasse ich auf der Seite, weil Du den Freibetrag für Einzelunternehmer wohl nicht erreichen wirst. ESt zahlst Du auf Deinen Gewinn bzw. Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Je nach voraussichtlichem Gewinn (den Du vielleicht in etwa schon benennen kannst) werden Vorauszahlungen auf die ESt festgesetzt oder die ESt bei der Veranlagung erhoben.

Wenn Du mit der Frage „wie berechnet sich das alles“ sagen willst, dass Du Dich mit dem Thema Aufzeichnungen und Gewinnermittlung noch überhaupt nicht beschäftigt hast, ist es nicht verkehrt, wenn Du Angebote von StB-Kanzleien einholst, was es kostet, wenn Du den Kram nach draußen gibst. Kann natürlich sein, dass das Honorar dann den Ertrag aus Deinem Mondschein-Handel verbraucht. Wenn Du überlegst, ob Du die Überschussrechnung selber erstellen willst, geh doch mal mit diesem Stichwort ins Archiv (Steuern und Existenzgründung) und formuliere aus dem, was Du dort nicht findest, detaillierte Fragen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Klaus,

da es immer wieder gefragt wird, versuch ich mich jetzt mal an einem gang plastischem Beispiel:

Ausgangslage:
Rudolf Regelbesteuerer (RR) nimmt Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch
Karl Kleinunternehmer (KK) nimmt Kleinunternehmerregelung in Anspruch

Fall 1:
Paul Privatperson (PP) möchte bei einem von den beiden einen bestimmten Computer kaufen, Entscheidungskriterium ist nur der Preis.
Einkaufspreis des Computer für KK und RR 1.000 € netto, 1.160 € brutto.
Beide möchten an diesem Verkauf 100 € verdienen (d.h. nach der evtl. Abführung von USt sollen 100€ übrig bleiben).

Angebotskalkulation von RR:
Einkaufspreis brutto 1.160 €

  • enth. USt -160 € (diese bekommt er vom Finanzamt zurück)
    = Kosten 1.000 €
  • Verdienst 100 €
    = Verkaufspreis netto 1.100 €

  • USt 16 % 176 € (diese 176 € muss er ans Finanzamt abführen)
    = Verkaufspreis brutt 1.276 €

Angebotskalklulation von KK:
Einkaufspreis brutto 1.160 € (bekommt keine USt vom Finanzamt zurück)
= Kosten 1.160 €

  • Verdienst 100 €

= Verkaufspreis 1.260 € (darf keine USt ausweisen, muss keine abführen)

==> Da PP als Privatperson keine USt vom Finanzamt zurück bekommt, wird er das Angebot von KK bevorzugen, da 16€ billiger.
(Bonusfrage: Woher kommen die 16€? 16% aus 100€ Verdienst)

Fall 2:
Genauso wie oben, nur Gustav Gewerbetreibender (GG) möchte diesen Computer kaufen. GG kann die USt als Vorsteuer geltend machen.

GG kauft bei RR:
Kaufpreis brutto 1.276 €

  • enthaltene USt -176 € (bekommt GG von Finanzamt zurück)
    = Kosten 1.100 €

GG kauft bei KK:
Kaufpreis 1.260 € (keine USt in Rechnung ausgewiesen, also bekommt GG auch nichts zurück)
==> Kosten 1.260 €

GG wird sich also zum Kauf bei RR entschließen, weil er hier 160 € spart (Effekte durch Abschreibung unberücksichtigt).
(Bonusfrage: Woher kommen die 160€? Im Einkaufspreis des Computers enthaltene USt die KK nicht vom Finanzamt zurück bekommt)

In dem Beispiel sieht man, dass beim Verkauf an Privatpersonen die Kleinunternehmerregelung ein kleiner Vorteil ist, beim Verkauf an Gewerbetreibende dagegen ein großer Nachteil.
Anders ist es, wenn man hauptsächlich Dienstleistungen erbringt, dann wird der Vorteil durch die KU bei Privatpersonen wesentlich größer.

Wenn man also wirklich hauptsächlich an Privatpersonen verkauft, lohnt sich die KU schon, zumal es einfach Büroarbeit (monatliche USt-Voranmeldung) spart.
Bei Verkauf an Gewerbetreibende, dagegen hat man durch die KU größere Nachteile, zumal viele Gewerbetreibende bei jemandem der keine USt ausweist sowieso nicht oder nie wieder kaufen.

Grüße
Chris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Vielen Dank für dieses Beispiel! Wenn mir das vorher schon jemand so schön erklärt hätte, hätte ich hier nicht so dumm fragen müssen!
Ich denke das ich mich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden werde, auch im Hinblick auf die vereinfachten Büroarbeiten!

Nochmals danke für die Super Antwort!

mfg
Klaus