Hallo Klaus,
da es immer wieder gefragt wird, versuch ich mich jetzt mal an einem gang plastischem Beispiel:
Ausgangslage:
Rudolf Regelbesteuerer (RR) nimmt Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch
Karl Kleinunternehmer (KK) nimmt Kleinunternehmerregelung in Anspruch
Fall 1:
Paul Privatperson (PP) möchte bei einem von den beiden einen bestimmten Computer kaufen, Entscheidungskriterium ist nur der Preis.
Einkaufspreis des Computer für KK und RR 1.000 € netto, 1.160 € brutto.
Beide möchten an diesem Verkauf 100 € verdienen (d.h. nach der evtl. Abführung von USt sollen 100€ übrig bleiben).
Angebotskalkulation von RR:
Einkaufspreis brutto 1.160 €
- enth. USt -160 € (diese bekommt er vom Finanzamt zurück)
= Kosten 1.000 €
Angebotskalklulation von KK:
Einkaufspreis brutto 1.160 € (bekommt keine USt vom Finanzamt zurück)
= Kosten 1.160 €
= Verkaufspreis 1.260 € (darf keine USt ausweisen, muss keine abführen)
==> Da PP als Privatperson keine USt vom Finanzamt zurück bekommt, wird er das Angebot von KK bevorzugen, da 16€ billiger.
(Bonusfrage: Woher kommen die 16€? 16% aus 100€ Verdienst)
Fall 2:
Genauso wie oben, nur Gustav Gewerbetreibender (GG) möchte diesen Computer kaufen. GG kann die USt als Vorsteuer geltend machen.
GG kauft bei RR:
Kaufpreis brutto 1.276 €
- enthaltene USt -176 € (bekommt GG von Finanzamt zurück)
= Kosten 1.100 €
GG kauft bei KK:
Kaufpreis 1.260 € (keine USt in Rechnung ausgewiesen, also bekommt GG auch nichts zurück)
==> Kosten 1.260 €
GG wird sich also zum Kauf bei RR entschließen, weil er hier 160 € spart (Effekte durch Abschreibung unberücksichtigt).
(Bonusfrage: Woher kommen die 160€? Im Einkaufspreis des Computers enthaltene USt die KK nicht vom Finanzamt zurück bekommt)
In dem Beispiel sieht man, dass beim Verkauf an Privatpersonen die Kleinunternehmerregelung ein kleiner Vorteil ist, beim Verkauf an Gewerbetreibende dagegen ein großer Nachteil.
Anders ist es, wenn man hauptsächlich Dienstleistungen erbringt, dann wird der Vorteil durch die KU bei Privatpersonen wesentlich größer.
Wenn man also wirklich hauptsächlich an Privatpersonen verkauft, lohnt sich die KU schon, zumal es einfach Büroarbeit (monatliche USt-Voranmeldung) spart.
Bei Verkauf an Gewerbetreibende, dagegen hat man durch die KU größere Nachteile, zumal viele Gewerbetreibende bei jemandem der keine USt ausweist sowieso nicht oder nie wieder kaufen.
Grüße
Chris
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