Kleinunternehmerregelung noch gültig?

Ich brauche Hilfe!

Ich arbeite ganz normal und betreibe nebenbei noch einen kleinen Onlineshop (seit 2013)- eigentlich unter der Kleinunternehmeregelung.

Mein Umsatz lag letztes Jahr auch weit unter der Grenze von 17.500 EUR.
Also neulich Steuererklärung gemacht - Einnahmenüberschussrechnung beigefügt… nen kleinen Gewinn ausgewiesen, alles gut.

Heute habe ich folgendes im Briefkasten

was hat das zu bedeuten?
Gilt nun die Kleinunternehmerregelung nicht mehr?
Ist das nur ne Info falls sie dieses Jahr die Grenze überschreitet?

Ich kann jetzt bis Montag nicht im Finanzamt anrufen und bin ziemlich ratlos.

Das sieht tatsächlich so aus, als würde das Finanzamt davon ausgehen, dass du die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen möchtest- Wenn die Zahlen sich aber so darstellen, wie du schreibst, musst du dir keine Sorgen machen. Das lässt sich unproblematisch klären. Einfach nächste Woche anrufen, oder direkt hinfahren.

Servus,

das ist ein Standardtext, der ausgedruckt wird, wenn ein Anlass besteht, die Aussage des ersten Satzes in dem Schreiben an den Steuerpflichtigen zu richten.

Das Finanzamt ist selbstverständlich an 18.7 Abs 1 Satz 4 UStAE gebunden, da brauchst Du niemanden anrufen.

Übrigens: Wenn Du den Handel seit 2013 betreibst, sind das Kalenderjahr der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit und das folgende Kalenderjahr schon eine ganze Weile vorbei. Nicht gesehen?

Schöne Grüße

MM

Servus,

nochwas:

Es gibt einen Anlass dafür, dass das Unternehmen erst jetzt zur USt erfasst worden ist.

Hast Du jetzt erst die Steuererklärungen für 2013 eingereicht?
Hattest Du für die Jahre vor 2015 keine USt-Erklärung abgegeben (die wird bei Kleinunternehmern normalerweise nicht extra angefordert, wenn der Steuerpflichtige sie verschläft)?
Welcher andere Unterschied zwischen den Steuererklärungen für 2015 und denen für die Vorjahre fällt Dir ein?

Schöne Grüße

MM