Hallo an alle,
kann hier jemand sagen was bei folgendem Sachverhalt möglich ist?
man hat angefangen als Freiberufler tätig zu sein, bei der steuerlichen Erfassung den Punkt „Kleinunternehmerregelung 17500€“ NICHT angekreuzt hat,
jedoch die Umsatzsteueranmeldung angemeldet und dem Kunden auch 2 Monate in Rechnung gestellt hat.
Jedoch stellt sich jetzt heraus, dass der Jahresumsatz nicht einmal bei 10.000€ lag.
Wie ist es nun mit der Kleinunternehmerregelung, wenn diese nicht angemeldet wurde, der Betrag jedoch weit unter der Grenze liegt und wie ist es nun auch mit der Umsatzsteuer?
Sollte diese nur an das Finanzamt überwiesen werden, sobald auch hier der Jahresumsatz über 17500€ liegt, bzw. was macht man wenn man dies dem Kunden bereits in Rechnung gestellt hat und diese vom Kunden an den Dienstleister einschl. dem Betrag der USt. schon überwiesen wurde?
Könnte hier jemand die beiden Fragen beantworten, bzw. welche Möglichkeiten hat man in einer solchen Situation?
Bitte beachtet bei der Frage dass es sich hier um eine FREIBERUFLICHE TÄTIGKEIT handelt.