Hallo Helferforum 
Folgender, komplett theoretischer, Fall:
Eine Firma meldet ihr Gewerbe in 2003 an und gibt im Erfassungsbogen an die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu wollen. Nun, 2004, sieht die Firma, dass sowohl die Grenze von 16.620 in 2003 als auch die von 50.000 im laufenden Jahr überschritten wird. Eine Einkommensteuererklärung für 2003 wurde noch nicht erstellt.
Die Firma hat bisher keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, und mag nun dem Finanzamt mitteilen dass sie auf die Regelung verzichtet, also Umsatzsteuer künftig in Rechnung stellen mag.
Geht dies rückwirkend, im laufenden Monat bzw. ab 1.1.2005?
Dank vorab
Noah
hi,
wenn noch kein steuerbescheid für 2003 (umsatzsteuerbescheid) vorliegt bzw. keine UStE eingereicht wurde (nur mit meldung der umsatzsteuer), ist ein wechsel von KU (ist die regel wenn die grenzen eingehalten werden) zur regelbesteuerung (ausnahme) sogar noch rückwirkend ins jahr 2003 möglich. du musst nur sicherstellen, dass du die umsatzsteuer abführen kannst.
wenn du also in 2003 15.000 EUR umsatz gemacht hast (als KU) ohne ausweis von USt, kommt es darauf an, ob du noch die umsatzsteuerbeträge reinholen kannst (also 15.000 + 16% = 2.400 EUR). wenn das nicht ginge, würdest du AUS den 15.000 EUR die USt schulden (2068,97 EUR). es liegt also wirtschaftlich daran, ob du
a) die rechnungen ändern kannst und noch zahlungen von deinen kunden erhalten kannst -> hierzu sind i.d.R. nur vorsteuerabzugsberechtigte unternehmer bereit WENN deren umsatzsteuererklärungen noch nicht fertig sind
b) vielleicht selbst ohne nachkassierung von ust-beträgen von den kunden (sh. a), die vorsteuerbeträge deinerseits grösser sind, als die USt AUS deinem umsatz (hier also vost von mehr als 2068,97 EUR) bspw. weil du viel ware auf lager gekauft hast, anlagenkäufe getätigt hast etc.
ergo: nachrechnen was sinnvoll und machbar ist (ich weiss ja nicht, wieviel kunden du hast) und dann dem finanzamt mitteilen, am besten bei rückwirkung gleich die UStVA rückwirkend erstellen und beifügen…
mfg vom
showbee
Hallo Noah,
für 2003 bleibt alles so, wie es ist, ohne Umsatzsteuer. Es geht ja um voraussichtlichen Umsatz, nicht um wirklich getätigten. Wenn aber eindeutig feststeht, das tatsächlich 2004 die 50000 Euros überschritten werden, dann wird im der Jahresumsatzsteuererklärung gesamt 2004 herangezogen. Ich würde mir also über 2003 keine Gedanken mehr machen, aber für 2004 möglichst die Rechnungen ändern (bei Kunden darum bitten). Schlecht, wenn es Kunden sind, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Diese werden wohl kaum mehr zahlen wollen.
Gruß
André