Kleinunternehmerregelung trotz Übergangsgebührnis

Hallo.

Wenn ich nicht irre, kann man von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen, wenn man im Jahr nicht mehr als 17500€ Umsatz bzw 7500€ Gewinn. erzielt. Bezieht sich dieser Gewinn nun nur auf die Tätigkeit des Kleinunternehmens, also z.B. Kleingewerbe oder kreative Tätigkeit oder werden zu diesem Betrag auch alle anderen Einkünfte, z.B. aus Renten und/oder ÜBergangsgebührnisse vom letzten Arbeitgeber mit eingerechnet?
Schonmal danke für die Hilfe.
t

Hallo zurück,

das Thema „Kleinubternehmer“ ist eine umsatzsteuerliche Frage. Renten und Gehalt gehören zur Einkommensteuer. Ergo: Sie haben nix mit der Kleinuntermehmerregelung zu tun.

Viele Grüße
e

für Kleinuntern.Regelung zählt Umsatz nicht Gewinn
Hi !

nicht mehr als 7500€ Gewinn

Hier werden zwei Steuerarten durcheinander gewürfelt.

Für die Umsatzsteuer gilt die Umsatz -Grenze von € 17.500.
Für die Einkommensteuer gilt die Einkommens -Grenze von grob € 7.500 (genau € 7.664).

BARUL76