Hallo.
Wenn ich nicht irre, kann man von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen, wenn man im Jahr nicht mehr als 17500€ Umsatz bzw 7500€ Gewinn. erzielt. Bezieht sich dieser Gewinn nun nur auf die Tätigkeit des Kleinunternehmens, also z.B. Kleingewerbe oder kreative Tätigkeit oder werden zu diesem Betrag auch alle anderen Einkünfte, z.B. aus Renten und/oder ÜBergangsgebührnisse vom letzten Arbeitgeber mit eingerechnet?
Schonmal danke für die Hilfe.
t