Hallo,
ich habe eine Frage zur Kleinunternehmerreglung und den Umsatzgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.
Ich habe Folgendes zur Kleinunternehmerregelung gefunden (Quelle: http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html ):
„(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Absatz 5, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer.“
Jetzt ist da die Rede von „wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.“
Ich verstehe nicht ganz, was mit „zuzüglich der darauf entfallenden Steuer“ gemeint ist. Wenn Unternehmer X seit 3 Jahren Kleinunternehmer ist und somit keine Umsatzsteuer abführen musste, dann existiert doch gar keine Steuer, die man draufrechnen müsste!?
Oder müsste Kleinunternehmer X die Umsatzsteuer, die er hätte berechnen müssen, wenn er kein Kleinunternehmer wäre, seinem Jahresumsatz hinzuaddieren?
Also angenommen, er hätte 17.000 Euro Umsatz zu verzeichnen. Dann müsste er dem Finanzamt 17.000 Euro * 1,19 = 20.230 Euro Umsatz angeben wegen des Satzes „wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird“ ?
Also kurz gesagt: Was für eine Steuer ist in dem Satz gemeint?
MfG,
Tobi