Hallo Community,
Mich würde nur mal Interessieren wie sich folgendes Szenario verhält:
Ein Kleinunternehmen kauft seine Wahre bei einem Großhändler und muss natürlich 19% Vorsteuer auf die von ihn gekaufte Wahre bezahlen.
Der Kleinunternehmer muss zwar keine 19% MwSt. an seinem Kunden weiter geben hat aber die Wahre zu dem selben Preis gekauft wie ein „normaler“ Händler.
-> Ist daher ein Kleinunternehmer in der Lage seine bezahlte Vorsteuer an dem Großhändler geltend zu machen und diese zurück zu verlangen beim Finanzamt?
-> Wenn ja: Wie machen Kleinuternehmen so etwas und in welchem Zeitraum?
Zudem interessiert mich noch ein kleines Rechnenbesispiel. Wo liegt dan der Vorteil bei einem „normalen“ Händler der 19% MwSt. auf seine Wahre gegenüber dem Endkunden verlangen muss…?
Kleinunternehmer kauft für 100€ Wahre beim Großhändler muss 19% Vorsteuer bezahlen (=119€) braucht aber seinem Kunden keine MwSt. auferlegen -> Er könnte die Wahre ohne verlust für 119€ verkaufen.
"normaler"Händler kauft für 100€ Wahre beim Großhändler muss auch 19% Vorsteuer bezahlen (=119€) kann diese aber wieder beim Finanzamt geltend machen und bezahlt beim Großhändler somit nur (100€) muss aber seinem Endkunden 19% MwSt. auferlegen und kommt somit auch auf 119€ !?
Ich hoffe es macht sich jemand die Mühe meinen Text mal durchzulesen,
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Gamefreak!
