Kleinunternehmerregelung und die Vorsteuer

Hallo Community,

Mich würde nur mal Interessieren wie sich folgendes Szenario verhält:

Ein Kleinunternehmen kauft seine Wahre bei einem Großhändler und muss natürlich 19% Vorsteuer auf die von ihn gekaufte Wahre bezahlen.

Der Kleinunternehmer muss zwar keine 19% MwSt. an seinem Kunden weiter geben hat aber die Wahre zu dem selben Preis gekauft wie ein „normaler“ Händler.

-> Ist daher ein Kleinunternehmer in der Lage seine bezahlte Vorsteuer an dem Großhändler geltend zu machen und diese zurück zu verlangen beim Finanzamt?
-> Wenn ja: Wie machen Kleinuternehmen so etwas und in welchem Zeitraum?

Zudem interessiert mich noch ein kleines Rechnenbesispiel. Wo liegt dan der Vorteil bei einem „normalen“ Händler der 19% MwSt. auf seine Wahre gegenüber dem Endkunden verlangen muss…?

Kleinunternehmer kauft für 100€ Wahre beim Großhändler muss 19% Vorsteuer bezahlen (=119€) braucht aber seinem Kunden keine MwSt. auferlegen -> Er könnte die Wahre ohne verlust für 119€ verkaufen.

"normaler"Händler kauft für 100€ Wahre beim Großhändler muss auch 19% Vorsteuer bezahlen (=119€) kann diese aber wieder beim Finanzamt geltend machen und bezahlt beim Großhändler somit nur (100€) muss aber seinem Endkunden 19% MwSt. auferlegen und kommt somit auch auf 119€ !?

Ich hoffe es macht sich jemand die Mühe meinen Text mal durchzulesen,

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

Gamefreak!

-> Ist daher ein Kleinunternehmer in der Lage seine
bezahlte Vorsteuer an dem Großhändler geltend zu machen und
diese zurück zu verlangen beim Finanzamt?

nein, denn das ist ja sinn der sache… keine umsatzsteuer an den kunden, keine vorsteuer beim einkauf… damit erübrigen sich auch die beispiele…

Zudem interessiert mich noch ein kleines Rechnenbesispiel. Wo
liegt dan der Vorteil bei einem „normalen“ Händler der 19%
MwSt. auf seine Wahre gegenüber dem Endkunden verlangen
muss…?

er kann die vorsteuer geltend machen !

gruß inder

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Dachte ich ja auch. Ich habe aber diese Woche folgendes gelesen.

Es soll >angeblich „normaler“ Händler)

MFG

Hallo vielleicht etwas verständlicher, der Kleinunternehmer kauft für Brutto ein, zahlt also Umsatzsteuer für die Ware und den Einkaufspreis (der ist in Händlerkatalogen ja meist netto ohne Mwst angegeben).
Also Preis+Mwst= Einkaufskosten

Dann schlägt er seinen Gewinn bzw. was auch immer (eher seinen Bedarf) drauf und verkauft das ganze an den Kunden
Einkaufskosten+Bedarf= Verkaufspreis

dabei schreibt er unter die rechnung „Mehrwertsteuerfrei nach §19 (?) des Umsatzsteuergesetzes“ oder etwas ähnliches Mwst-frei wegen Kleinunternehmerregelung oder so, damit der kunde auch weiß weshalb da kein Posten für die Mehrwertsteuer draufsteht.

während ein normaler Händler
Einkaufskosten+Bedarf= Nettoverkaufspreis +19% Mwst
berechnen muss und damit oft teurer sein muss.

Gruß Susanne

Hallo,

Es soll >angeblich

Danke F. Mehs für diese ausführliche Antwort. Der „normale“ Händler muss also noch auf seinen „Bedarf“ die 19% aufrechnen und kommt somit in den meisten Fällen etwas teurer.

Hallo H.W,

Also kann man die bezahlte Vorsteuer geltend machen bekommt sie aber nicht erstattet.

Könnten Sie mir vielleicht noch erklären welchen Nutzen das „geltend“ machen dan hat?

Vielen Dank

Danke F. Mehs für diese ausführliche Antwort. Der „normale“
Händler muss also noch auf seinen „Bedarf“ die 19% aufrechnen
und kommt somit in den meisten Fällen etwas teurer.

Hallo ne nicht auf den Bedarf, sondern auf den sich aus Einkauf+ Bedarf ergebenden Verkaufspreis.
Bedarf ist nur so ein Wort, weil Gewinn es nicht trifft, Gewinn ist ja nur das was ganz am Ende rauskommt. mit Bedarf meinte ich natürlich auch den Gewinn aber auch die Anteile der Betriebsausgaben, die sich nicht im Einkaufspreis finden, zB. die Ladenmiete, Strom, Bürokram etc.

Also kann man die bezahlte Vorsteuer geltend machen bekommt
sie aber nicht erstattet.

Könnten Sie mir vielleicht noch erklären welchen Nutzen das
„geltend“ machen dan hat?

Wie gesagt, die Steuer gehört, wie alles andere was man so für den Betrieb zahlen muss in den Posten Betriebsausgaben.
Nehmen wir mal an der einkauf kostet im Monat 500 Eu (incl Mwst), die laufenden Kosten des Betriebs sind im Monat nochmal 500 Eu und wenn der umsatz dann 1200 war, dann hat man am Ende nur 200 Eu Gewinn gemacht.
Hat man die Preise dem umsatzsteuerlich nicht befreiten Bereich angepasst (nur einen tick günstiger), dann hat man evtl 1400 Eu Umsatz gemacht und behält dann 400 Eu Gewinn über

Wenn man nun KEIN Kleinunternehmer ist, dann hat man auch 500 Eu laufende Kosten, musste auch 500 Eu/405 Eu netto an Wareneinsatz einkaufen hat ebenfalls auf 1200 Nettoverkaufspreis kalkuliert plus 19% (=228 Eu Mwst), dh Umsatz (also was die Kunden bezahlen durften)sind 1428 Eu den Monat.
Dann bleiben ihm als Gewinn davon 295 (1200-500-405), also bedeutend weniger als der Kleinunternehmer.

Alternativ kann natürlich auch im ersten beispiel der Kleinunternehmer sehr nah am Einkaufspreis kalkulieren, also oben die 200E gewinnvariante, wobei er da er so viel günstiger ist, dann aber evtl mehr verkauft als der sehr viel teurere Normalhändler.

Gerade der nichtvorsteuerabzug hat also seine vorteile, wenn man private Kunden hat. Wenn man gewerbliche Kunden hat ist es unsinnig, da der Kunde ja die Steuer abziehen lassen will.
Gruß Susanne

dabei schreibt er unter die rechnung „Mehrwertsteuerfrei nach
§19 (?) des Umsatzsteuergesetzes“ oder etwas ähnliches
Mwst-frei wegen Kleinunternehmerregelung oder so, damit der
kunde auch weiß weshalb da kein Posten für die Mehrwertsteuer
draufsteht.

Auch wenn das jetzt vielleicht pingelig ist, aber ein Kleinunternehmer ist nicht von der Umsatzsteuer befreit sondern die Umsatzsteuer wird nicht erhoben.

Grüße

Stefan

Hallo,

Es soll >angeblich

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Das Problem ist ja das y Ware beim Großhändler Einkaufen muss aber nur an private Kunden verkauft. Was ist besser dran? Kleinunternehmer oder „normaler“ Händler…

Auch wenn das jetzt vielleicht pingelig ist, aber ein

Kleinunternehmer ist nicht von der Umsatzsteuer befreit
sondern die Umsatzsteuer wird nicht erhoben.

Ok einigen wir uns auf "nicht umsatzsteuerpflichtig nach $ (war 19 wenigstens ein Treffer?)

Gruß Susanne

Was ist besser dran?
Kleinunternehmer oder „normaler“ Händler…

HAllo, wenn der wasauchimmerhändler mehr als 17500 Eu Umsatz (oder wars Gewinn sorry ich spiel in ner anderen Liga, aber ich mein es war schon Umsatz und das ist wirklich nicht viel übers Jahr) macht ist er umsatzsteuerpflichtig, und ein Händler der richtig viel Gewinn macht ist immer besser dran.
Also genug zum Leben sollte am Ende schon rauskommen.
Aber für den Anfang ist Kleinunternehmer schon besser wenn man Privatkunden hat. Ausserdem hat man dann eine vereinfachte Buchführung und das ist zum Anfang auch nicht verkehrt, schließlich gibt es dabei noch soviele andere Sachen an die man denken muss.

Gruß Susanne

Ok einigen wir uns auf "nicht umsatzsteuerpflichtig nach $
(war 19 wenigstens ein Treffer?)

Auch das ist falsch. Genauso wie andere beim Kleinunternehmer von „Steuerbefreiung“ sprechen.

Wie schon festgestellt wurde, wird die Steuer (weil der Gesetzgeber es so gewollt hat) nicht erhoben. Das heißt aber nicht, dass man dies jetzt als Umsatzsteuerbefreiung ansehen könnte.

Auch wenn das jetzt vielleicht pingelig ist, aber ein
Kleinunternehmer ist nicht von der Umsatzsteuer befreit
sondern die Umsatzsteuer wird nicht erhoben.

Das ist doch sonst immer der Satz von Martin May. :wink:

Grüße
JK

Hier gibt es Argumente für und gegen die Nutzung der Kleinunternehmer-Regelung:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#mit_mehrwer…

Gruß JK

Servus,

in der Tat. Aber heute waren die Tomaten und die Rote Bete und der Romana wieder wichtiger.

Relief to the wheel then, I wish you a good night…

MM

Servus,

Umsatzsteuerpflicht ist, wie an verschiedenen Stellen schon gesagt, ganz unabhängig von der Kleinunternehmereigenschaft gem. § 19 I UStG.

Außerdem gibt es zwei Umsatzgrenzen, egal wie oft die 17.500 hergebetet werden, und nicht bloß eine: Die 17.500 gelten fürs erste Jahr und in den kommenden Jahren jeweils fürs Vorjahr. Und 50.000 im laufenden Jahr.

Das ist wichtig, weil man im Glauben an die 17.500 schnell einmal eine Option zur Regelbesteuerung ausspricht, die man vielleicht nicht gerne fünf Jahre lang am Hals haben mag.

Das hier:

Ausserdem hat man dann eine vereinfachte
Buchführung

hätte mich auch näher interessiert. Es gibt abgesehen von der Erhebung der USt einen einzigen Aspekt, für den die 17.500 eine Rolle spielen: Nämlich der Verzicht auf die Vorlage der Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung.

Das hat aber mit Buchführung oder - worum es hier geht - Aufzeichnungen zur Überschussrechnung überhaupt nichts zu tun.

Übrigens: Auch in der Regionalliga kann man solche Sachen ganz leicht und für umme nachlesen, dann muß man weniger spekulieren:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/

Nur echt mit dem Geier in der Ecke.

Schöne Grüße

MM

Das ist doch sonst immer der Satz von Martin May. :wink:

Entzeihung und Verschuldigung, ich wollte niemandem einen Satz klauen.

JA, man muss Prioritäten setzen!

Herzliche Grüße
vom JoKu

Hi,

er wird das sicher verzeihen, zumal er gerade zwischen Tomaten und Zuccini keine Zeit fürs Steuerrecht hat.

Aber mit dem Satz hast du dich qualifiziert, dass du das Steuerrecht blickst…

Verstärkung können wir hier immer gebrauchen.

Schöne Grüße
Cirwalda