Hallo,
ein Verein darf die Kleinunternehmerreglung anwenden und schreibt dies auch bei Rg. brav drunter.
Bei Mitgliedsbeiträgen genau so? Es wurden Musterformulare für die Rechungen als Vorlage übernommen, da fehlt dieser Passus. Nach Recherche sind die Mitgliedsbeiträge in diesem Verein „nicht steuerbar“.
Wie ist es denn nun richtig bzw. macht man was falsch wenn da auch drunter steht:
Keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da Kleinunternehmer gem. §19 UStG
???
Und so nebenbei: Kennt jemand Seiten im Netz, wo sich Vereinsvorstände über solche und andere Fragen austauschen können oder aber auch Seiten, wo man gegen eine geringe Pauschale solche Fragen stellen kann? (Gering, weil der im Beispiel gemeinte Verein für so etwas kein Budget hat…)
Danke und viele Grüße
Monroe
Servus,
Macht man was falsch wenn da
auch drunter steht:
Keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da Kleinunternehmer gem. §19
UStG
Ja - weil dadurch der Eindruck entsteht, es handle sich um eine fakturierte Leistung und eben nicht um einen Beitrag. Falls es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt, kann das unter Umständen zu ziemlichen Zores in Gestalt von ausgiebigen Diskussionen führen, ob der Verein definierte Leistungen erbringt, die an die Zahlung der Beiträge gebunden sind. Wenn das dann nicht abgewehrt werden kann, gibts Schmerzen mit der Gemeinnützigkeit.
Solche Fragen täte ich z.B. hier im Forum stellen.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
super, das hilft mir sehr.
Dann ist gerade dazu noch eine Frage aufgekommen. Wie ist es denn mit Spendenrechnungen:
Bei Spenden darf doch auch keine Gegenleistung für den Zahlenden erfolgen. Das müsste doch dann auch das gleiche Spiel sein?
VG
Monroe
Servus,
ja, auch bei der Anforderung von Spenden und Spendenquittungen ist es nicht nützlich, wenn von USt-Dingen die Rede ist.
Schöne Grüße
MM
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