Hallo,
eine Frage zur Kleinunternehmerregelung.
Es steht eine Anschaffung an (z.B. PC 1190€). Durch die Abschreibung auf 3 Jahre kann vom Anschaffungspreis 1/3 angesetzt werden - aber von was? Kann hier ggf. die Umsatzsteuer getrennt abgesetzt werden? d.h. 190€ Steuer, dann 3x 333 € (anstelle 3x398€)? Oder ist das der große Vorteil beim Verzicht auf die KUR?
Grüße