Servus,
Du bist nicht von der MWST USt befreit, sondern sie wird bei Dir nicht erhoben. Das ist in einigen Zusammenhängen ein wichtiger Unterschied, bitte nicht vermischen.
Wenn der Kunde ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist, bist Du als Kleinunternehmer einfach teurer als der Wettbewerb. Dann wäre es für Dich viel besser, zur Regelbesteuerung zu optieren (Einzelheiten in § 19 Abs 2 UStG).
Wenn der Kunde Endverbraucher ist, bist Du immer noch billiger als der regelbesteuerte Wettbewerb, weil Du auf Deine eigene Leistung keine USt erhebst.
Da musst Du jetzt halt schauen, ob die Unternehmer oder die Endverbraucher die wichtigeren Kunden sind. Wenn es die Unternehmer sind, solltest Du für die Regelbesteuerung optieren, wenn Du das mit den Aufzeichnungen für die USt hinkriegst.
Schöne Grüße
MM