hat jemand Erfahrungen als Kleinunternehmer? Wenn ja bin ich für Schilderungen und eventuellen Fallen oder Möglichkeiten sehr dankbar. Eigentlich interessiert mich alles zu diesem Thema.
Also, schonmal vorab vielen Dank für den Erfahrungsaustausch.
ich werde wahrscheinlich eine USt-ID-Nummer beantragen, da ich meine Dienstleistung hauptsächlich im EU-Ausland anbieten werde. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kommt die Kleinunternehmertätigkeit für mich dann eh nicht in Frage, oder?
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Warum sollen Kleinunternehmer keine USt.-ID …
Hallo …
warum sollen umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer keine USt.-ID erhalten?
Bitte mal den § 27 a UStG lesen… unten angehängt!
MfG
BEBOUB
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 27a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(1) Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Abweichend von Satz 1 erteilt das Bundeszentralamt für Steuern Unternehmern, die § 19 Abs. 1 oder ausschließlich § 24 Abs. 1 bis 3 anwenden oder die nur Umsätze ausführen, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Satz 2 gilt für juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, entsprechend. Im Falle der Organschaft wird auf Antrag für jede juristische Person eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Der Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach den Sätzen 1 bis 4 ist schriftlich zu stellen. In dem Antrag sind Name, Anschrift und Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird, anzugeben.
(2) Die Landesfinanzbehörden übermitteln dem Bundeszentralamt für Steuern die für die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach Absatz 1 erforderlichen Angaben über die bei ihnen umsatzsteuerlich geführten natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen. Diese Angaben dürfen nur für die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, für Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 des Rates vom 7. Oktober 2003 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 (ABl. EU Nr. L 264 S. 1), für die Umsatzsteuerkontrolle, für Zwecke der Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden anderer Staaten in Umsatzsteuersachen sowie für Übermittlungen an das Statistische Bundesamt nach § 2a des Statistikregistergesetzes verarbeitet oder genutzt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt den Landesfinanzbehörden die erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und die Daten, die sie für die Umsatzsteuerkontrolle benötigen.
der Lieferant schlägt die USt. dann nicht drauf… der deutsche Erwerber errechnet die auf den Preis entfallende USt. aus und muss sie an das Finanzamt abführen.