Guten Tag,
beispiel 2004 wurde ein Haus + Einliegerwohnung gebaut mit nur einer Heizungsanlage. Der Klempner sollte gewährleisten das man beide Häuser genaustens abrechnen könne. Er baute daher einen Wärmemengenzähler in die Einliegerwohnung + 1 Warmwasserzähler ein. Auf die Frage ob das ausreichen würde meinte er: Ja und er wolle sogar erklären wie man den Wärmemengenzähler abliest und daraufhin eine Abrechnung erstellt. Jedoch kam keineErklärung. Daher wurde eine Fremdfirma beauftragt diese Abrechnung und gegebenenfalls weitere Wärmemengenzähler einbaut. Jedoch stellte die Fremdfirma fest das alle Leitungen im Haus ein betoniert wurden so dass keine weiteren Wärmemengenzähler angebaut werden können. Auch sind die ganzen Leitungen nicht Wohnungsmäßig getrennt worden. Das heißt es besteht keine Möglichkeit der Kostentrennung. Meine Frage: Kann man den Klempner/Heizungsinstallateur verklagen? Und besteht überhaupt eine Chance zu gewinnen?
Guten Tag,
beispiel 2004
Hmmmm…2004
wurde ein Haus + Einliegerwohnung gebaut mit
nur einer Heizungsanlage. Der Klempner sollte gewährleisten
das man beide Häuser genaustens abrechnen könne.
Welche beiden Häuser? Beide Wohneinheiten, oder?
Er baute
daher einen Wärmemengenzähler in die Einliegerwohnung + 1
Warmwasserzähler ein. Auf die Frage ob das ausreichen würde
meinte er: Ja und er wolle sogar erklären wie man den
Wärmemengenzähler abliest und daraufhin eine Abrechnung
erstellt. Jedoch kam keineErklärung.
Wurde das moniert? Und: Ist es wirklich nicht möglich? Was sagt die Fremdfirma?
Daher wurde eine
Fremdfirma beauftragt diese Abrechnung
Und hat das geklappt?
und gegebenenfalls
weitere Wärmemengenzähler einbaut. Jedoch stellte die
Fremdfirma fest das alle Leitungen im Haus ein betoniert
wurden so dass keine weiteren Wärmemengenzähler angebaut
werden können.
Von wem wurden denn die Leitungen einbetoniert? Vom Klempner?
Auch sind die ganzen Leitungen nicht
Wohnungsmäßig getrennt worden. Das heißt es besteht keine
Möglichkeit der Kostentrennung. Meine Frage: Kann man den
Klempner/Heizungsinstallateur verklagen?
Ja, man kann jedermann wegen allem möglichen und unmöglichen verklagen.
Und besteht überhaupt eine Chance zu gewinnen?
Das hängt von sehr vielen vertragsrechtlichen Details ab. Können diese entsprechend beantwortet werden, besteht die Chance, einen Prozess zu gewinnen.
Gruß
smalbop
Sorry…die Leitungen liegen unter dem Estrich.
Und ja es sind damit beide Wohneinheiten gemeint.
Hallo,
weswegen und auf was soll denn der Klempner verklagt werden?
Wo ist denn der Schaden und wie hoch?
Erst damit lässt sich das Prozessrisiko ermitteln.
Christian
Sorry…die Leitungen liegen unter dem Estrich.
Entschuldigung, aber um diese Tatsache festzustellen, bedarf es einer Fachfirma? Dass die Heizungsleitungen unter dem Estrich liegen, ist doch Regel der Technik. Natürlich kann man da nichts mehr dranbauen. Solche Zähler gehören aber auch nicht dorthin, wie willst du sie denn sonst ablesen?
Vielleicht wäre es das beste, du würdest mal noch einen anderen Heizungsfachmann um einen Ortstermin bitten. Ich glaube, im Rechtsbrett bist du mit deinem Problem erst mal falsch.
Gruß
smalbop