Hallo,
Ich kenne mich mit Miet- und Vermietrecht leider so überhaupt
nicht aus und habe deshalb drei Fragen:
-
Der Mieter sagt der Vermieter, dass die Armaturen in
Badezimmer und Küche ersetzt werden müssen. Der Vermieter hat
keine Zeitdafür und bittet den Mieter, sich selbst darum zu
kümmern. Der Mieter beauftragt einen Installateur, der aber
extrem teure Armaturen (statt Baumarktstandardware) einbaut.
Der Vermieter hat nun aber keine Lust, die teuren Preise zu
bezahlen und meint, dass er nur „normale“ Armaturen bezahlt.
Muss der Mieter die Differenz bezahlen? Oder der Vermieter
alles?
Der Mieter ist offenbar am Einzug.
Zuerst ein Hinweis. Ein Mieter sollte nie einen Handwerker direkt beauftragen, auch dann nicht, wenn es der VM empfiehlt. Dies geht in den seltensten Fällen gut, weil oft die Kostenübernhame abgelehnt wird mit Hinweisen wie " nicht bestellt " oder " ist zu teuer, zahle ich nicht". Hier hätte der Mieter auf jeden Fall aber mit dem VM klären müssen bis zu welcher Höhe er, der VM die Kosten übernehmen wird.
In diesem Fall besteht Klärungsbedarf. Der Mieter sagt dem VM, dass die Armaturen ausgetauscht werden müssen. So, warum ? Waren sie defekt oder was ist der Grund. War es eine notwendige Reparatur, weil die Armatur defekt war ? Und wenn Reparatur, wie teuer ist die Armatur und weshalb wurde möglicherweise eine sehr teure eingebaut, auf wessen Wunsch, gab es Alternativen, und wie hoch sind die Arbeitsstunden mit Anfahrt. Was wurde vereinbart bei Besichtigung der Wohnung !
-
Der Mieter hat Handtuchstangen und einen Badewannengriff
gleich mit installieren lassen. Er meint, das gehöre „zur
Grundausstattung“ eines Badezimmers. Wie ist da die rechtliche
Lage? Gibt es dazu Gesetzestexte bzw. Urteile?
Zur Grundausstattung einer Badewanne gehören Handtuchhalte, Spiegelschränke und Badewannengriffe nicht. Die Kosten muss der Mieter selbst tragen. Gesetzestexte gibt es hierfür nicht, Urteile sind mir in dieser Richtung nicht bekannt. Hier kann sich der VM ohnehin darauf berufen, dass die Wohnung so besichtigt und angemietet wurde ( ohne die Griffe und Handtuchstangen), also der Zustand ohnehin „ohne“ bei Vertragsabschluss akzeptiert wurde.
Grundsätzlich ist hier aber zu beachten, dass die notwendigen Dübellöcher nach Möglichkeit in die Fugen gebohrt werdne müssen. Beim Handtuchhalter dürfte es möglich sein, bei den Spiegelschränken auch.
Der Badewannengriff sollte so angebracht werden, dass wenigstens versucht wird zwei Dübellöcher in den Fugen sind.
Im Übrigen gibt es heute schon Überlegungen und auch Massnahmen ( ich war erst in den letzten Tagen bei einem VM für solche Massnahmen im Gespräch ) selbst die in die Fliesen eingebauten Seifenschalen nicht mehr einzubauen sondern einen Mieter zur eigenen Vornahme anzuhalten. Es ist nicht tragbar, dass sehr oft diese Seifenschalen beschädigt werden und sich ein hoher Kostenfaktor ergibt, aber auch immer wieder durch die Neuverfugungen auch Mängel auftreten.
Gruss Günter
-
In der Küche wird vom Mieter eine Waschmaschine aufgestellt.
Diese wird vom Installateur mit einem speziellen Ventil
angeschlossen. Wer bezahlt dieses Ventil?
Natürlich der Mieter, so wie z.B. auch bei Herdanschluss der Mieter die Kosten tragen muss, es sei denn, mit dem VM ist etwas anderes vereinbart worden.
Gruss Günter