Klempnereinsatz bei Abflussproblemen -- wer zahlt?

Hallo zusammen,

angenommen eine Person ist Eigentümerin einer Wohnung in einem größeren Objekt. Diese Wohnung wird über eine Verwaltungsgesellschaft an einen Mieter vermietet.

Der Mieter verständigt die Hausverwaltung, dass beide Waschbecken in Küche und Bad komplett verstopft seien und bittet um Abhilfe. Die Verwaltung schickt einen Sanitärinstallateur. Dieser beseitigt die Verstopfung und lässt sich vom Mieter per Unterschrift den Einsatz bestätigen.

Wer ist nun verpflichtet, den Installateur zu bezahlen? Der Mieter, die Hausverwlatung oder die Eigentümerin?

Gruß

Fritze

Aus meiner Sicht die Eigentümerin.

Wo war denn die Verstopfung,

im Hauptrohr oder in der Leitung vom Mieter zum Hauptrohr?

Schönes Wochenende

Naseweis

Hallo,

Wer ist nun verpflichtet, den Installateur zu bezahlen? Der
Mieter, die Hausverwlatung oder die Eigentümerin?

derjenige, der die Verstopfung verursacht hat. Wenn das nicht feststellbar ist, weil mehrere Wohnungen an der gleichen Abflussleitung vor der Verstopfung angeschlossen sind, der Vermieter.
Wobei natürlich der Handwerker erstmal das Geld von seinem Auftraggeber bekommt und sich dieser das Geld dann ggf. vom Verursacher zurückholt.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Wer ist nun verpflichtet, den Installateur zu bezahlen? Der
Mieter, die Hausverwlatung oder die Eigentümerin?

Der Auftraggeber des Installateurs, also Hausverwaltung oder Eigentümerin.

Gruß
Der Franke

Wo war denn die Verstopfung,

im Hauptrohr oder in der Leitung vom Mieter zum Hauptrohr?

Nehmen wir mal an in der Leitung vom Mieter zum Hauptrohr.

Gruß

Fritze

Hallo,

Nehmen wir mal an in der Leitung vom Mieter zum Hauptrohr.

tja, dann hat der Mieter die Verstopfung offensichtlich verursacht. Der Vermieter hat den Klempner bestellt und bezahlt ihn, danach holt er sich das Geld vom Mieter zurück.
Gruß
loderunner (ianal)

Warum ist das offensichtlich? Kann es bei sachgemäßer Nutzung von Waschbecken über Jahre hinweg nicht zu Rohrverstopfung kommen? Gibt es dazu auch Urteile mit knackigen Begründungen?

Gruß

Fritze

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Hallo,

Kann es bei sachgemäßer Nutzung
von Waschbecken über Jahre hinweg nicht zu Rohrverstopfung
kommen?

Nein. Bei sachgemäßer Benutzung sachgemäß gebauter Leitungen nicht. Am einfachsten fragt man den Klempner, was er denn da genau beseitigt hat.

Gibt es dazu auch Urteile mit knackigen Begründungen?

Keine Ahnung, ianal.
Gruß
loderunner