angenommen eine Person ist Eigentümerin einer Wohnung in einem größeren Objekt. Diese Wohnung wird über eine Verwaltungsgesellschaft an einen Mieter vermietet.
Der Mieter verständigt die Hausverwaltung, dass beide Waschbecken in Küche und Bad komplett verstopft seien und bittet um Abhilfe. Die Verwaltung schickt einen Sanitärinstallateur. Dieser beseitigt die Verstopfung und lässt sich vom Mieter per Unterschrift den Einsatz bestätigen.
Wer ist nun verpflichtet, den Installateur zu bezahlen? Der Mieter, die Hausverwlatung oder die Eigentümerin?
Wer ist nun verpflichtet, den Installateur zu bezahlen? Der
Mieter, die Hausverwlatung oder die Eigentümerin?
derjenige, der die Verstopfung verursacht hat. Wenn das nicht feststellbar ist, weil mehrere Wohnungen an der gleichen Abflussleitung vor der Verstopfung angeschlossen sind, der Vermieter.
Wobei natürlich der Handwerker erstmal das Geld von seinem Auftraggeber bekommt und sich dieser das Geld dann ggf. vom Verursacher zurückholt.
Gruß
loderunner (ianal)
Nehmen wir mal an in der Leitung vom Mieter zum Hauptrohr.
tja, dann hat der Mieter die Verstopfung offensichtlich verursacht. Der Vermieter hat den Klempner bestellt und bezahlt ihn, danach holt er sich das Geld vom Mieter zurück.
Gruß
loderunner (ianal)
Warum ist das offensichtlich? Kann es bei sachgemäßer Nutzung von Waschbecken über Jahre hinweg nicht zu Rohrverstopfung kommen? Gibt es dazu auch Urteile mit knackigen Begründungen?
Gruß
Fritze
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