Hallo,
und zwar geht es bei mir um folgendes:
Anfang April hatte ich ein Problem mit der Toilettenspülung (floß
nicht mehr richtig ab, durch eine Verstopfung des Rohres). Daraufhin
rief ich bei der Hausverwaltung an, welche mir jemanden rausgeschickt
haben. Nachdem dieser vorbei kam und das Problem beseitigt war,
unterschrieb ich zum Schluß eine „mehr oder weniger Blanko“-Formular,
auf dem nur vermerkt war, dass „alle Arbeiten abgeschlossen sind“ und
„Arbeitszeit und Materialverbrauch werden anerkannt. Alle Arbeiten
ordnungsgemäß durchgeführt. Gewährleistung nach VOB neuster Fassung.“
Der Herr Klemptner hatte mir versichert, dass die Rechnung so
ausfallen würde, dass ich dafür keine Kosten zu tragen hätte (alles
unter 75€ im Einzelfall, muss ich laut Mietvertrag selbst tragen).
Das war wohl ein leichtgläubiger Fehler meinerseits. Denn vor ein
paar Tagen flatterte mir nun eine Rechnung von kurioserweise genau
73,96€ von diesem Unternehmen ins Haus. Zusätzlich ein Schreiben
meines Vermieters mit der Aufforderung die Rechnung bis zum 10.05. zu
begleichen. Durch Recherche weiß ich, dass mein Vermieter (ein
bundesweit bekanntes Unternehmen mit C.) für rechtswidrige
Forderungen und Betrügereien bekannt ist. Es gab sogar mal einen
Artikel dazu im Stern. Daher wollte ich fragen, ob mir noch
irgendeine Möglichkeit bleibt, die offensichtlich nicht korrekte
Rechnung nicht bezahlen zu müssen?
Vielen Dank im Voraus
mfg
S.K.
Hallo Unwissender82!
Gern würde ich Dir helfen, aber da kenn ich mich in rechtlicher Hinsicht leider zu wenig aus. Mein Gefühl nach würde ich schon sagen, dass er Dich da über’s Ohr hauen will, vor allem wenn Du eh schon weißt, dass er nicht ganz korrekt ist, warum lässt Du’s dann nicht darauf ankommen und übergibst es einem RA? Ich würde das schon machen, aber das musst Du wissen. Hätt Dir gern weitergeholfen, aber wie gesagt, dazu kenn ich mich rechtlich zu wenig aus.
Wünsche Dir viel Erfolg.
LG Mine71
Hallo Unwissender,
also wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du im Mietvertrag eine Klausel unterschrieben Rechnungen unter 75 € selber zu tragen. (Klingt zwar etwas merkwürdig, aber, wenns so ist…)
Ich denke dann musst du also die Rechnung voll zahlen.
Ob eine solche Klausel im Mietvertrag aber zulässig ist, weiß ich nicht. Da würde ich vielleicht mal bei der Verbraucherzentrale oder beim Mieterschutzbund fragen.
Hoffe ich konnte helfen,
Viele Grüße,
Matthias
Hallo,
da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen; mein Spezialgebiet ist nun gar nicht Mietrecht 
… aber falls Du mal Fragen zum Steuerrecht hast, kann ich bestimmt helfen…
lg
Hallo,
leider sehe ich persönlich kein Möglichkeit um die Begleichung der Rechnung zu umgehen.
1.) Vertragliche Vereinbarung zu Kleinreparaturen.
2.) Geleistete Unterzeichnung.
Um weitere Unannehmlichkeiten und Streß zu vemeiden kann ich Ihnen nur raten den Rechnungsbetrag zu begleichen.
Gruss
D.B.