Klettergerüst aus Holz auf dem Hof

Würde es zur Absicherung genügen wenn man an das Klettergerüst und im Haus ein Zettel für andere Eltern mit Kindern die zu Besuch sind " Privat! - Betreten auf eigene Gefahr. Eigentum der Hausanwohner" ausreichen? (falls sich doch mal ein fremdes kind verletzten sollte)
mfg mama cathy

Würde es zur Absicherung genügen wenn man an das Klettergerüst
und im Haus ein Zettel für andere Eltern mit Kindern die zu
Besuch sind " Privat! - Betreten auf eigene Gefahr. Eigentum
der Hausanwohner" ausreichen? (falls sich doch mal ein fremdes
kind verletzten sollte)

Mich würde zusätzlich interessieren, ob ein Hinweis überhaupt notwendig ist.
Es handelt sich eindeutig um fremdes Eigentum, wer dieses einfach so benutzt und sich verletzt, sollte doch selber schuld sein, oder nicht?

Gruß
Paul

Auch ein nettes Hallo:wink:

Würde es zur Absicherung genügen wenn man an das Klettergerüst
und im Haus ein Zettel für andere Eltern mit Kindern die zu
Besuch sind " Privat! - Betreten auf eigene Gefahr. Eigentum
der Hausanwohner" ausreichen?

Und wenn das Kind nicht lesen kann?

Es „genügt“ aber auch, wenn man sich die Mühe macht, für die Kleinsten das „reinklettern“ unmöglich zu gestalten. Man sollte darüber nachdenken, dass nicht nur der Eigentümer seine Verantwortung möglichst bequem und einfach gestaltet, sondern dass es auch Eltern gibt, die nicht unbedingt die Aufsichtspflicht für ihr Kinde im erforderlichen Maße ausübt.

(falls sich doch mal ein fremdes

kind verletzten sollte)

Damit sich da ein Kind verletzen kann, war die Absperrung dann offensichtlich gänzlichst ungeeignet.

Schönen Tag noch.

mfg mama cathy

Würde es zur Absicherung genügen wenn man an das Klettergerüst
und im Haus ein Zettel für andere Eltern mit Kindern die zu
Besuch sind " Privat! - Betreten auf eigene Gefahr. Eigentum
der Hausanwohner" ausreichen? (falls sich doch mal ein fremdes
kind verletzten sollte)

Mich würde zusätzlich interessieren, ob ein Hinweis überhaupt
notwendig ist.
Es handelt sich eindeutig um fremdes Eigentum, wer dieses
einfach so benutzt und sich verletzt, sollte doch selber
schuld sein, oder nicht?

DA SCHWEIGT DES SÄNGERS HÖFLICHKEIT:

n’ABEND NOCH ,-((

Gruß
Paul

Und wenn das Kind nicht lesen kann?

Dann ist sowieso Hopfen und Malz verloren.
Wie will man denn sonst mit jemandem kommunizieren?

:Man sollte darüber nachdenken, dass nicht nur der Eigentümer seine

Verantwortung möglichst bequem und einfach gestaltet, sondern
dass es auch Eltern gibt, die nicht unbedingt die
Aufsichtspflicht für ihr Kinde im erforderlichen Maße ausübt.

Also ich habe keine Lust, für Gottt und die Welt verantwortlich zu sein.
Deiner Logik folgend müsste man alle Klippen, Straßen und Bahnstrecken einzäunen, man dürfte keinen Scheren rumliegen lassen und Steckdosen ohne Kindersicherung wären auch undenkbar.
Denn überall könnte ja ein Kind lauern, das nicht genügend beaufsichtigt ist.

Ich habe kein Verständnis für Schilder an Brunnen „kein Trinkwasser“ und auch Achtung-Schilder vor verschneiten Wegen sind überflüssig.
Wer durch Schnee und Eis latscht, muss damit rechnen, auf die Fresse zu fliegen.

Und auch Kindern gestehe ich soviel Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu um nach einem Sturz aus einem Klettergerüst zu sagen: Wer (unerlaubt) in ein Klettergerüst klettert und runterfällt ist selber schuld.

Gruß
Paul

Meinung vs. Rechtslage
Hallo,

auch wenn ich Deine Meinung nicht nachvollziehen kann, gestehe ich Dir diese natürlich zu.

Aber es geht in diesem Forum um Rechtsfragen, nicht um persönliche Meinungen.

Die Rechtslage weicht aber ganz erheblich von Deiner Meinung ab.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht

Gruß

S.J.