Klima vs. Inflation und Flüchtlinge in der Tagesschau

Na ja, die heißen ja nicht naturgegeben so, sondern sie werden so genannt bzw. legen sich selber die Bezeichnung zu. Und weil sie das oft nicht sind, entsteht ja das Problem, das hierzulande versucht wird durch Gerichte und Bürokratie zu lösen.
Was meiner Meinung nach nicht wirklich lösbar ist, solange wir den Rest der Welt in dem Ausmaß ausrauben (durch verschiedenste Maßnahmen) wie wir es tun.
Ein Großteil dieser Probleme würde schon allein durch die einfache Tatsache beseitigt, wenn wir den Rest der „unterentwickelten“ Welt weniger durch unfaire Verträge ausrauben und und die Natur durch den unaufhörlichen Glauben an unendliches Wachstum zerstören würden.
Die sich jetzt schon abzeichnenden „Wasserkriege“ der kommenden 100 Jahre werden Kriege, wie er jetzt in der Ukraine stattfindet, weit in den Schatten stellen.

Durch ideenlose Ordnungsmaßnahmen und Sortierungen an den Grenzen wird sich keines der sich abzeichnenden Probleme lösen lassen. Benötigt wird ein grundsätzliches Umdenken zu dem, soweit ich das sehen kann, allenfalls nur kleine Gruppen aber nicht entscheidende Teile der reichen Menschheit, bereit sind.

Ein praktikables Rezept für eine Lösung habe ich natürlich auch nicht und mir fehlt auch die Fantasie mir eine Lösung vorstellen zu können.
Wahrscheinlich wird die Lösung der Menschheit von der Natur und der Realität einfach aufgezwungen.
Unter größten, uns jetzt nicht vorstellbaren Schäden und Schmerzen.

1 Like

Bloß nicht! Dann nehmen die uns ja unsere Deutschen Männer weg. Außer natürlich, wenn Scholz auch gleich dafür sorgen würde, dass diese Frauen nur die eingewanderten Männer zu Partnern nehmen dürfen, damit die uns nicht mehr unsere Deutschen Frauen wegnehmen. Zur Sicherheit könnte man diese Personen kennzeichnen. Wie wäre es mit einem grünen Fünfeck auf der Kleidung?!

P.S.: der Sarkasmus ist durchaus gewollt.

3 Like

@Pierre,

In Deinem Beitrag kommt sehr schön heraus, dass die Ursache von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Ausgrenzungen ihre Wurzel einmal im Besitzstreben, der Gier sich etwas durch (betrügerischen) Handel und Gewalt anzueignen und der Furcht davor, dass es einem wieder weggenommen werden kann, entspringt.

In der Praxis entsteht dann auch noch der Irrglaube, dass man Dinge, die man weder kaufen noch erzwingen kann, als seinen Besitz betrachten kann.

Sarkasmus ist da durchaus angebracht.

1 Like

Phantastisch. Am besten alle noch mit Doktortitel der Medizin, Master in mindestens zwei Ingenieur- und/oder Naturwissenschaften oder wenigstens ausgebildete Pflegekräfte.

Das Problem ist halt nur, dass die Leute kommen, die kommen und nicht die, die wir bestellen würden.

3 Like

Kannst du mal ein Beispiel nennen, wo ein Asylwerber kein Asylwerber war?

2 Like

Jedes einzelne, abschließende Urteil mit Ablehnung des Asylantrags zeigt, dass es sich bei der angeblichen Asylbewerbung nur um einen rechtswidrigen Versuch der Immigration, aus welchem Grund auch immer, jedenfalls nicht nach dem Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, handelte.

Asylbewerber kann sich jeder nennen, es wirklich zu sein kann nur jemand behaupten, für den die Gründe nachweisbar vorliegen. Wenn nicht, findet einfach illegale Immigration mit verschiedenster, meistens finanzieller Motivation statt.
Man nennt sich dann zwar Asylbewerber ist es aber de facto nicht.
Das gilt derzeit für ca 50% der Bewerber.

1 Like

Nachtrag:


Das sind die Zahlen für auf Sach- und formeller Ebene abgelehnten Anträge, gegen die dann gerichtlich vorgegangen werden kann.
Die Gerichtsurteile rauszusuchen ist mir jetzt zu aufwändig…

Selbst wenn ein volltrunkener Hauptschulabbrecher sich auf die Stelle als Chefarzt der Onkologie bewirbt, ist er immer noch ein Bewerber.

2 Like

… und Betrüger. Faktisch ist er aber auch kein echter Bewerber, weil er die Voraussetzung dafür nicht erfüllt.
Und genau diesen Eindruck möchte ich bei Asylbewerbern nicht hervorrufen, weil die Einschätzung der persönlichen Situation einfach sehr persönlich und abweichend vom deutschen Gesetz ist bzw. sein kann.

Es hat wenig Sinn, sich private, von der allgemeinen Auffassung abweichende Begriffsdefinitionen auszudenken. Ein Bewerber ist jemand, der sich bewirbt - ganz gleich, ob er die Anforderungen erfüllt oder die Bewerbung missbräuchlich. Genauso wie hier jeder Fragesteller ist, der eine Frage stellt - ganz gleich, ob die verständlich, unsinnig, beantwortbar oder eine missbräuchlich als Frage formulierte Stellungnahme ist.

Ein Asylbewerber ist eine Person, die in einem fremden Land um Asyl, also Aufnahme und um Schutz vor Verfolgung ersucht und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

1 Like

Ich denke mir keine abweichenden Definitionen aus, ich bin nur zu faul immer die Zusatzbezeichnung „echt“ bzw. „unecht“ vor den „Asylbewerber“ zu setzen.
Im Grunde ist’s ein Streit um den kaiserlichen Bart.
Ob jemand vor einem mordlustigen Tyrannen flüchtet oder vor einer hoffnungslosen Zukunft, macht für mich keinen wirklichen Unterschied.
Anderseits kann Deutschland nicht die Welt retten.
Es ist ein unauflösbares Dilemma, erzeugt durch den menschlichen Charakter und das daraus folgende menschliche Verhalten.

1 Like

Sorry, aber das ist doch Humbug. Wenn ich wegen einer Sache vor Gericht gehe und verliere, heißt das weder automatisch, dass mein Anliegen rechtswidrig war, noch, dass ich gar nicht erst vor Gericht hätte gehen dürfen.

Das ist kein Humbug mehr, das ist schon Realitätsverweigerung.

Richtig, das sind die Zahlen. Aber du interpretierst sie falsch. Unter ‚Ablehnung als Sachentscheidung‘ fallen die abgelehnten Anträge und hier gibt es normalerweise noch immer Möglichkeiten dagegen vorzugehen.

Hier habe ich ältere Zahlen aus Österreich dazu:

Fast die Hälfte der Ablehnungen werden also in zweiter Instanz wieder aufgehoben. In Deutschland ist das Bild ähnlich:

Wie man sieht, sind diese Zahlen mit Vorsicht zu genießen.

Und bei ‚Formellen Entscheidungen‘ wurde der Antrag nie beurteilt. Das sind Fälle, wo der Antrag zurückgezogen wurde oder ein anderer Staat eigentlich für das Verfahren zuständig war. Die haben mit dem Thema hier genau gar nichts zu tun.

2 Like

Nein, hier geht es darum, dass Du ein Wort neu definierst. Die Frage, ob jemand „echt“ oder „unecht“ ist, wird im Asylverfahren geklärt. Vorher ist jeder ein Bewerber - ganz gleich, ob Dir das recht ist oder Du schon vor Abschluss des Verfahrens zu wissen glaubst, ob jemand Asyl oder subsidiären Schutz gewährt bekommen sollte.

1 Like

Vor allem sind manche der Verfahren einfach nur haarsträubend:

Der VfGH hat nun in einem heute veröffentlichten Erkenntnis die Entscheidung gekippt. Kritisiert wird, dass das Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage in einem wesentlichen Punkt gröblich verkannt und sein Erkenntnis mit Willkür belastet habe. Der Beschwerdeführer sei in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Und das ist sicher kein Einzelfall. Nur wer geht damit schon durch alle Instanzen.

Abgesehen davon, dass du den Begriff „Bewerber“ nicht verstehst, scheinst du nicht zu wissen, dass Asyl nicht die einzige Schutzform für Flüchtlinge ist.

Sehr viel wichtiger als Asyl ist der subsidiäre Schutz. Subsidiären Schutz erhalten beispielsweise Flüchtlinge, die zwar nicht individuell politisch verfolgt werden, sondern vor einem (Bürger)Krieg fliehen, durch den sie in ihrer Heimat an Leib und Leben bedroht wären.

Daneben gibt es noch die Duldung. Geduldet werden Flüchtlinge, die zwar eigentlich ausreisepflichtig wären, aber aus verschiedenen Gründen nicht in das Herkunftsland zurückkehren kann. Zu diesen Gründen zählen beispielsweise die schlechte Sicherheitslage im Herkunftsland, durch die die Person an Leib und Leben gefährdet wäre, oder gesundheitliche Gründe, wenn im Herkunftsland eine weitere Versorgung nicht gewährleistet wäre und die Person deshalb eventuell sogar versterben könnte.

Die überwältigende Mehrheit der Flüchtlinge in Deutschland hat einen legalen Aufenthaltsstatus, und selbst die überwältigende Mehrheit der „eigentlich ausreisepflichtigen Personen“, die von diversen Hetzern gerne erwähnt werden, wird hier rechtmäßig geduldet.

Was einige der größten Flüchtlingsgruppen angeht: Menschen aus Syrien und Afghanistan haben mit fast 100 % Schutzquote die höchste Erfolgsaussicht im Asylverfahren. Rund 23 % der Schutzsuchenden aus Syrien erhielt die Flüchtlingsanerkennung, die allermeisten mit 77 % den subsidiären Schutz, weniger als 0,5 % ein Abschiebungsverbot. Beim Herkunftsland Afghanistan erhielten ebenfalls 23 % den Flüchtlingsschutz, 5 % den subsidiären Schutz und 71 % ein Abschiebungsverbot. Die Ablehnungsquote lag unter 1 %

:paw_prints:

1 Like

Das würde stimmen, wenn ich das von konkreten Asylbewerbern gesagt hätte. Habe ich aber nicht.
Ich habe darauf hingewiesen, dass ein bestimmter Teil der Asylbewerbungen von Personen gestellt wird, welche die Voraussetzung für eine Anerkennung nach deutschem Recht nicht besitzen. Und das ist ja wohl unstreitig.

Hallo,
super Idee - und weil die auch von dir stammt, mach es doch - teile Olaf Scholz deine Idee mit.
Gruss
Czauderna

1 Like

Das soll ja wohl jetzt ein Witz sein.

Ein Asylbewerber ist ein Asylbewerber, wenn er sich um Asyl bewirbt. Ob der Antrag keinen, nur geringen oder große Aussicht auf Erfolg hat, ist für die Bezeichnung der Person ohne Belang. Die Definition zu Asylbewerber nannte ich bereits:

Wie gesagt: es ist nicht hilfreich, eigene Definitionen in die Welt zu setzen, die von den allgemein gültigen und akzeptierten abweichen und Dein nun begonnenes Gewiesel zur Frage, was Du nun geschrieben hast oder auch nicht, wird angesichts Deiner vorherigen Ausführungen auch nicht von Erfolg gekrönt sein.

2 Like

Der Begriff Asylzuwanderer trifft sicherlich besser auf beide Gruppen, „Schutzsuchende“ und „Betrüger“, zu

@Pierre
Besser noch einen QR - Code auf die Stirn tätowieren, für Metadaten;
z.B. ob der Geflüchtete ein arbeitsloser Sozialschmarotzer ist, oder einer von denen, die uns die ganzen Arbeitsplätze wegschnappen.

Kann Spuren von Zynismus enthalten

Gruß, K.

3 Like