Klimaanlage und Brandschutzmauer

Hallo,

Gibt eigentlich irgendwelche Vorschriften bei der Anbringung von Klimageräten im Aussenbereich von Privathäusern?

NEhmen wir mal an in einem alten, sehr ruhigen Dorfkern stehen ein altes Fachwerkhaus und ein Neues Haus auf altem Fundament nebeneinander. Sie stehen im Winkel von 120°, die Ecken vorne berühren sich beinahe.
Das alte Haus hat in seiner dem Nachbarn zugewandten Seite Fenster (Bestandschutz), das erneuerte Haus hat da vollflächig Mauer (Brandschutz). Dem Besitzer des alten HAuses sei gesagt worden er dürfe nur renovieren und erhalten, sonst müsse er F90 Fenster in diese Wand einbauen wegen der Nähe num Nachbarhaus und dem Brandschutz.

Nun würde der Nachbar des erneuerten HAuses mittig in diese Wand, also mit etwa 3m Abstand zum Nachbarhaus eine Klimaanlage installieren (Kasten vor der Mauer in ca 2m Höhe, aufändige Kabellage übergeamte Haushöhe ect zu beobachten).

Ginge das in Ordnung?

Und eine weniger rechtliche Frage: Mit welcher Geräuschbelastung hätte denn der Bewohner des alten Hauses zu rechnen?

Gruss
M.

Zusatz
Das soll sich in Baden-Württemberg abspielen.

Gruss
M.