Klingelanlage in Eigentumswohnung defekt

Hallo,

angenommen jemand besitzt eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Die Klingel war seit dem Einzug vor einigen Jahren defekt mit folgendem Symtom: Man hört das Klingeln aber sporadisch kann man die Gegensprechanlage nicht nutzen und auch den Buzzer nicht bedienen.
Es war bereits vor 2-3 Jahren ein Techniker vor Ort und hat diverse Teile in der Wohnung und auch das Hauptgerät außerhalb der Wohnung getauscht. Die Drahtanschlüsse in den Geräten wurden auch geprüft und teils neu geklemmt.
Es stellte sich für einige Zeit Besserung ein. Aber schnell war alles beim Alten. Die Kosten von ca. 400 EUR musste der Wohnungseigentümer komplett selbst tragen, weil angeblich der Mangel innerhalb der Wohnung lag (im Sondereigentum). Eine Anfechtung des Anteils, dass die ein Teil außerhalb der Wohnung getauscht wurde und eigentlich von allen Eigentümern getragen werden müsste, verlief im Sande (aber das nur am Rande).
Inzwischen ist es so, dass es gefühlt fast gar nicht mehr funktioniert. Sporadisch klingelt es sogar schon bei einer Nachbarin statt bei uns.
Der Eigentümer überlegt, erneut einen Techniker kommen zu lassen, hat aber Hemmungen, wieder auf großen Kosten sitzen zu bleiben.
Mit etwas Pech wird auch diesmal der Schaden wieder im Sondereigentum attestiert, der vielleicht gar nicht in der Wohnung liegt.

Hat jemand hier einige Gedankenanstöße, wie man hier rangehen könnte, damit der Eigentümer nicht wieder auf hohen Kosten sitzen bleibt?

Danke und liebe Grüße
Heinzi

So wie bei jedem Schaden oder Mangel an Gemeinschaftsdingen. Antrag stellen, Verwaltung soll sich kümmern und reparieren oder ersetzen lassen.

Sondereigentum kann höchsten der sich in der Wohnung befindliche Handapparat der Sprechanlage sein (strittig in meinen Augen) .Die gesamte Verkabelung, Türstation, Netzgerät, Türöffner ist Gemeinschaftseigentum.

MfG
duck313

@duck313 – Danke für die Hinweise