Klingt besser dass, wenn... oder mit dann?

Also, z.B. so ein komplizierter Satz „Ich meine, dass, wenn man in einem vorlesungsfreien Monat, und zwar im Monat, zu dessen Ende man sich exmatrikuliert, nur eine Prüfung gehabt hätte und diese nur wegen einer Krankheit nicht abgelegt hat, man dann ( oder kann man vielleicht „dann“ überhaupt weglassen? ) in diesem Monat trotzdem immer noch einen Anspruch auf Förderung hat“.

Oder hört sich besser so einer an? „Ich meine, dass, wenn man in einem vorlesungsfreien Monat, und zwar im Monat, zu dessen Ende man sich exmatrikuliert, nur eine Prüfung gehabt hätte und diese nur wegen einer Krankheit nicht abgelegt hat,dann hat man in diesem Monat trotzdem immer noch einen Anspruch auf Förderung.“

Sind beide Varianten übrigens überhaupt grammatikalisch richtig?

Die zweite Version ist falsch, denn hinter der Konjunktion „dass“, die einen Konsekutivsatz einleitet, muss man in einem Nebensatz fortfahren, wohingegen Deine Konstruktion „dann hat man“ eindeutig alle Kriterien eines Hauptsatzes erfüllt.

Die erste Version ist zwar kompliziert und in ihrer Komplexität nicht eben elegant, aber sie ist richtig

danke! Ehrlich gesagt, hört sich für mich die zweite Version aus demselben Grund auch falsch an, jedoch habe ich diese mehrmals im Internet gesehen.

Und könntest du bitte eine dritte Version vorschlagen, die also elegant wäre?

Ich verstehe so, dass „Ich meine, dass, wenn man in einem vorlesungsfreien Monat, und zwar im Monat, zu dessen Ende man sich exmatrikuliert, nur eine Prüfung gehabt hätte und diese nur wegen einer Krankheit nicht abgelegt hat,dann man in diesem Monat trotzdem immer noch einen Anspruch auf Förderung hat“ noch weniger elegant wäre, oder?

Ich schlage diese Version vor:

Wenn man sich am Ende eines vorlesungsfreien Monats exmatrikuliert und die Prüfung, die man in diesem Monat hätte ablegen sollen, wegen Krankheit nicht wahrnehmen konnte, hat man meines Erachtens immer noch Anspruch auf die volle Förderung auch für diesen Monat.

Ob sie „eleganter“ ist, weiß ich nicht, aber es kommt, denke ich, hier nicht so sehr auf Eleganz an, als vielmehr darauf, dass der Beamte im Prüfungsamt oder wo immer sie auch versteht.

Gruß - Rolf

Und könntest du bitte eine dritte Version vorschlagen, die
also elegant wäre?

„Ich meine, dass man in einem vorlesungsfreien Monat immer noch einen Anspruch auf Förderung hat, wenn man sich zum Monatsende exmatrikuliert hat [ggf. auch ohne dieses hat] und die einzige Prüfung (in diesem Zeitraum?) krankheitsbedingt nicht abgelegt hat.“

mfg,
Ché Netzer