Hallo,
jemand besucht einen Angehörigen (A) im Krankenhaus und findet den innerhalb eines halben Tages auf ein anderes Zimmer verlegt.
Das Zimmer, in dem A mit einem schwerkranken Mit-Patienten (M) vorher lag, darf nur noch nach Absprache mit dem Klinikpersonal betreten werden, nur mit Schutzkleidung etc.
Keine Antwort auf die Nachfrage, ob diese Maßnahmen vorrangig dem Schutz vom M dient, oder ob von M ein Infektionsrisiko ausgeht (und vorher ausging). Mit der Begründung, man dürfe aus Datenschutzgründen keine Info an Dritte über M geben. Ist die Verweigerung dieser Info zulässig ?
Wie kann man nun einschätzen, ob A einem gravierenden Infektionsrisiko ausgesetzt war ? Zumal A durch schwere Krankheit geschwächt und daher ansteckungsgefährdet ist
Gruß
Karl
Karl