Klinik: Info Ansteckungsrisiko durch Mit-Patienten

Hallo,

jemand besucht einen Angehörigen (A) im Krankenhaus und findet den innerhalb eines halben Tages auf ein anderes Zimmer verlegt.
Das Zimmer, in dem A mit einem schwerkranken Mit-Patienten (M) vorher lag, darf nur noch nach Absprache mit dem Klinikpersonal betreten werden, nur mit Schutzkleidung etc.
Keine Antwort auf die Nachfrage, ob diese Maßnahmen vorrangig dem Schutz vom M dient, oder ob von M ein Infektionsrisiko ausgeht (und vorher ausging). Mit der Begründung, man dürfe aus Datenschutzgründen keine Info an Dritte über M geben. Ist die Verweigerung dieser Info zulässig ?
Wie kann man nun einschätzen, ob A einem gravierenden Infektionsrisiko ausgesetzt war ? Zumal A durch schwere Krankheit geschwächt und daher ansteckungsgefährdet ist
Gruß
Karl
Karl

Es besteht grundsätzlich ein Ansteckungsrisiko für A, da es sich um einen immungeschwächten Menschen handelt. Die multiresistenten Keime setzten sich bevorzugt in Wunden und auf Schleimhäute (Nase, Rachen, Lunge). Durch die Hygienemaßnahmen soll auch eine weitere Verbreitung der Keime im Krankenhaus vermieden werden.