Hallo-
Meine Frau wurde heute aus der Klinik entlassen. Sie hat Osteoporose mit 5 Wirbel Brüchen der BWS.
Der Arzt der Klinik hat ein Rezept ausgestellt, für ein Krankenbett . Da meine Frau nicht operiert wurde,( sei zu gefährlich ) sondern nur mit einen Korsett versorgt, lehnt die Kasse dies Krankenbett ab . Der Arzt sagt die müssen dies genehmigen, aber das interessiert die DAK nicht. Unsere Ehebetten sind ca 50 cm hoch und nur zur einen Seite zugänglich.und liegen im ersten Stockwerk Ohne dieses Korsett, darf sie das Bett nicht verlassen . und kann es meist nur höchstens 1 Stunde tragen. Es muß also oft am Tage und in der Nacht angezogen werden ( bei jedem Toilettengang)
Was kann ich machen? Ich brauche dieses Bett .Weiß jemand hier, Was für Möglichkeiten ich habe, um das zu bekommen ? Meine Frau hat keine Pflegestufe, da nach ca 6 Monaten die Möglichkeit besteht, ohne dieses Korsett dann auszukommen.
MFG
Hallo,
hast du schon Einspruch eingelegt?
Viele Erstanträge werden abgelehnt. Häufig warten die Kassen, ob Einspruch eingelegt wird und schauen sich erst dann den Antrag wirklich an.
Gruß,
Steve
Hallo die Antwort von stwve ist richtig . Alle Kassen lehnen meistens den ersten Antrag ab .
Das ist der Punkt. Versuch’s vielleicht doch über die Schiene, lies z. B. hier auch nach:
https://www.finanzfrage.net/frage/kann-man-auch-kurzzeitig-in-eine-pflegestufe-eingestuft-werden-zb-nach-op-um-geld-zu-bekommen
Gute Besserung für sie!
Hallo,
was wurde genau beantragt?
Was war auf der Verordnung angegeben? War ein Kostenvoranschlag beigefügt? Voraussichtliche Kostenhöhe? Was war auf dem Kostenvoranschlag angegeben?
Welche Begründung wurde für die Notwendigkeit des Bettes angegeben?
welches der Worte „wünschenswert“, „hilfreich“, „notwendig“, „indiziert“ etc. hat der Arzt auf der Verordnung/Bescheinigung benutzt?
Was hat die Krankenkasse als Begründung angegeben?
Gruß
RHW
Hallo-
Vielen Dank für Eure Antworten. habe jetzt meine Rechtsschutzversicherung angerufen und der Anwalt zieht das durch. Hatte nicht daran gedacht, daß wir diese noch haben…
Danke nochmals Allen die geschrieben haben
MFG
Hallo,
ich kenne es aus meiner Praxis etwas anders. Bei Verordnung eines solchen Bettes muss als erstes geklärt werden, ob es sich um ein Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkasse handelt damit hier Pflegeleistung vermieden werden
kann oder ob es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung handelt. Wenn die Kasse Zweifel an der ärztlichen Verordnung hat, dann schaltet sie den MDK ein, damit die Zuständigkeit geklärt wird. Die Kasse kann das selbst in der Praxis nicht tun und die Behauptung, dass die Kassen grundsätzlich solche Sachen erst mal ablehnen ist definitiv eine falsche. wenn ich es noch recht in Erinnerung habe, dann wurden bei Zuständigkeit der Krankenkasse bei medizinischer Notwendigkeit ein entsprechendes Bett bezuschusst, als nur die Mehrkosten gegenüber einem normalen Bett übernommen, so dass das Bett Eigentum des Versicherten war - während bei der Pflegeversicherung das Bett von der Pflegeversicherung voll bezahlt wurde, bzw. die Leihgebühr voll übernommen wurde. Das Bett verbleibt hier im Eigentum des Lieferanten.
Gruss
Czauderna
Warum gibt mir Frau_Jana_Boemer eine Minus Bewertung wenn doch Fakt ist dass Krankenkassen oft nicht nach dem ersten Antrag die Kosten übernehmen.
Fakt ist, dass auch Günter, der sich damit auskennt, meint, dass du Unrecht hast. Dasd vielleicht (weil ich es nicht weiß, nur vielleicht)„oft“ Krankenkassen den Erstantrag ablehnen, ist nicht das gleiche wie „alle Krankenkassen meistens“. Merkst du den Unterschied?