Hallo! Wie ist die Rechtslage, bzw. an wen wendet man sich in folgendem Fall: Ein dementer, alter, nichtmobiler Mensch, der in allen Lebenslagen auf fremde Hilfe angewiesen ist, wird aus einer Klinik zurück ins Altenheim entlassen. Das Klinik_Personal vergißt die zweimonate-alten Spezial-Schuhe im Wert von 100 € mitzugeben. Die Schuhe sind nicht mehr auffindbar… Die Klinikleitung wurde bereits zweimal schriftlich kontaktiert. Es passierte nichts weiter. An wen kann man sich noch wenden??? Vielen Dank! LG Conny
Man sollte sich an die Pflegedienstleitung der jeweiligen Abteilung wenden. Die müsste den Schadensfall verwaltungstechnisch einleiten. In der Regel haftet die Versicherung des Krankenhauses.