Guten Tag! Wenn ich an einer zeitlich begrenzten Klinischen Studie teinehme und dafür einen größeren Betrag erhalte - muss ich das versteuern und als was? Bin sonst Freiberufler in einem anderen Bereich. Danke für den Rat!
Weshalb sollte das nicht steuerpflichtig sein???
Alle Einnahmen sind zu versteuern
Guten Tag! Wenn ich an einer zeitlich begrenzten Klinischen
Studie teinehme und dafür einen größeren Betrag erhalte - muss
ich das versteuern und als was? Bin sonst Freiberufler in
einem anderen Bereich. Danke für den Rat!
Hallo Ganadora, grundsätzlich sind alle Einnahmen, die im Inland bezogen werden steuerpflichtig, außer sie sind im § 3 EStG als steuerfrei aufgeführt. Zahlt ihn eihe öffentliche Kasse kann er bis zu 175,00 € monatlich steuerfrei sein. Was soll denn abgedeckt werden und wie sieht der Vertrag aus? In § 3 EStG ist derartiges nicht aufgeführt. Wie lange dauert die Studie und wann wird der Betrag gezahlt? Entfällt er auf mehrere Jahre? ggf. Vertragsentwurf besorgen und mailen, dann kann ich mehr dazu sagen. LG Jo1702
Hallo Ganadora, ich habe eben mal kurz gegoogelt und diese Seite gefunden
https://drks-neu.uniklinik-freiburg.de/drks_web/navi…
und hier als Beispiel diese Studie gefunden
DRKS-ID der Studie: DRKS00000737
hier werden nur Haushaltsmittel verwendet, so dass hier monatlich 175,00 e steuerfrei sind.
Wie lautet die DRKS ID der Studie, dann schaue ich da mals rein.
LG Jo1702
Guten Tag! Wenn ich an einer zeitlich begrenzten Klinischen
Studie teinehme und dafür einen größeren Betrag erhalte - muss
ich das versteuern und als was? Bin sonst Freiberufler in
einem anderen Bereich. Danke für den Rat!
Hallo,
ja, die erhaltene Aufwandsentschädigung ist in der Einkommensteuer anzugeben. Ich würde sie auf der Anlage SO (sonstige Einkünfte) unterbringen.
LG Corinna
Guten Tag! Wenn ich an einer zeitlich begrenzten Klinischen
Studie teinehme und dafür einen größeren Betrag erhalte - muss
ich das versteuern und als was? Bin sonst Freiberufler in
einem anderen Bereich. Danke für den Rat!
Hallo,
schwierige Frage, aber ich würde das so lösen:
Erbringst Du dabei selst eine wissenschaftliche Leistung, so liegen Einkünfte aus Selbständige Tätigkeit vor gemäß § 18 EStG.
In alen anderen Fällen, wenn Du also wirklich nur das Versuchskanninchen bist, dann sind das Leistungen im Rahmen der sonstigen Einkünfte gemäß § 22 EStG.
Diese wären dann in der Anlage SO anzugeben.
Grüße
Lawrence
Hallo, also meines Wissens muss man die Vergütung die man auf die Teilnahme an einer klinischen Studie bekommt nicht versteuern, aber ganz sicher bin ich mir nicht. Am besten schreibst Du mal denen von viomedo das ist ein umfassendes Verzeichnis klinischer Studien in Deutschland. Die übernehmen auch den Kontakt zum Studieninstitut und müssten es daher wissen.