Klinische Studien - RV und KV

Hallo zusammen! Wenn ich als sonst Freiberuflerin an Klinischen Studien teilnehme - muss ich für die Einnahmen dann Krankenversicherung und Rentenversicherung extra zahlen? Danke!!!

Kurz gesagt - Ja
Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung werden von allen Einnahmen Prozenztual
gezahlt.

Hallo zusammen! Wenn ich als sonst Freiberuflerin an
Klinischen Studien teilnehme - muss ich für die Einnahmen dann
Krankenversicherung und Rentenversicherung extra zahlen?
Danke!!!

Hallo,

das kann ich so pauschal nicht beantworten.

Um auf Nummer sicher zu gehen, wende Dich an Deine Krankenkasse. Diese teilt auch mit, ob auch RV Beiträge fällig werden:

gruß jt

www.tuerk-versicherungen.de

Hallo zusammen! Wenn ich als sonst Freiberuflerin an
Klinischen Studien teilnehme - muss ich für die Einnahmen dann
Krankenversicherung und Rentenversicherung extra zahlen?
Danke!!!

EXTRA zahlen…???

wie ist das gemeint?

mann muss nur 1x zahlen…

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
______________________________

SIGNAL IDUNA Agentur Thomas Wolter
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28279 Bremen-Habenhausen

Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung

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Hallo zusammen! Wenn ich als sonst Freiberuflerin an
Klinischen Studien teilnehme - muss ich für die Einnahmen dann
Krankenversicherung und Rentenversicherung extra zahlen?
Danke!!!

Hallo Ganadora,
es kommt darauf an, ob Du als Freiberulerin z.Bsp. hier tätig und damit versicherungspflichtig bist:

  • Künstlerin
  • Publizistin
  • Krankengymnastin
  • Physiotherapeutin
  • Hebammen
  • Masseurin
  • Medizinische Bademeisterin
  • Fußpflegerin
  • Logopädin
  • Kranken- und Altenpflegerin
    Diese Liste ist nicht vollständig, deswegen empfehle ich ggf. die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren (Dtsch Rentenversicherung)
    Auf alle Fälle sind diese Einnahmen gemäß EStG zu versteuern.
    Sei Dir bewusst, das alle Teilnehmer an klinischen Studien registriert werden, schon allein wegen dem Abschluss einer Risikoversicherung)

Viele Grüße
Jochen Seidel
[email protected]

Hallo, als Patientin oder als Auftragnehmende Freiberuflerin? wohl letzteres.
Es kommt bzgl. RV darauf an,wie viele Auftraggeber man hat, wie hoch das Einkommen ist und auf die Art der Tätigkeit. Jegliche Lehrtätigkeit ist eh versicherungspflichtig, auch einige andere Tätigkeiten, andere Freie Berufe haben berufsständische Versorgungen ( Ärzte, Architekten etc.).
Ohne nähere Infos läßt sich das nicht beurteilen.
Gruß
Marot

Hallo zusammen! Wenn ich als sonst Freiberuflerin an
Klinischen Studien teilnehme - muss ich für die Einnahmen dann
Krankenversicherung und Rentenversicherung extra zahlen?
Danke!!!

Das ist doch keine Arbeitnehmertätigkeit mit Lohnfortzahlung und Kündigungsfrist, oder ?

RV ganz bestimmt nicht. KV könnte man sich eventuell vorstellen, wenn Sie sonst freiwillig gesetzlich versichert sind und das für Sie regelmäßige Einnahmen darstellen. Und Sie noch nicht den Höchstbeitrag zahlen.

Gruss

Barmer

Hallo zusammen! Wenn ich als sonst Freiberuflerin an
Klinischen Studien teilnehme - muss ich für die Einnahmen dann
Krankenversicherung und Rentenversicherung extra zahlen?
Danke!!!

Hallo Ganadora,

Hallo zusammen! Wenn ich als sonst Freiberuflerin an
Klinischen Studien teilnehme - muss ich für die Einnahmen dann
Krankenversicherung und Rentenversicherung extra zahlen?

Diese Frage hat mehr mit Sozialversicherungsrecht zu tun, als mit dem thema „Versicherungen“.
Damit kenne ich mich leider nicht so aus.
Aber vielleicht hilft Ihnen ja der folgende Text aus Wikipedia:
Sozialversicherungsrecht

Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage befristet ist. Die wöchentliche Arbeitszeit und das monatliche Arbeitsentgelt spielen dabei keine Rolle. Vorbeschäftigungen ab dem Beginn des Kalenderjahres werden dabei zusammengerechnet, wenn jeweils die Merkmale einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt sind. Ergibt die Zusammenrechnung, dass die Zeitgrenze überschritten wird, besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, es sei denn, es liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor.

Kurzfristige Beschäftigungen, die zwischen dem Ende der Schulausbildung und einer Beschäftigung (ggf. Berufsausbildung) ausgeübt werden, sind immer als berufsmäßige Beschäftigungen anzusehen und daher stets versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit das monatliche Arbeitsentgelt 400 EUR übersteigt.

Herzliche Grüße

Jürgen Schnitzler

Hallo zusammen! Wenn ich als sonst Freiberuflerin an
Klinischen Studien teilnehme - muss ich für die Einnahmen dann
Krankenversicherung und Rentenversicherung extra zahlen?
Danke!!!

Hallo Ganadora,

Mußt Du denn als Selbstständige überhaupt Beiträge bezahlen und wenn ja wieso ?

Gruß Bernhard

Hallo zusammen! Wenn ich als sonst Freiberuflerin an
Klinischen Studien teilnehme - muss ich für die Einnahmen dann
Krankenversicherung und Rentenversicherung extra zahlen?
Danke!!!

Sind das Honorare oder Einnahmen durch unselbständige Arbeit?

Hallo zusammen! Wenn ich als sonst Freiberuflerin an
Klinischen Studien teilnehme - muss ich für die Einnahmen dann
Krankenversicherung und Rentenversicherung extra zahlen?
Danke!!!

nein…das stellt lediglich eine aufwandsentschädigung dar

Hallo zusammen! Wenn ich als sonst Freiberuflerin an
Klinischen Studien teilnehme - muss ich für die Einnahmen dann
Krankenversicherung und Rentenversicherung extra zahlen?
Danke!!!

Hallo Ganadora,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser Frage bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Krankenversicherung nicht weiter helfen.

Informieren können Sie sich bei der Verbraucherzentrale – falls Sie dies noch nicht getan haben.

Sehr gern beantworten wir Ihre Frage im Hinblick auf Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen. Auf diesem Gebiet kennen wir uns aus und können Ihnen fundierte Antworten garantieren.

Mit besten Grüßen
proConcept AG

Hallo,
als Selbständige erfolgt die Einstufung anhand der Einnahmen zum Lebensunterhalt. Soweit es sich um regelmäßige Einkünfte handelt, werden diese auch mit angerechnet. Ich würde es jedoch als ein Art Aufwandsentschädigung und nicht als Entlohnung ansehen. Ansonsten stellt sich auch die Frage, ob diese Einnahmen versteuert werden. Soweit die Einnahmen nirgendwo vom Auszahlenden gemeldet werden, sollte sich auch niemand dafür interessieren.
Gruß
Karsten

Hallo zusammen! Wenn ich als sonst Freiberuflerin an
Klinischen Studien teilnehme - muss ich für die Einnahmen dann
Krankenversicherung und Rentenversicherung extra zahlen?
Danke!!!

Hallo Ganadora,

leider kann ich Dir nicht weiterhelfen

Mfg

Marianne

Hallo zusammen! Wenn ich als sonst Freiberuflerin an
Klinischen Studien teilnehme - muss ich für die Einnahmen dann
Krankenversicherung und Rentenversicherung extra zahlen?
Danke!!!

Hallo

leider kann ich in diesem Fall nicht weiterhelfen.

LG
Harry61

Hallo zusammen! Wenn ich als sonst Freiberuflerin an
Klinischen Studien teilnehme - muss ich für die Einnahmen dann
Krankenversicherung und Rentenversicherung extra zahlen?
Danke!!!