Schwieriges Thema
Hallo!
Ja was du schreibst ist durchaus nachvollziehbar. Alle Rechtsmittel haben allerdings gemeinsam: man kann sie nur dann haben, wenn man beschwert ist, d.h. einen Nachteil durch die Entscheidung erleidet (dem widerspricht auch nicht, dass die StA auch zu Gunsten des Angeklagten Rechtsmittel erheben kann, denn die ist ja zur Objektivität verpflichtet und dadurch durch eine falsche Entscheidung zu lasten des Angeklagten ebenfalls beschwert).
Warum das jetzt genauso ist ist keine leichte rechtspolitische und rechtsdogmatische Frage. Man müsste wohl tiefer forschen, warum das jetzt wirklich so ist, eine einfache Antwort traue ich mir hier ehrlich gesagt nicht zu.
Mir fallen allerdings zwei Argumente spontan ein:
Erstens ein prozessökonomischer: die staatlichen Behörden sollen nur dann befasst werden, wenn die Partei ein Rechtsschutzinteresse hat.
Zweitens dient das im Strafprozess wohl auch dem Schutz des Angeklagten. Ich habe als Rechtspraktikant (=Referendar in D) bei Gericht einmal den Fall erlebt, dass jemand im Strafprozess ein falsches Geständnis abgelegt hat, weil ihn seine „Freunde“, die allesamt schon vorbestraft waren, mittels Drohungen dazu gedrängt haben. Das war einer der seltenen Fälle, wo man jemanden trotz Geständnis freigesprochen hat, da es sich halt als falsch herausgestellt hat. Der kann dann kein Rechtsmittel mehr erheben, was für ihn auch ein Schutz ist.
Aber jedenfalls ein schwieriges Thema, was du hier angeschnitten hast.
Gruß
Tom