Klitzekleine Frage -Einspruch gegen Gerichtsurteil

Hallo!

  1. Und wo steht jetzt, dass man als Freigesprochener formell kein Rechtsmittel hat? (Das man im Ergebnis keines Erheben kann, hab ich ja auch gesagt, aber eben wegen mangelnder Beschwer und ich glaube immer noch, dass das stimmt.)

  2. Seit wann erteilt ein Richter einem Rechtsanwalt/Verteidiger in einem Prozess eine Rechtsbelehrung?

Gruß
Tom

Materiell allerdings nicht, da du eine Beschwer brauchst, um
ein Rechtsmittel zu erheben. Ein Rechtsmittel müsste daher
mangels Beschwer als unzulässig zurückgewiesen werden.

Hallo Tom,

bin absoluter Rechtsdilettant. Dennoch halte ich es für vorstellbar, daß ein Beschuldigter nicht einfach nur freigesprochen werden will, sondern ein gerechtes Urteil mit akzeptabler Beweiswürdigung erwartet. Der beschuldigte Gerechtigkeitsfanatiker wird es als Belastung empfinden, freigesprochen zu werden. Ich sehe ein, daß es sich sehr konstruiert anhört, aber daß die Möglichkeit von Rechtsmitteln vom Urteil abhängig sein soll, kann ich nur schwer nachvollziehen.

Gruß
Wolfgang

Schwieriges Thema
Hallo!

Ja was du schreibst ist durchaus nachvollziehbar. Alle Rechtsmittel haben allerdings gemeinsam: man kann sie nur dann haben, wenn man beschwert ist, d.h. einen Nachteil durch die Entscheidung erleidet (dem widerspricht auch nicht, dass die StA auch zu Gunsten des Angeklagten Rechtsmittel erheben kann, denn die ist ja zur Objektivität verpflichtet und dadurch durch eine falsche Entscheidung zu lasten des Angeklagten ebenfalls beschwert).

Warum das jetzt genauso ist ist keine leichte rechtspolitische und rechtsdogmatische Frage. Man müsste wohl tiefer forschen, warum das jetzt wirklich so ist, eine einfache Antwort traue ich mir hier ehrlich gesagt nicht zu.

Mir fallen allerdings zwei Argumente spontan ein:

Erstens ein prozessökonomischer: die staatlichen Behörden sollen nur dann befasst werden, wenn die Partei ein Rechtsschutzinteresse hat.

Zweitens dient das im Strafprozess wohl auch dem Schutz des Angeklagten. Ich habe als Rechtspraktikant (=Referendar in D) bei Gericht einmal den Fall erlebt, dass jemand im Strafprozess ein falsches Geständnis abgelegt hat, weil ihn seine „Freunde“, die allesamt schon vorbestraft waren, mittels Drohungen dazu gedrängt haben. Das war einer der seltenen Fälle, wo man jemanden trotz Geständnis freigesprochen hat, da es sich halt als falsch herausgestellt hat. Der kann dann kein Rechtsmittel mehr erheben, was für ihn auch ein Schutz ist.

Aber jedenfalls ein schwieriges Thema, was du hier angeschnitten hast.

Gruß
Tom

Hallo!

  1. Und wo steht jetzt, dass man als Freigesprochener formell
    kein Rechtsmittel hat? (Das man im Ergebnis keines Erheben
    kann, hab ich ja auch gesagt, aber eben wegen mangelnder
    Beschwer und ich glaube immer noch, dass das stimmt.)

Wenn es der Richter doch am Ende der Verhandlung ausdrücklich sagt, so wird er das wohl nicht zum Spaß machen, sondern die Verpflichtung dazu haben. Und wieso soll es diese geben, wenn formell ein Rechtsmittel bestünde?

  1. Seit wann erteilt ein Richter einem
    Rechtsanwalt/Verteidiger in einem Prozess eine
    Rechtsbelehrung?

Er sagt ja auch, welche Rechtsmittel der Staatsanwalt hat.

Gruß
Tom

nein, kann er nicht. lediglich die staatsanwaltschaft kann
gegen einen freispruch einspruch einlegen. ob der geschädigte,
also das opfer über den opferanwalt einspruch einlegen kann,
entzieht sich meiner kenntnis.
richard

soweit ich mich entsinne, kann uU. Rechtmittel einlegen, z.B. wenn jemand aus Mangel an Beweisen freigesprochen wird. Das hiesse nämlich womöglich, dass der Schuldvorwurf weiterbesteht und nur nichts rechtsförmig abgeurteilt werden konnte. Ein Angeklagter kann durchaus das Bedürfnis haben, einen klaren Freispruch mit entsprechender richtlicher Begründungzu erhalten.

Solche Fälle sind gar nicht so selten.

Also, in bestimmten Fällen kann das formelle Rechtsmittel gegen einen Freispruch auf begründet sein

wie gesagt soweit ich mich entsinnen kann.

Gruß

Pico