Klitzekleine Frage -Einspruch gegen Gerichtsurteil

Hallo zu dieser späten Stunde,

während ich mich noch mit ein paar juristisch-geschichtlichen Texten befasse, stellt sich mir mal eine ganz blöde Frage. Kann ein Angeklagter in einem Gerichtsverfahren eigentlich auch gegen einen Freispruch Einspruch einlegen? Oder ist das nicht im Sinne eines Rechtssystems? Google hilft mir nicht weiter, wenngleich das auch an meiner ausgeprägten Müdigkeit liegen kann. :wink:

Wäre erfreut, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte -

gute Nacht an alle, Gruß, Joachim

nein, kann er nicht. lediglich die staatsanwaltschaft kann gegen einen freispruch einspruch einlegen. ob der geschädigte, also das opfer über den opferanwalt einspruch einlegen kann, entzieht sich meiner kenntnis.
richard

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Vielen Dank! Hat mir sehr geholfen (owT)
Dankeschön!

Hallo Joachim!

Ich zerbrech mir schon die ganze Zeit den Kopf wieso ein angeklagter nicht freigesprochen werden mag. Willst vielleicht ein bißchen mehr erzählen? Bitte nimm mir die Neugier nicht übel.

Grüße Dusan

hallo dusan,
ich will der antwort von joachim nicht vorgreifen, aber denkbar ist ein sogenannter freispruch 2. klasse. also geringe schuld und so, das ist zwar ein freispruch im strafrechtlichen sinne, aber eben nicht im zivilrechtlichen sinne. angenommen, der täter wird freigesprochen aufgrund geringer schuld, so liegt also schuld vor, aber eben nur eine geringe. damit ist er aber auch verpflichtet, den schaden zu ersetzen, bei einem freispruch 1. klasse steht fest, dass der angeklagte keine schuld hat, ist deshalb auch nicht zum schadenersatz verpflichtet. so einfach ist das.
grüße
richard

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Hallo,
gibt es bei getrennten Zivil-, Strafrechtsverfahren (zur selben Sache) einen Bezug zwischen beiden oder können die Verfahren nicht prinzipiell immer unterschiedlich ausfallen ?

Gruss
Enno

hallo enno, natürlich können beide verfahren unterschiedlich ausfallen. aber ist bei einem strafverfahren erst einmal die schuld des angeklagten festgestellt, dann ist das auch eine festgestellte tatsache in einem zivilverfahren, das keinerlei weitere beweiswürdigung bedarf.
richtig ist aber auch, dass bei einer festgestellten unschuld des angeklagten keinerlei zivilrechtliche forderungen mehr gestellt werden können.
beispiel körperverletzung des angeklagten gegenüber seinem kontrahenten. gerechtfertigt durch notwehr. es wäre ja noch schöner, wenn einerseits die körperverletzung über die notwehr gerechtfertigt wäre, das opfer dann aber im zivilweg einen schmerzensgeldanspruch hätte.
gruss
richard

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Hallo Dusan,

da muss ich ehrlich sagen: keine Ahnung. Meine Frage war blanke, trockene Theorie - ich wollte nur wissen, ob das in unserem Rechtssystem möglich wäre… :smile:

Gruß aus Köln, Joachim

Formell ja - materiell nein
Hallo!

Bitte korrigiert mich, wenn das auf die deutsche StPO nicht zutrifft, aber zur Theorie:

Ich denke mal, die Sache schaut rechtstheoretisch so aus:;

Formell kannst du gegen ein freisprechendes Urteil sehr wohl ein Rechtsmittel erheben, ich nehme nicht an, dass irgendwo steht, dass ein freigesprochener kein Rechtsmittel hat. Materiell allerdings nicht, da du eine Beschwer brauchst, um ein Rechtsmittel zu erheben. Ein Rechtsmittel müsste daher mangels Beschwer als unzulässig zurückgewiesen werden.

Im Endergebnis ist es also nicht zulässig.

Gruß
Tom

1 Like

Danke (owT)

hallo enno, natürlich können beide verfahren unterschiedlich
ausfallen. aber ist bei einem strafverfahren erst einmal die
schuld des angeklagten festgestellt, dann ist das auch eine
festgestellte tatsache in einem zivilverfahren, das keinerlei
weitere beweiswürdigung bedarf.
richtig ist aber auch, dass bei einer festgestellten unschuld
des angeklagten keinerlei zivilrechtliche forderungen mehr
gestellt werden können.
beispiel körperverletzung des angeklagten gegenüber seinem
kontrahenten. gerechtfertigt durch notwehr. es wäre ja noch
schöner, wenn einerseits die körperverletzung über die notwehr
gerechtfertigt wäre, das opfer dann aber im zivilweg einen
schmerzensgeldanspruch hätte.
gruss
richard

Vielen Dank! (owT)
Dankeschön!

Hallo Richard!

Ich glaube, daß das in Österreich anders läuft.

z.B. Sachbeschädingung. Es gibt in Österreich vom Strafrecht her die fahrlässige Sachbeschädigung nicht. Ist ja auch logisch. Wenn ich etwas versehentlich beschädige ist das ja keine Straftat. Zivilrechtlich kann aber trotzdem Schadenersatz eingefordert werden, auch wenn man der mutwilligen Sachbeschädig freigesprochen wurde. Dieses Urteil hat meines Wissens keinerlei Auswirkung auf den Zivilrechtsprozess.

Nur zur Info.

Grüße Dusan

hallo dusan
auch in deutschland ist die fahrlässige sachbeschädigung nicht strafbar, wenn es im zusammenhang mit einem verkehrsunfall mit personenschaden geht, dann ist sie sehr wohl strafbewährt.
das war aber auch nicht meine aussage.
denke einmal an die vielen straftatbestände, die man subjektiv begehen kann, z.b. die körperverletzung oder auch die sachbeschädigung. nimm folgenden sachverhalt an, der so auch durchaus in österreich passieren kann:
einem pkw-fahrer wird auf der autobahn schlecht. er sinkt auf dem fahrersitz zusammen. du siehst das als pkw-fahrer, der hinter ihm fährt. mit deinem auto fährst vor seines und bremst seinen wagen aus. die stoßstange wird dabei an euren beiden fahrzeugen beschädigt. du hast also eine sachbeschädigung am fremden pkw vorsätzlich begangen. ist das strafbewährt?
ja das ist es. wirst du verurteilt? nein, denn das ist gerechtfertigt, weil du einen schaden von allen die autobahn befahrenden fahrzeugführern abwenden wolltest. gerechtfertigt über die begriffe notwehr und nothilfe. es erfoglt ein freispruch, wenn es denn überhaupt zur anklageerhebung kommt. bist du zum schadenersatz verpflichtet? ich glaube nicht, das wäre ja dann noch schöner und sicher nicht im sinne des erfinders.
viele grüße
richard

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Hallo Richard!

einem pkw-fahrer wird auf der autobahn schlecht. er sinkt auf
dem fahrersitz zusammen. du siehst das als pkw-fahrer, der
hinter ihm fährt. mit deinem auto fährst vor seines und bremst
seinen wagen aus. die stoßstange wird dabei an euren beiden
fahrzeugen beschädigt. du hast also eine sachbeschädigung am
fremden pkw vorsätzlich begangen. ist das strafbewährt?
ja das ist es. wirst du verurteilt? nein, denn das ist
gerechtfertigt, weil du einen schaden von allen die autobahn
befahrenden fahrzeugführern abwenden wolltest. gerechtfertigt
über die begriffe notwehr und nothilfe. es erfoglt ein
freispruch, wenn es denn überhaupt zur anklageerhebung kommt.
bist du zum schadenersatz verpflichtet? ich glaube nicht, das
wäre ja dann noch schöner und sicher nicht im sinne des
erfinders.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Heutzutage ist es nicht so ungefährlich jemanden zu helfen. Mir ist eine Situation in Erinnerung, wo ein Dieb von einem couragierten Passanten festgehalten wurde und sich dabei den Arm brach. Daraufhin wurde der Helfer verurteilt. Das war allerdings in Holland und der König hat, als er davon erfuhr, die Strafe gezahlt.

Ich versteh aber was du meinst.
Grüße Dusan

Daraufhin
wurde der Helfer verurteilt. Das war allerdings in Holland und
der König hat, als er davon erfuhr, die Strafe gezahlt.

Ich versteh aber was du meinst.
Grüße Dusan

hallo dusan,
der könig bezahlte die strafe? dann hat der könig den unsinn dieser vorschrift erkannt…
hier wäre das nicht möglich. das was dort geschehen ist, ist die festnahme nach § 127 I stpo. damit ist auch die körperverletzung abgedeckt.
gruss
richard

unverhältnismäßigkeit?

der könig bezahlte die strafe? dann hat der könig den unsinn
dieser vorschrift erkannt…
hier wäre das nicht möglich. das was dort geschehen ist, ist
die festnahme nach § 127 I stpo. damit ist auch die
körperverletzung abgedeckt.
gruss
richard

kann es nicht sein daß der Passant vielleicht unnötig gewaltsam bei der Festnahme vorging und deshalb bestraft werden sollte

kein Rechtsmittel
Wer freigesprochen wird, kann ganz einfach kein Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Ich glaub das wirds gewesen sein. In solchen Fällen ist nur müdequatschen erlaubt.

???
Hallo!

Es ging doch um eine rechtstheoretische Frage oder nicht?

Gruß
Tom

Hallo!

Es ging doch um eine rechtstheoretische Frage oder nicht?

ja. Und wenn der Richter jemanden freispricht sagt er ausdrücklich zum Angeklagten und seinem Verteidiger daß sie gegen das Urteil kein Rechsmittel haben. Soweit ich weiß jedenfalls.

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