Hallo zu dieser späten Stunde,
während ich mich noch mit ein paar juristisch-geschichtlichen Texten befasse, stellt sich mir mal eine ganz blöde Frage. Kann ein Angeklagter in einem Gerichtsverfahren eigentlich auch gegen einen Freispruch Einspruch einlegen? Oder ist das nicht im Sinne eines Rechtssystems? Google hilft mir nicht weiter, wenngleich das auch an meiner ausgeprägten Müdigkeit liegen kann.
Wäre erfreut, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte -
gute Nacht an alle, Gruß, Joachim