Klitzekleiner Kratzer durch Steinschlag in Wohnzimmerfenster

Hallo liebe Fachleute,

der Vermieter eines Mieters hat beim Auszug im 2fach verglasten Wohnzimmerfenster einen kleinen, ca. 2 mm großen Steinschlag entdeckt. Es ist kein Loch - nur ein kleiner weisser Punkt, vielleicht 1mm tief.1) Muss der Vermieter einen solchen Kratzer hinnehmen, oder ist dies ein Grund, die Kaution zurückzuhalten. Oder muss der Mieter diese Scheibe austauschen lassen?2) Müsste sich der Vermieter mit einer, sagen wir mal „Carglassähnlichen Lösung“ zufrieden geben, bei der der Schlag mit einem geeigneten Mittel „versiegelt“ wird?

Vielen Dank für Eure Tipps, Hinweise, Meinungen :smile:

Hallo,

also nur meine Sicht der Dinge:

Der Vermieter muss damit leben, denn es ist eine Schuldfrage…

Du wirst ja hoffentlich nicht einen Stein gegen Deine Scheibe geworfen haben.

Gruß

Schuld der Vermieters? o. w. T.
.

allgemeines Risiko der Betriebsführung bei zufälliger Verschlechterung der Sache

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der Vermieter eines Mieters hat beim Auszug im 2fach
verglasten Wohnzimmerfenster einen kleinen, ca. 2 mm großen
Steinschlag entdeckt.

Muss der Vermieter einen
solchen Kratzer hinnehmen

Nein, mit der Miete sind nur Abnutzung vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache, aber keine Beschädigungen abgegolten. Bei einem winzigen Brandfleck im mitvermieteten Bodenbelag würde man dies ebensowenig geduldet verlangen können: Der Vermieter hat Anspruch, so gestellt zu werden, wie er vor der Vermietung war: Dieser Schaden ist nur durch Gewalteinwirkung erklärlich, die dem Mieter während der Überlassung zufällt.

Zum Abschluss einer Glasversicherung im Rahmen der Sach- und Haftpflicht ist weder der Mieter noch Vermieter verpflichtbar. Bestünde sie, wäre der Schaden dem Versicherer zu melden.

Müsste sich der Vermieter mit einer,
sagen wir mal „Carglassähnlichen Lösung“ zufrieden geben, bei
der der Schlag mit einem geeigneten Mittel „versiegelt“ wird?

Ja, aus Rechtgrund Schadensminderungspflicht müsste er sich auf eine zulässige Instandsetzung denn Austausch verweisen lassen. Allerdings ist Reparatur mit Harzen im Randbereich nicht möglich bzw. wenig erfolgversprechend und abzulehnen, da sie trotzdem reißen könnnte.

Vielen Dank für Eure Tipps, Hinweise, Meinungen :smile:

Gern :smile:

G imager

Der Vermieter muss damit leben, denn es ist eine
Schuldfrage…

Nein, er muss mit Abnutzungen durch vertragsgemäßen Gebrauch „leben“, für die er ja „Nutzungsgebühr“ (Miete) erhebt :smile:

Du wirst ja hoffentlich nicht einen Stein gegen Deine Scheibe
geworfen haben.

Der Vermieter auch nicht. Insofern fallen Beschädigungen, die während der Mietzeit entstehen, unabhängig des Verschuldens grds. dem Mieter zu Last. „Keine Ahnung, wie das passiere konnte!“, „Ist eben ein Junge, die toben gern …“ oder „Das war schon immer da!“ entbinden ihn auch nicht von seiner Schadensbehebungspflicht.

G imager

Ist der Kratzer innen oder außen? (owT)
.

.

„Das war schon immer da!“

Diese Aussage könnte folgendermaßen interessant sein:

Der Vermieter gab an, vor Einzug des Mieters die Scheibe ausgetauscht zu haben.

  • Wenn dem so ist, dann sollte es dafür ja Quittungen geben.

  • Wenn die Scheibe aber NICHT vor Mietantritt getauscht wurde, dann könnte der Steinschlag ja aber wirklich älter sein und bei Antritt des Mietverhältnisses lediglich übersehen worden sein.

Spannend ist, das der Mieter den Vormieter via Facebook kontaktieren konnte. Nach einem kurzen Chat stellte der Mieter dann die konkrete Frage, ob der Vormieter von einem solchen Schaden etwas wusste. Darauf antwortete der Vormieter nicht mehr. Auch als Stunden später die Frage wiederholt wurde, gab es keine Antwort mehr…
Das gibt zumindest Anlass zum Verdacht, das der Vormieter da doch etwas von wusste und „sicherheitshalber“ keine Antwort mehr geben mochte.

Sollte der akt. Mieter den Vermieter zur Vorlage einer Quittung über den Nachweis der „neuen Scheibe“ auffordern?
Was ist, wenn der Vermieter diese Quittung nicht hat, oder nicht zeigen möchte?

Hallo!

Warum sollte denn der Mieter überhaupt Schäden an der Außenseite des Fenster reparieren müssen ?
Dazu gehört ein Verschulden, das möge der Vermieter dem Mieter ja nachweisen.

Auf der Raumseite mag es leichter sein, da mag man davon ausgehen, es muss etwas dagegen geworfen worden sein. Das wäre Verantwortungsbereich Mieter.

Aber außen ?

Und ja, man kann das so reparieren(kaschieren) wie bei Autoglas. Aber es wäre nicht nötig. Die Scheiben sind mind. 4 mm dick und ein so kleiner Schlagschaden(

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Insofern fallen Beschädigungen, die
während der Mietzeit entstehen, unabhängig des Verschuldens
grds. dem Mieter zu Last.

Wenn also Mieter X, die Scheibe mit einem Stein von Unbekannt eingeworfen wird, muss Mieter X eine neue Scheibe bezahlen?

TET

Ja, unstreitig haftet der Mieter - zumal für die hier inwändige - Beschädigung der Scheibe selbst dann, wenn sie durch Haushaltsangehörigen, Besucher, Gäste oder „Unbekannt“ verursacht wurden. Ebensowenig muss der Vermieter für den Austusch eines mit Brandlöchern und Rotweinflecken übersäten Teppichs, für den sich niemand verantwortlich erklärt oder Beschädigungen des Treppenhauses durch grobmotorisch agierende Umzugshelfer gerade stehen.

Wie man auf die Idee kommt, daß sich ein Vermieter bei entgelticher Gebrauchsüberlassung gleich jeden Schaden an seinem Eigentum an die Backe kleben muss, erschliesst sich mir auch nach mehrfach anderslautender Behauptung immer noch nicht :smile:

G imager

  • Wenn die Scheibe aber NICHT vor Mietantritt getauscht wurde,
    dann könnte der Steinschlag ja aber wirklich älter sein und
    bei Antritt des Mietverhältnisses lediglich übersehen worden
    sein.

Selbst dann fallen alle Schäden, die weder bei Übernahme ausdrücklich benannt oder dananch unverzüglich reklamiert wurden, in die Mietzeit und damit Haftung des aktuellen Mieters.

Da verhält sich die Schadensbehebungspflicht des Mieters nun nicht anders wie bei einem Mietwagen: Den letzten beißen die Hunde, werden Schäden bei Übergabe festgestellt.

G imager

Ganz abgesehen davon, dass „zufällige Verschlechterung“ Gefahrübergang bei Kauf beschreibt: Inwieweit wäre eine durch erkennbare Gewalteinwirkung abgesplitterte Scheibe wohl "zufällig /i> verschlechtert"? Weil sich derjenige, den das Wurfgeschoss treffen sollte, duckte und die Scheibe ja garnicht getroffen werden sollte?

  • Wenn die Scheibe aber NICHT vor Mietantritt getauscht wurde,
    dann könnte der Steinschlag ja aber wirklich älter sein und
    bei Antritt des Mietverhältnisses lediglich übersehen worden
    sein.

Selbst dann fallen alle Schäden, die weder bei Übernahme
ausdrücklich benannt oder dananch unverzüglich reklamiert
wurden, in die Mietzeit und damit Haftung des aktuellen
Mieters.

Wobei man in diesem Fall aber auch davon ausgehen kann, dass dieser Schaden bei Mietantritt überhaupt nicht gesehen wurde.

ich erinnere an den Text: Es ist kein Loch - nur ein kleiner weisser Punkt, vielleicht 1mm tief

Es könnte sich hier auch um einen Glasfehler handeln, der beim Einbau übersehen wurde.

Da verhält sich die Schadensbehebungspflicht des Mieters nun
nicht anders wie bei einem Mietwagen: Den letzten beißen die
Hunde, werden Schäden bei Übergabe festgestellt.

Wobei der Mieter hier ganz schnell aus der Geschichte rauskommt:
Einfach den Schaden seiner Privathaftpflichtversicherung melden, die mit Sicherheit
den Anspruch des Vermieters abwehrt.

G imager

Gruß Merger

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Deine Aussage lautet also:

Mieter X wird von einem Unbekannten von der Strasse aus die Scheibe seiner Mietwohnung eingeworfen. Daraus ergibt sich ein Schadensersatzpflicht von Mieter X gegenüber dem Vermieter.

Habe ich dich da richtig verstanden?

Dann beleg das doch bitte mal.

Gruß

TET