der Vermieter eines Mieters hat beim Auszug im 2fach
verglasten Wohnzimmerfenster einen kleinen, ca. 2 mm großen
Steinschlag entdeckt.
Muss der Vermieter einen
solchen Kratzer hinnehmen
Nein, mit der Miete sind nur Abnutzung vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache, aber keine Beschädigungen abgegolten. Bei einem winzigen Brandfleck im mitvermieteten Bodenbelag würde man dies ebensowenig geduldet verlangen können: Der Vermieter hat Anspruch, so gestellt zu werden, wie er vor der Vermietung war: Dieser Schaden ist nur durch Gewalteinwirkung erklärlich, die dem Mieter während der Überlassung zufällt.
Zum Abschluss einer Glasversicherung im Rahmen der Sach- und Haftpflicht ist weder der Mieter noch Vermieter verpflichtbar. Bestünde sie, wäre der Schaden dem Versicherer zu melden.
Müsste sich der Vermieter mit einer,
sagen wir mal „Carglassähnlichen Lösung“ zufrieden geben, bei
der der Schlag mit einem geeigneten Mittel „versiegelt“ wird?
Ja, aus Rechtgrund Schadensminderungspflicht müsste er sich auf eine zulässige Instandsetzung denn Austausch verweisen lassen. Allerdings ist Reparatur mit Harzen im Randbereich nicht möglich bzw. wenig erfolgversprechend und abzulehnen, da sie trotzdem reißen könnnte.
Vielen Dank für Eure Tipps, Hinweise, Meinungen 
Gern 
G imager