Klo läuft über - wer putzt

Hallo,

also man stelle sich vor ein Klo läuft über und was da hochkommt, ist der Inhalt von der Nachbarn.

Das ganze läuft über und verteilt sich. Nähere Ausführungen will ich mir ersparen,…, wie das Bad aussah,…

Vermieter schickt den Instalateur gar kein Problem^.

Gibt es Chance, dass der Vermieter auch das Aufputzen bezahlt? Das ist so wiederlich das packt der Mieter selber nicht,

Wenn es normaler Schmutz wäre kein Problem, der Mieter hat auch schon mit dem anderen Mieter gesprochen, dass der sein Klo nicht mehr verwendet auch kein Problem. Und Hantücher dass es nicht schlimmer wird.

Wie sieht es aus, zahlt die Reinigung der Vermieter?

LG
und vielen Dank

Hallo,

sofern das eigene Klo nicht hochkommt ist dies u.a. ein Versicherungsschaden und da kommt dann die Versicherung dafür auf, aber man muss darauf hinweisen, dass der Mieter natürlich verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass nicht weitere Anwohner im Haus durch den Gestank aus seinem Klo in Mitleidenschaft gezogen werden.
Möglich wäre eine Mitminderung hinsichtlich der Nichtnutzungsmöglichkeit des eigenen Klos, aber ich würde schon aus eigener gesundheitlicher Sicherheit das Problem selber lösen.

LG

Hallo,

eine Super Antwort - und dies nachdem aus dem Ursprungstext
noch kein Schadensfall abzuleiten ist.

sofern das eigene Klo nicht hochkommt ist dies u.a. ein
Versicherungsschaden und da kommt dann die Versicherung dafür
auf,

bitte begründen!

ich habe bisher in keiner Wohnung ein Klo gesehen, das hoch kommt.

Wunder über Wunder!!!

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sofern das eigene Klo nicht hochkommt ist dies u.a. ein
Versicherungsschaden und da kommt dann die Versicherung dafür
auf,

Hi,
es klingt für mich wie ein Rückstau, aus welchen Gründen auch immer.
Schäden durch Rückstau sind in modernen Gebäudeversicherungen mitversichert.

ich habe bisher in keiner Wohnung ein Klo gesehen, das hoch
kommt.

Ich auch nicht, im Regelfalle ist dieses verschraubt :wink:…aber der Inhalt von demselben :frowning:

Gruß Keki

Hallo Keki,

die Möglichkeit besteht, dass es sich um einen Rückstau handelt.

Der Schaden soll lt. Schilderung allerdings der Nachbar verursacht haben und somit kann es sich um keinen versicherten Rückstau handeln.

Möglich ist allerdings auch, dass man die Toilette als Mülleimer
benutzt hat und nun einzelne Exkremente wieder hoch kommen.

Es könnte sich also auch um einen selbst verursachten Schaden handeln.

Gruß Merger

Der Schaden soll lt. Schilderung allerdings der Nachbar
verursacht haben und somit kann es sich um keinen versicherten
Rückstau handeln.

Hi Merger,

dann haftet der Nachbar auch. Ob die PHV ihm Deckung gewährt, oder nicht.

Möglich ist allerdings auch, dass man die Toilette als
Mülleimer benutzt hat …

Hört man immer wieder. Verursacht durch (deliktunfähiges) Kind?
Fragen über Fragen :wink:

Gruß Keki

Hallo,

zu besagter imginärer Geschichte kommen folgender Sachstand hinzu:

Nach Aussage des Fachmannes sind die alten und verkrusteten Rohre des Hausesder auslöser gewesen. Also kein Fremdverschulden.
Das Dreckwasser kam vom Nachbar rüber,…
Es kommt auch noch ein ein Schaden von einem Holzschrank hinzu, geringer Verdienstausfall, selbstständige Reinigung, Handtücher (die nicht wiederverwendet werden können usw.) Wer haftet?

LG und vielen Dank

Hallo !

Wer haftet ?

Der Verursacher,wie immer. Hier handelt es sich ja nicht um eine Unwettersituation(Hochwasser,Überflutung von außen),für die niemand haften muss,außer spezielle Versicherungen,die man abgeschlossen hatte.

Hier kann das der Hausbesitzer sein,wegen Unterlassung der Instandhaltung der Rohre und/oder der andere Hausbewohner,der evtl.(muss man nachweisen!) unzulässige Sachen weggespült hatte,die zum Rückstau und damit zur Verschmutzung im Nachbarbad führten.
Und zum Schaden gehört alles was „hin“ ist und aus objektiven und nachvollziehbaren Gründen nicht mehr gereinigt oder aufgearbeitet werden kann.
Und wieso muss man selbst reinigen,was andere wie auch immer verursacht hätten ?
Natürlich kann man auf Kosten des Verursachers auch eine Profi-Reinigungsfirma beauftragen.

Grundsätzlich ,das Problem ist wie immer,wie man es geltend macht und eintreibt.

MfG
duck313

Hallo,

vielen Dank für alle Antworten.

Habe noch eine Nachfrage (werden bestimmt auch noch mehr und ich muss zugeben, dass es eventuell auf ein Doppeltherat herausläuft)

–> Installateur sagt,die Rohre seien alt und er sieht keinen Anhaltspunkt für ein Fehlverhalten des Nachbarn bzw. seiner Kinder.

Also meine eigentlich Zuverlässige Allround-Versicherungsgesellschaft meiner gesamten Familie. Meinte es sei eindeutig Vermieter Sache. Auch wenn es eine Versicherung ist, neige ich meinem Versicherungsvertreter zu vertrauen,…

Aber ein Bekannter meinte eindeutig Hausrat wegen fehlerhafter Wasserführung.

Ist das wirklich eindeutig in eine Richtung oder was ist zu tun, für diesen Mieter?

LG und Danke

Gibt es Chance, dass der Vermieter auch das Aufputzen bezahlt?

Nö. Der kann ja nichts dafür. Wäre ein Fall für die Hausratversicherung.

Also ich könnte mir eine Antwort der VM-Haftpflicht wie folgt vorstellen:
Der VM ist nicht verpflichtet das Innenleben seiner Rohre regelmäßig zu überprüfen. Daher trifft ihn an einem Schaden kein Verschulden. Er ist daher nicht haftbar zu machen.
Wenn man das nicht wahr haben möchte, bleibt einem nur der Gang zum Anwalt und ggf. die Klage. (mit unbestimmtem Ausgang)
Die Hausratversicherung ist mit Sicherheit der geeignetere Ansprechpartner. Wenn die dann vom VM ihr Geld zurück bekommen möchten, dann können die ja Klagen.

vnA

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Es stellt sich nur die Frage, weshalb sollte denn die Hausratversicherung überhaupt zahlen ?

Das einzigste was ich mir vorstellen könnte, wäre die Gebäudehaftpflicht des Vermieters.

Gruß Merger

Hallo,

also man stelle sich vor ein Klo läuft über und was da
hochkommt, ist der Inhalt von der Nachbarn.

Herz, Leber, Lunge ,Darm , Gehirn - ist wirklich nicht schön, die Organe kannst du aber für viel Geld an Reiche verkaufen die einen Ersatz benötigen.

Hallo Merger,

in einer Hausratsversicherung sind Leitungswasserschäen versichert und daher würde ich sagen, muss die Versicherung aufgrund von bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser zahlen.

Der Vermieter muss nicht zahlen, da dieser nicht verpflichtet ist regelmäßig und ohne besondere Vorkommnisse seine Rohre zu prüfen.

LG