Klodeckel HR oder VG

Hallo zusammen,

eine seltene Frage, aber mich würde es einfach mal interessieren, ob der Klodeckel VG oder HR ist?
Ich denke selbst, dass er VG ist, da er fest verbunden ist, aber wollte mich nur mal vergewissern.

Gut. Die Frage bleibt ja dennoch die selbe. Ist er z.B. vom Mieter selbst in die Wohnung eingebracht und trägt er die Gefahr dafür??

Wir haben uns z.B. in unsere Mietwohnung den eigenen Klodeckel mitgebracht. Also stellt sich hier die Frage wohl nicht.

Beim selbstgenutzten EFH z.B. sollte der Klodeckel zum Gebäude gehören, da er, wie du schon gesagt hast, mit diesem fest verbunden ist. Die Klappe unserer Gastherme gehört ja nun auch zur Gastherme, obwohl ich sie abnehmen kann. Gleiches auch für den Taster der Klospülung, etc.

Nur was ist mit dem „Gummiverschluß“ ([Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gebäude oT
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Hallo Jesch,

für den Fall, das nicht mit Bestimmtheit gesagt werden kann, wo er einzuordnen gilt, gilt eine klassische Doppeltversicherung.

Eben auch beim Klodeckel, da dieser auch (unabhängig von dem Einschluss durch den Passus in der Hausrat) über die Wohngebäude-Versicherung abgeschlossen wäre.

Gruß
Marco

Hallo,

ein unglaublich spannende Diskussion. Ist das wirklich wichtig? Falls jemand einen Leistungsfall kennt in dem sich die verbundene Wohngebäude- und die Hausratversicherung um dieses Detail gestritten haben und ein höchstrichterliches Urteil gesprochen wurde - bitte sagt es uns.

Fassungslosigkeit macht sich breit.

Um welche Schadenart geht es denn überhaupt? Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm und Hagel.

Bei ED oder Vandalismus leistet die VWG eher selten, bei Feuer würde ich es der VWG zuordnen (in Bezug auf die Relation Wert der Klobrille in Relation zum Gesamtschden wäre das aber nicht wirklich wesentlich), bei Sturm und Hagel bzw. Leitungswasserschäden würde ich Grundsätzlich von Versicherungsbetrug ausgehen.

Viele Grüße
Thorulf Müller

vergessen…
beinahe hätte ich vergessen, dass Elementarschäden natürlich auch versichert sein könnten. Ist aber als Schadenursache ehr auszuschließen, außer vielleicht Überschwemmung?

Wenn jedoch die Klobrille bei sachgemäßen Gebrauch zerstört worden sein sollte, weil z.B. der Gast etwas übergewichtig gewesen ist, sollten Sie dringend eine Schadenmeldung an die Haftpflichtversicherung senden. Der nächste Band „Kuriose Schdenmeldung“ ist aktuell in Vorbereitung - noch ist Platz.

Viele Grüße
Thorulf Müller

hallo Alex,
in der HR-Versicherung gubt es eine Faustregel:
alles was mit dem Haus fest verbunden ist, gehört nicht zur hausrtatversicherung. Ob Du den Gegenstand mitgebracht hast oder nicht.
Beispiel: Du lässt einen Teppisch fest verlegen (geklebt). Kein Fall für die HRV.
Nun zum etwas anrüchigen Klodeckel: wenn der z.B. durch zu hohes (Besucher-)Gewicht zerstört wird, gibts auch nichts. Grund: es benutzte den Klodeckel mit Deinem Einverständnis, Du hast ihn ihm geliehen.
also: 1. fest verbunden, 2. geliehen.
Ergo: keine Verwsicherung kommt dafür auf: selbst zahlen. *g*
Grüße
Raimund

Hallo Thorulf,

ging hierbei glaub auch mehr um die „graue Theorie“ :smile:

Gruß
Marco