Klopperei um reservierte Plätze im Zug

Mann mit Frau will mit dem Zug fahren und hat Sitzplätze reserviert. In dem Zug wurden aber alle Reservierungen aufgehoben. Nun sitzt anderer Mann mit Tochter auf den reservierten Sitzen und will nicht aufstehen. Verständlich, denn sie sind ja nicht (mehr) reserviert. Mann 1 besteht aber auf die Plätze, die hat er ja bezahlt. Es kommt zur Klopperei.

Wer darf hier rechtmässig sitzen? Weiss das jemand spontan? Ich tippe mal auf Mann 2 (mit Tochter) und Mann mit Frau müsste sich das Geld für die Platzreservierung von der Bahn wieder holen, korrekt?

Die erste Frage ist:

Wurden die Reservierungen wirklich aufgehoben? Manchmal verwendet die Bahn komische Formulierungen, meint aber nur, dass die Reservierungen nicht dranstehen würden. Wurden die Reservierungen tatsächlich aufgehoben, hätten sie keine Gültigkeit mehr und der Betroffene, könnte sich sein Geld von der Bahn erstatten lassen (was die Bahn gewöhnlich ohne Probleme macht).

In diesem Fall gilt allerdings, dass die Leute, die bereits saßen auch nicht aufstehen müssen.

Das ist falsch. Im verlinkten Artikel steht lediglich „Allerdings waren für den Zug die entsprechenden Platzreservierungen zuvor aufgehoben worden…“ (also nur die beiden).

Ich weiß nicht, ob das noch gültig ist, aber früher war das so, dass die Reservierung nur 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges vom jeweiligen Bahnhof gültig war, danach wurde sie aufgehoben, und man hatte auch keinen Anspruch mehr darauf. Ich habe jetzt auf die Schnelle keine aktuellen Infos dazu gefunden. Das ist leider im Artikel auch nicht erwähnt worden, ob es ggf. daran gelegen hat, dass die Reservierungen aufgehoben wurden. Sollte das der Fall gewesen sein, dann erstattet die Bahn vermutlich auch nichts zurück.

Gruß
Christa

Hallo,

das ist richtig:

Wer darf hier rechtmässig sitzen? Weiss das jemand spontan? Ich tippe
mal auf Mann 2 (mit Tochter) und Mann mit Frau müsste sich das Geld für
die Platzreservierung von der Bahn wieder holen, korrekt

Werden die Reservierungen (aufgrund zum B. fehlender Reisezugwagen) für einen Zug oder Zugteil
aufgehoben,muss sich der Reisende an das Beförderungsunternehmen wenden.

Keinesfalls jann jemand mit Gewalt einen Sitzplatz einnehmen.

Zuständig ist immer das Beförderungsunternehmen, dessen Hausrecht durch das
Zugpersonal und aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen DB AG und dem
Bundesinnenministerium auch durch die Bundespolizei wahrgenommen wird.

Das war mir schon klar.

Klar, der Zugbegleiter. Warum bin ich da nicht drauf gekommen?

Wieder was gelernt!

"Gültigkeit der Reservierung

Ihre Sitzplatzreservierung wird bis 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges aufrechterhalten." https://www.bahn.de/p/view/angebot/sitzplatzreservierung/ -> Tipps & Hinweise

Ich hatte Tomaten auf den Augen! Ich war vorher auch auf der Seite, beim Überfliegen (zum Lesen war mir das zu viel) habe ich das übersehen. :dizzy_face: