Es wurde eine Lebensversicherung abgeschlossen mit der Vereinbarung von Teilauszahlungen zum Beispiel von 3000 € nach jeweils 12, 18 und 24 Jahren.
Gesamtlaufzeit: 30 Jahre
Versicherungssumme: 30000 €
Wenn nun der Versicherte auf eine oder mehrere dieser Teilauszahlungen verzichtet, sollte er doch am Ende in jedem Fall mehr herausbekommen, als wenn er die Auszahlungen in Anspruch nimmt?
Er stellt ja der Versicherungsgesellschaft einen Teil seines Kapitals für einen erheblich längeren Zeitraum zur Verfügung.
Muß sich dadurch nicht die Versicherungssumme erhöhen?
Die Versicherungsgesellschaft behauptet, daß sich an der Versicherungssumme nichts ändert, sondern nur mehr Überschüsse erzielt werden. Ist das so korrekt oder irrt dort jemand?
Guten Tag Hans,
interessant was Sie da schreiben. Sie sind der erste, der mir mit einem Teilauszahler begegnet und auf die Teilauszahlung verzichten will. Die Versicherungssumme erhöht sich bei Verzicht in der Tat nicht, weil sie festgeschrieben wurde. Was sich erhöht, ist die
Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall. Weil der nicht abgerufene Betrag - hoffentlich - dem Gewinnguthaben in vollem Umfang
zugeschrieben und verzinst wird. Ob das unter dem Strich ein gutes Geschäft ist, bleibt offen. Es hängt davon ab, wie die Gesellschaft das Gewinnguthaben verzinst und ob in dem besonderen Fall der Nichtinanspruchnahme gemäß Geschäftsplan und Bedingungen Gebühren fällig werden. Nachfragen hilft weiter.
Gruß
Günther
Wenn nun der Versicherte auf eine oder mehrere dieser
Teilauszahlungen verzichtet, sollte er doch am Ende in jedem
Fall mehr herausbekommen, als wenn er die Auszahlungen in Anspruch nimmt?
Korrekt.
Muß sich dadurch nicht die Versicherungssumme erhöhen?
Nein, die wurde so vereinbart, wie sie ist. Sie erhöht sich nur durch die Überschüsse, die sich im Laufe der Zeit ansammeln.
Die Versicherungsgesellschaft behauptet, daß sich an der
Versicherungssumme nichts ändert, sondern nur mehr Überschüsse
erzielt werden. Ist das so korrekt oder irrt dort jemand?
Ich frage natürlich nicht für mich - nicht nur weil die Regeln hier das nicht erlauben - sondern weil ich schon zu alt dafür bin.
Wenn die Teilauszahlung jetzt käme, würde sie in Alltagsausgaben verpuffen ohne jegliche Nachhaltigkeit.
Für die Versicherte hat die private Altersvorsorge dagegen inzwischen erheblich an Bedeutung gewonnen, seit sie sich vor einigen Jahren selbstständig gemacht hat.
Die Gesellschaft will die Werte der Todes- und Erlebensfall-Leistungen zum Vergleich berechnen und zuschicken. Gebühren würden nicht anfallen.
Was wäre denn Pi-mal-Daumen ein akzeptabler Wert für die Erhöhung?
Guten Tag Hans,
das kann man mit einer überschläglichen Rechnung angehen.
Wenn die zusätzlichen Beträge über die jeweilige Laufzeit tatsächlich ohne Abzug mit dem für die Gesellschaft spezifischen Gewinnzinssatz
belegt werden und die Gesellschaft befindet sich einigermaßen im
Mittelfeld der Branche (ca. 4,3%), dann ist die Belassung im Vertrag
günstiger zu sehen als eine alternative Sparbriefanlage auf etwa gleichem Zinsniveau, die aber der Einkommensteuer unterliegt,
wohingegen das alte KLV-Schätzchen frei ausgeht.
Gruß
Günther
danke nochmal für die Antwort.
Ich wollte eigentlich warten, was die Gesellschaft denn nun ausrechnet, und dann hier anfragen, ob dieses gute Konditionen wären oder eher nicht.
Leider war heute noch immer nichts im Briefkasten…