Hallo,
Wenn jemand einer anderen Person bezüglich Schadenersatz auch zusätzlich angefallene Fahrtkosten anrechnet, (darf man das? denke schon, oder?), wie hoch ist dann der Betrag pro gefahrenem km, bez. wo wird das gesetzlich geregelt?
Habe gehört 30cent/km.
Vielen Dank schonmal,
Gruß
Philly84
Hi !
Für steuerliche Zwecke gibt es tatsächlich diese € 0,30. Es handelt sich hierbei aber nur um einen Wert zur Verwaltungsvereinfachung.
Im Bereich des Schadenersatzes wird wohl regelmäßig eher auf die tatsächlich entstehenden Zusatzkosten abgestellt. Denn nur durch diese entstehen dem Geschädigten ja der auszugleichende Schaden.
BARUL76
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Hi!
Vielen Dank!
Aber die zu ermitteln wäre doch wohl teurer, als einfach 30 cent anzurechnen, oder? (Wenn es sich um eine km-Leistung von ca. 100km handekt…
Greetz
Hi !
Schadenersatzrecht ist nun mal kein Steuerrecht.
Es MUSS nur der entstandene Schaden ausgeglichen werden. Selbstverständlich KANN auch ein Pauschalbetrag anerkannt werden. Dies sollte aber vorab (vor Berechnung des Schadensbetrages) mit der Gegenseite abgestimmt werden.
BARUL76
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