Hallo,
Aber Du(?)
Könnte auch ich gewesen sein, der ich hier schon so lange mitlese, daß ich die Vorschriften schon bald besser kenne, als die Leute in unserer Gemeindeverwaltung (falls du mal eine Stelle findest, an der definitiv ein Schild fehlt, geh da mal hin und schau dir deren Gesichter an
)
Es ging aber darum, daß (wenn alle Schilder nach Vorschrift aufgestellt waren und sie nicht zufällig jemand gerade über den Haufen gefahren hat - was bei Ortskundigen auch nicht zählt) sich niemand darauf berufen kann kein Schild gehabt zu haben. JEDER durfte vor der Ampel maximal 70 fahren.
Cu Rene
Hallo,
Verkehrszeichen werden durch die für die Straße zuständige Behörde festgelegt. Jedem Kennzeichen liegt eine verkehrsrechtliche Anordnung zugrunde. Ohne diese Verfügung sind Zuwiderhandlungen gegen die aus dem Zeichen hervorgehenden Verbote und Beschränkungen nicht ahndbar. Ein alleine durch einen Bauarbeiter aufgestelltes Schild hat keine Rechtskraft.
In der Regel ist es so, dass die ausführende Firma einen Antrag beim StVA stellt und das die Ausschilderung verfügt.
Ist man mit einem Verkehrszeichen nicht einverstanden, kann jedermann dagegen Widerspruch einlegen.
Allerdings muss ich zugeben, dass sich mir manchmal der Sinn und Zweck von Zeichen, insbesondere bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht erschließt. Kaum steht eine Bake am Straßenrand, wird schon 2 km vorher darauf hingewiesen („Baustelle“), ein Geschwindigkeitstrichter aufgebaut und der fließende Verkehr behindert. Allerdings ist das überwiegend in Deutschland so, eine derartige Regelungswurt habe ich in anderen Ländern eher nicht feststellen könnne.
Gruss
Iru
Es sind schlicht und ergreifend die Straßenverkehrsbehörden!
Diese sind unterschiedlich angesiedelt, z.B. für Autobahnen in Niedersachsen z.B. tatsächlich bei der StraßenBAUverwaltung.
Für die in der Umgangssprache schlicht und ergreifend Landstraßen genannten Bundes- und Landes- und Kreis-straßen sind es die jeweiligen Städte bzw. Landkreise und Gemeinden.
Das Straßenverkehrsamt (StVA) hat hiermit NULL zu tun, dieses Amt beschäftigt sich mit Zulassungen etc. von KfZ.
Richtig ist, dass es zum einen die normale Geschwindigkeitsregelung/-beschilderung gibt, die in Abstimmung der Straßenbauverwaltung, Polizei, Straßenverkehrsbhörde und tw. auch Unfallkommission entschieden und von der Straßenverkehrsbehörde am Ende angeordnet werden. Die Baustellenregelung wird von den Baufirmen beantragt und nach Anordnung der Straßenverkehrsbehörde aufgestellt.
Gruß!
T.