KM hält sich nicht an Vergleich! Was tun? Verfahre

Hallo zusammen,

es wurde folgender Vergleich geschlossen, mit welchem das Umgangsverfahren abgeschlossen wurde:

„Es sollen drei BUs in Anwesenheit eines UPs stattfinden. Anschließend ist ein Abschlussgespräch beim JA in Anwesenheit der KM, des KVs, des UPs und des SBs vom JA. Dabei soll versucht werden, eine einvernemliche Umgangsregelung zwischen KM und KV zu finden. Sollte eine solche Umgangsregelung noch nicht möglich sein, beabsichtigen KM und KV drei weitere BUs durchführen zu lassen und in Elterngesprächen versuchen, eine Umgangsregelung zu finden“

Die ersten drei BUs fanden statt, alles lief problemlos, super, gut, toll …

Es kam das Abschlussgespräch und der eine Elternteil war partout gegen eine einvernehmliche Umgangsregelung, die einen alleinigen Umgang zwischen Kind und dem scheidenden Elternteil zulässt.

Da die BUs gut verliefen, das Kind mit dem scheidenden Elternteil diese BUs genossen hat und sich sehr auf diese gefreut hat, ist in den Augen des JAs eine Notwendigkeit von weiteren BUs nicht gegeben. Es sollte ein UP beauftragt werden, der das Kind bei der KM abholt und dem KV übergibt, diese Termine mit den Elternteilen vorbereitet, verabredet und anschließend diese nachbearbeitet. Lt. JA spricht nichts gegen einen alleinigen Umgang zwischen Kind und scheidendem Elternteil.

Ein Schreiben vom JA mit diesem Inhalt geht ans FG.

Das FG antwortet, dass das Verfahren mit dem Vergleich abgeschlossen ist und dass das weitere Vorgehen den Eltern überlassen ist.

Was kann denn jetzt der scheidende Elternteil noch unternehmen?

Kann man dieses Verfahren wiederaufnehmen oder muss ein neues Verfahren beantragt werden?

Ist es nicht so, dass die KM sich nicht an diesen Vergleich gehalten hat und somit das Verfahren wieder aufgenommen werden muss? Oder wie sieht das hier aus?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

DU

Hallo,

der umgangsberechtigte Elternteil sollte sofort per gerichtlicher einstweiliger Anordnung beantragen, dass das Gericht den Umgang gerichtlich festlegt und gleichzeitig Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft beantragen.

Das bitte aber schnell mit einem guten Anwalt beantragen. Theoretisch kann man das zwar ohne Anwalt machen, aber wenn man keine Erfahrungen darin hat, ist das meist mehr schädlich als nützlich.

Wenn es in der Nähe eine Vätergruppe gibt (z. B. www.vafk.de ) und die dort vor Ort ein versiertes Mitglied haben, kann man das Ganze auch mit der Hilfe von dort machen und aus diesen Reihen einen „Beistand“ zur mündlichen Verhandlung mitnehmen.

Gruß
Ingrid