Km - Limit überschritten, Versicherung

Hallo Versicherer :smile:

Annahme:
Jemand macht 2009 ne KFz- Haftpflicht und verschätzt sich mit der km - Prognose.
Statt 6000km p.a. (=18000km in 3 Jahren) ist er nach knapp 3 Jahren 47.000km gefahren (z.B. weil Umzug verschoben).
Die Versicherung fragt nun nach aktuellem km - Stand.

Inzwischen ist er an seinen Arbeitsort gezogen und seine Schätzung wäre wieder 6000km p.a.

Fragen:

  • muss er was nachzahlen
  • wird er umgebucht auf „teuer“ wegen vergangenen km oder kann er die 6000km beibehalten? Wohnsitz und Arbeitsort ist natürlich nachweisbar.

Grüße!

Timsy

Statt 6000km p.a. (=18000km in 3 Jahren) ist er nach knapp 3 Jahren 47.000km gefahren (z.B. weil Umzug verschoben).

Und das fällt erst nach drei Jahren auf ?

Fragen:

  • muss er was nachzahlen

Das kann nur die Versicherung beantworten.

  • wird er umgebucht auf „teuer“ wegen vergangenen km oder kann

Was heißt das ?

er die 6000km beibehalten? Wohnsitz und Arbeitsort ist natürlich nachweisbar.

Die Fahrleistung ist nicht alleine von dem Arbeitsweg abhängig. Hier sollte mit de rVersicherung bzw. mit dem Vermittler gesprochen werden.

Danke !

Statt 6000km p.a. (=18000km in 3 Jahren) ist er nach knapp 3 Jahren 47.000km gefahren (z.B. weil Umzug verschoben).

Und das fällt erst nach drei Jahren auf ?

Ja, z.B. wenn die Versicherung den aktuellen km - Stand abfragt.

  • wird er umgebucht auf „teuer“ wegen vergangenen km oder kann

Was heißt das ?

soll heissen: ist die Vergangenheit (mit) massgeblich für die weitere km- Abschätzung der Versicherung (oder die aktuellen Angaben des VN)?

Grüße!

Timsy

Hallo,

Hallo Versicherer :smile:

Annahme:
Jemand macht 2009 ne KFz- Haftpflicht und verschätzt sich mit
der km - Prognose.
Statt 6000km p.a. (=18000km in 3 Jahren) ist er nach knapp 3
Jahren 47.000km gefahren (z.B. weil Umzug verschoben).
Die Versicherung fragt nun nach aktuellem km - Stand.

Der VN verpflichtet sich mit der Vertragsunterzeichnung Änderungen dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Dazu gehört auch, wenn die jährliche KM-Leistung überschritten wird.

Inzwischen ist er an seinen Arbeitsort gezogen und seine
Schätzung wäre wieder 6000km p.a.

Fragen:

  • muss er was nachzahlen
  • wird er umgebucht auf „teuer“ wegen vergangenen km oder kann
    er die 6000km beibehalten? Wohnsitz und Arbeitsort ist
    natürlich nachweisbar.

Nein die 6.000 km kann er nicht behalten.

In den allgemeinen Bedingungen zur Kfz-Versicherung steht folgendes:

Anzeige von Änderungen
L.4.1 Die Änderung eines der Merkmale zur Beitragsberechnung gemäß Anhang 2 müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
L.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung gemäß Anhang 2 zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
Folgen von unzutreffenden Angaben
L.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht. Erhöht sich dadurch der Beitrag um mehr als 10%, können Sie
den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
L.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags
für das laufende Versicherungsjahr zu zahlen. Insoweit werden unsere Rechte nach § 19 Abs. 2 (siehe auch M.2.1), 24 und 26 Versicherungsvertragsgesetz ausgeschlossen

Wenn man 3 Jahre jährlich 18.000 km fährt, jedoch nur 6.000 km angegeben hat würde ich sogar Vorsatz unterstellen.

Sollte es kein Vorsatz sein, braucht man allerdings eine recht gute plausible Erklärung dafür. Aber nicht die Argumentation, der Versicherer hat ja nicht früher angefragt.

Gruß Merger

Und das fällt erst nach drei Jahren auf ?

Ja, z.B. wenn die Versicherung den aktuellen km - Stand abfragt.

Der Versicherungsnehmer merkt nicht, dass der mehr als doppelt so viel fährt wie ursprünglich vermutet ? Keine Inspektionen ? Keine Ölwechsel ?

soll heissen: ist die Vergangenheit (mit) massgeblich für die
weitere km- Abschätzung der Versicherung (oder die aktuellen Angaben des VN)?

Nein, die Fahrleistung kann sich natürlich häufig ändern. Ob die Versicherung nach dieser eklantanten Fehleinschätzung auch zukünftig bereit ist einen Rabatt für die geringe Fahrleistung einzuräumen, kann ich nicht einschätzen.

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Der VN verpflichtet sich mit der Vertragsunterzeichnung
Änderungen dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Dazu
gehört auch, wenn die jährliche KM-Leistung überschritten
wird.

Dagegen hat der VN in diesem virtuellen Fall verstossen, siehe Einleitung. Kann aber sein, dass ihm das zunächst mal egal ist.

In den allgemeinen Bedingungen zur Kfz-Versicherung steht
folgendes:
…ausgeschlossen

Danke, diese Passus ist hilfreich für mich.
Vermutlich bei allen Anbietern ähnlich oder gleich?

Wenn man 3 Jahre jährlich 18.000 km fährt, jedoch nur 6.000 km
angegeben hat würde ich sogar Vorsatz unterstellen.

Ja, die km wurden vorsätzlich gefahren, nicht versehentlich :smile:

Sollte es kein Vorsatz sein, braucht man allerdings eine recht
gute plausible Erklärung dafür. Aber nicht die Argumentation,
der Versicherer hat ja nicht früher angefragt.

Zu erklären sind die km leicht, siehe Einleitung (geplanter Umzug verschoben).

Grüße!

Timsy

Und das fällt erst nach drei Jahren auf ?

Ja, z.B. wenn die Versicherung den aktuellen km - Stand abfragt.

Der Versicherungsnehmer merkt nicht, dass der mehr als doppelt
so viel fährt wie ursprünglich vermutet ? Keine Inspektionen ?
Keine Ölwechsel ?

  1. In der Tat: keine Inspektionen, keine Ölwechsel.
    Denkbares Beispiel: Hausfrau - nur Werkstatt, wenn Auto kaputt. Ohne Witz.
  2. Nicht jeder denkt beim Blick auf den km- Stand an seine Versicherung.

soll heissen: ist die Vergangenheit (mit) massgeblich für die
weitere km- Abschätzung der Versicherung (oder die aktuellen Angaben des VN)?

Nein, die Fahrleistung kann sich natürlich häufig ändern. Ob
die Versicherung nach dieser eklantanten Fehleinschätzung auch
zukünftig bereit ist einen Rabatt für die geringe Fahrleistung
einzuräumen, kann ich nicht einschätzen.

Spricht für nen Versicherungswechsel. Oder den längst überfälligen Wechsel des zittrigen alten Tachos. Die Versicherung fragt seltsamerweise expizit nach dem aktuell abzulesenden Tachostand und nicht nach der Laufleistung.

Wenn man 3 Jahre jährlich 18.000 km fährt, jedoch nur 6.000 km
angegeben hat würde ich sogar Vorsatz unterstellen.

Ja, die km wurden vorsätzlich gefahren, nicht versehentlich

-)

Sollte es kein Vorsatz sein, braucht man allerdings eine recht
gute plausible Erklärung dafür. Aber nicht die Argumentation,
der Versicherer hat ja nicht früher angefragt.

Zu erklären sind die km leicht, siehe Einleitung (geplanter
Umzug verschoben).

Dies würde ich als Ausrede werten.
Denn spätestens bei der 2. bzw. 3. Jahresrechnung findet man den Vermerk 6.000 km-Jahres-Leistung und hätte reagieren können.

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