Hallo,
Hallo Versicherer 
Annahme:
Jemand macht 2009 ne KFz- Haftpflicht und verschätzt sich mit
der km - Prognose.
Statt 6000km p.a. (=18000km in 3 Jahren) ist er nach knapp 3
Jahren 47.000km gefahren (z.B. weil Umzug verschoben).
Die Versicherung fragt nun nach aktuellem km - Stand.
Der VN verpflichtet sich mit der Vertragsunterzeichnung Änderungen dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Dazu gehört auch, wenn die jährliche KM-Leistung überschritten wird.
Inzwischen ist er an seinen Arbeitsort gezogen und seine
Schätzung wäre wieder 6000km p.a.
Fragen:
- muss er was nachzahlen
- wird er umgebucht auf „teuer“ wegen vergangenen km oder kann
er die 6000km beibehalten? Wohnsitz und Arbeitsort ist
natürlich nachweisbar.
Nein die 6.000 km kann er nicht behalten.
In den allgemeinen Bedingungen zur Kfz-Versicherung steht folgendes:
Anzeige von Änderungen
L.4.1 Die Änderung eines der Merkmale zur Beitragsberechnung gemäß Anhang 2 müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
L.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung gemäß Anhang 2 zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
Folgen von unzutreffenden Angaben
L.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht. Erhöht sich dadurch der Beitrag um mehr als 10%, können Sie
den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
L.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags
für das laufende Versicherungsjahr zu zahlen. Insoweit werden unsere Rechte nach § 19 Abs. 2 (siehe auch M.2.1), 24 und 26 Versicherungsvertragsgesetz ausgeschlossen
Wenn man 3 Jahre jährlich 18.000 km fährt, jedoch nur 6.000 km angegeben hat würde ich sogar Vorsatz unterstellen.
Sollte es kein Vorsatz sein, braucht man allerdings eine recht gute plausible Erklärung dafür. Aber nicht die Argumentation, der Versicherer hat ja nicht früher angefragt.
Gruß Merger