Hallo, ich möchte mal gerne wissen ob man die Kilometerpauschale auch auf den 400 Euro(neben)job bekommt, oder gilt das nur fur den „Hauptjob“
gruß Fricky
Hallo,
wenn der Minijob vom Arbeitgeber pauschal ersteuert wird, kann man keine Km-Pauschale als Werbungskosten geltend machen, da man selbst keine Steuern gezahlt hat.
Rechnet der Arbeitgeber den Minijob ausnahmsweise über Lohnsteuerkarte ab, dann ja.
Gruß Woko
Hallo, 400 Euro Jobs werden doch immer über die Lohnsteuerkarte abgerechnet, oder?
Hallo, 400 Euro Jobs werden doch immer über die
Lohnsteuerkarte abgerechnet, oder?
Nein, der Arbeitgeber kann auch die sogenannte Pauschsteuer in Höhe von 2 % abführen, damit ist die Versteuerung erledigt und der Arbeitslohn bleibt bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers außen vor.