Km-Pauschale bei fremden PKW Nutzung 90% betriebl

Liebe/-r Experte/-in,
ich freue mich, wenn Sie mir eine meiner Fragen beantworten könnten:
Da ich selbständige Buchhalterin bin, könnte sich jetzt folgender Fall ergeben: ein Existenzgründer betreibt einen Schlüsseldienst und benutzt für seine Fahrten den 10 Jahre alten Pkw seiner Mutter. Er nutzt den PKW zu 90% betrieblich und übernimmt sämtliche Kosten. Kann er die KM-Pauschale von 0,30€/km als Kosten geltend machen? Bei rund 60.000 KM wären das dann 18.000€. Kann er die Vorsteuer aus den KFZ-Kosten (Benzin etc) anteilig monatlich geltend machen?
Viele Grüße
D. Francois

Guten Tag,

mit dem Kilometergeld ist alles abgegolten. Es kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Sie können das Kilometergeld ansetzen - bitte ein Fahrtenbuch führen mit Kilometerstand am Anfanf und Ende jeder betrieblichen Fahrt… Da es das KFZ der Mutter ist, kann es dem Betriebsvermögen nicht zugeschlagen werden, was das Finanzamt gerne tut, wenn die betriebliche Nutzung über 50 % liegt…
Liebe Grüße
Ingrid

Hallo Wissensdurst,

Ihr Existenszgründer kann auf keinen Fall die tatsächlichen Kosten plus eine km-Pauschale von 0,30 € geltend machen, denn sonst würden die Kosten doppelt erfasst. Wenn er das Fahrzeug zu 90 % betrieblich nutzt (und dies anhand eines lückenlos geführten Fahrtenbuches auch nachweisen kann), muss er sich für eine Variante entscheiden. Entweder die Effektivkosten gemäß Belegen (jeweils zu 90 %) oder eine km-Geld Pauschale. Wenn er die tatsächlichen Kosten nach Belegen abrechnet und selbst umsatzsteuerpflichtig ist, kann er für die verauslagten Kosten auch die anteilige, enthaltene Vorsteuer geltend machen. Ob die Zulassung auf die Mutter ein Hindernis darstellt, ist wohl eine Ermessensfrage der Finanzbehörden. Einfacher wäre es sicher, wenn er den PKW auf seinen Schlüsseldienst ummeldet.

Ich hoffe, diese Information hilft Ihnen weiter, muss aber betonen, dass es sich um eine unverbindliche Information ohne Gewähr handelt.
Viele Grüße
Sunny Edward

Hallo,
obwohl ich die Antwort weiss, darf ich hierzu leider keine Auskunft geben, da das in den Bereich der Steuerberatung fällt.
Ich rate Ihnen deshalb sich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe, oder an das Finanzamt direkt
zu wenden. Auch das Internet gibt hierzu hinreichend und erschöpfend Auskunft. Viel Erfolg und ich bedauere
nicht mehr helfen zu können.

Viele Grüße aus der Pfalz

Leider bin ich hier überfragt.
Beste Grüße

Hallo Francois,

dies ist aber kein buchhalterisches Problem, sondern schon eher steuerliche Beratung im Bereich Abzugsfühigkeit von Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb.

Das buchhalterische Problem wäre hier lediglich die Verbuchung solcher Aufwendungen.

  1. Werden Fahrkosten mit der Km-Pauschale abgerechnet - sind damit alle Kfz-Aufwendungen abgegolten - hier gibt es die Möglichkeit eines pauschalen VSt-abzuges.

  2. Wenn er das private Kfz- zu 90 % betríeblich nutzt - und alle Aufwendungen hierfür wirtschaftlich trägt, warum führt er dann kein Fahrtenbuch und macht die prozentualen tatsächlichen Aufwendungen geltend.

Aber wie gesagt das ist eher ein steuerrechtliches Betriebsausgabenproblem - also bitte mit einem Konzessionsträger - besprechen.

Meine Antwort stellt lediglich meine persönliche private Meinung dar, und ist keine Rechtsberatung.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer

Hallo,

tut mir leid, aber ich bin mir mit meiner Antwort nicht sicher genug.
Leider kann ich nicht weiterhelfen :frowning:

Viele Grüße
Diana

Hallo D. Francois,
wenn der Pkw nicht Ihrem Kunden gehört, sondern seiner Mutter, kann er nicht im Betriebsvermögen des Kunden sein und somit die betrieblich veranlassten Fahrten nur über die Km-Pauschale geltend gemacht werden. In diesem Falle ist kein Vorsteuerabzug möglich, da ja keine Vorsteuer verauslagt wurde.
Falls der Kunde die tatsächlich entstandenen Kosten der Pkw-Nutzung geltend machen möchte, muss das Auto ihm gehören. Es wäre dann aufgrund der 90-prozentigen betrieblichen Nutzung „notwendiges Betriebsvermögen“. Daher müsste er zur Feststellung des privaten Nutzungsanteils entweder ein Fahrtenbuch führen oder ihn über die 1%-Methode errechnen. Die Km-Pauschale anzusetzen wäre dann nicht mehr möglich (geht nur bei Pkw im Privatbesitz, die betrieblich genutzt werden.
Hoffe, das hilft weiter.
Beste Grüße
Angela

Liebe D.
wenn der Pkw der Mutter gehört, müsste diese die Einnahmen wohl versteuern. Die Vorsteuer kann er vermutlich auch nicht abziehen da der Leistungsempfänger doch die Mutter ist. Ich denke auch man kann immer entweder die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten ansetzen.
Für eine genaue Recherche empfehle ich Dir die NWB oder das Lexikon für das Lohnbüro.
MfG
Holger

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Vielen Dank für Ihre Antwort…

Vielen Dank für Ihre Antwort…

Vielen Dank für Ihre Antwort…

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Leider bin ich hier überfragt.
Beste Grüße

Vielen Dank für Ihre Antwort…

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Vielen Dank für Ihre Antwort…

Tut mir leid, dass ich so spät dran bin; habe aber die Anfrage nicht wahrgenommen gehabt.Sorry.
meines Erachtens kann er das km-Geld von 0,30 ansetzen; die Vorsteuer aus den Benzinquittungen und auch die gesamte Kfz-Kosten kann er dann nicht in Ansatz bringen.
MfG
Franz VUXS