Hallo,
hab mal eine Frage. Wenn man die letzten Jahre immer seine vollen km bekommt 39 km zur Arbeit und alleinerziehend ist und keinen Kindergartenplatz in der Nähe bekommt, und die zusätlichen 5 km auch gelten macht. Und das Finanzamt jetzt aber nur noch insgesamt 34Km??? anerkennt. Man kann doch nicht die km runterschrauben. Kann man dann Einspruch einlegen und wenn ja wie dann?
Danke für eure Antworten
Es gibt hier keinen Bestandsschutz. Jedes Jahr neues Glück, neues Spiel oder wie das heißt. Für die alten Jahre haben Sie Glück gehabt. Umwegfahrten für -was auch immer- sind nicht zu berücksichtigen. Es zählt immer die kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit, es sei denn, man fährt einen Umweg bspw. über die Autobahn, wo es mehr Kilometer sind, der Weg aber dennoch schneller ist.
Umwegfahren um das Kind in den Kindergarten zu bringen, sind nicht im Rahmen der Entfernungspauschale zu berücksichtigen.
Ein Einspruch wäre also sinnlos. Und heute haben selbst die Finanzämter Routenplaner, so dass von dort die angegebene Entfernung überprüft werden kann.