in eine saubere Auflistung mit Berechnung und Auswertung
(Excel-Datei).
wichtig ist hierbei nicht so sehr „sauber“, sondern bitte bitte urschriftlich. Wie viel und was Du daraus auswerten willst, ist Dir überlassen. Aber die Urschrift ist der Beleg dazu, die muss erhalten bleiben.
Muß ich diese Auflistung bei der Steuererklärung mit abgeben
oder reicht der sich ergebende
Betrag in der EÜR ?
In die Überschussrechnung kommen bloß Beträge. Wenn Du möglichst schmerzlos veranlagt werden willst, kannst Du möglichst viel mundgerecht aufbereiten - dann ist die Wahrscheinlichkeit weiterer Nachprüfung umso geringer. Eine Anlage zur Überschussrechnung, aus der sich die pauschal angesetzten Beträge nachvollziehbar ergeben, ist nicht vorgeschrieben, aber wesentliches Element der mundgerechten Aufbereitung.