Km Pauschale STEUER

Hallo ich und meine Lebensgefährtin teilen uns ein auto … Ich nutze es für meinen arbeitsweg von null uhr bis acht uhr und meine lebensgefährtin von achtuhrdreißig bis siebzehn uhr ( sie auch für ihre arbeit) nun zu meiner frage können wir beide die km pauschale in anspruch nehmen Mfg Olaf

auf alle Fälle.
Mache für das Finanzamt einen Benutzungsplan als Beiblatt, in dem Du die Zeiten, das benutzte KFZ und die gefahrenen Routen auflistest.
Die Sache muss nur plausibel sein. Also weder bei den Fahrzeiten, noch bei den Kilometern großartig übertreiben.
Grüße, Ingo

Hallo Olaf,

ganz klares JA. Da gibt es keine Überlegung. Jeder von Euch erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Jeder von Euch hat einen Weg zur Arbeitsstelle, den er mit einem KFZ zurücklegt. Es ist völlig unrelevant, dass es sich hierbei um dasselbe Fahrzeug handelt. Jeder trägt also auf seiner Anlage N den Weg zur Arbeit mit einem Kfz ein.

Grüßle
Andrea

Hallo.
Ich bin kein Experte, deshalb kann ich dir keine Antwort auf deine Frage geben. Und „ich glaube“ hilft dir nicht. Alles Gute.
Gruß Melanie