KM-Pauschale zzgl. Vorsteuer aus Tankrechnung?

Hallo Steuerexpertinnen und -experten,

ich brüte zur Zeit über ein paar USt-Fragen, die ich nicht gelöst bekomme und würde mich über Hilfestellug sehr freuen.

  1. Kann ein EÜR-Freiberufler mit USt-Pflicht, der ein Privat-KFZ mit 0,30€ KM-Pauschale für einen Kundeneinsatz z.B. in Hamburg benutzt, die Kilometerpauschale als Betriebsausgabe bei der ESt ansetzen und zusätzlich die Vorsteuern aus einer Tankrechnung auf dieser Fahrt in Hamburg als Vorsteuer in der USt abziehen?
    Wenn ja, muss dann die KM-Pauschale in Höhe der Vorsteuer gekürzt werden?
  2. Ist es dann bei Verpflegungspauschale zzgl. Vorsteuer aus Essensquittung genau so, also 12 Euro Verpflegungspauschale für EInsatz in Hamburg und 3.- Euro Vorsteuer aus Restaurantquittung?
    Herzlichen Dank im voraus,
    Norbert

Hallo,

bei beiden Fragen wäre meine Antwort ja. Es ist seit 1.4.99 nicht mehr zulässig, VorSt aus den Pauschalen geltend zu machen. Wenn jedoch eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und der Zusammenhang mit der unternehmerisch veranlassten Fahrt glaubhaft dargestellt werden kann, ist der VorSt- Abzug i.O… Bei den Verpflegungsrechnungen kann sogar VorSt für den Rechnungsbetrag geltend gemacht werden, der ertragsteuerlich über den Pauschalen liegt und damit nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, sofern er nicht unangemessen ist.

Gruß

Besten Dank für die Antwort. So hatte ich es in vager Erinnerung, aber ich finde leider keine Fundstelle.
Gruß

Hallo,

als Fundstelle hätte ich ein BMF-Schreiben vom 18.7.2006 BStBl 2006 I S.450 und die Umsatzsteuerrichtlinien (so um Abschnitt 190 herum) anzubieten. Das es aus den Pauschalen nicht zulässig ist, VorSt geltend zu machen, hat der BFH mit Urteil vom 7.7.2005 entschieden (BStBl 2005 II S.903).

Gruß Hurz