X hat seinen Arbeitsplatz zu Hause und fährt täglich mit dem Firmenfahrzeug zu verschiedenen Kunden. X ist höchstens einmal im Monat zu Hause um die Aufträge auszuarbeiten und diese an den Arbeitgeber zu leiten. (Nicht Selbstständig)
Folgende Frage:
Kann X die KM-Pauschale geltend machen, wenn X zu den Kunden fährt und dort die Arbeit verrichtet, weil eine Arbeitsstätte in dem Fall hat X ja nicht…?
wenn X die KM-Pauschale kontinuierlich ausgezahlt bekommen hat gibt es da sowas wie ein Gewohnheitsrecht das X diese dann auch dieses jahr zustehen, wenn sie bisher immer ausgezahlt wurden? Oder ist es sogar möglich das das Finanzamt diese von den Vorjahren zurückfordern kann?
Ein Firmenfahrzeug stellt für gewöhnlich der Arbeitgeber und bezahlt auch die anfallenden Kosten. Da beim Arbeitnehmer dann keine Kosten anfallen, kann er auch keine geltend machen.
Sollte Privatnutzung erlaubt sein, ist diese natürlich trotzdem zu versteuern.
Es geht um die KM-Pauschale bei der Einkommensteuererklärung die man als Werbungskosten geltend macht.
Steuerrecht habe ich leider keins gefunden nur Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht, deshalb habe ich es in die allgemeine Rechtsfragen geschrieben.