Hallo,
Um folgenden Fall geht es:
X hat seinen Arbeitsplatz zu Hause und fährt täglich mit dem Firmenfahrzeug zu verschiedenen Kunden. X ist höchstens einmal im Monat zu Hause um die Aufträge auszuarbeiten und diese an den Arbeitgeber zu leiten. (Nicht Selbstständig)
Folgende Frage:
Kann X die KM-Pauschale geltend machen, wenn X zu den Kunden fährt und dort die Arbeit verrichtet, weil eine Arbeitsstätte in dem Fall hat X ja nicht…?
- wenn X die KM-Pauschale kontinuierlich ausgezahlt bekommen hat gibt es da sowas wie ein Gewohnheitsrecht das X diese dann auch dieses jahr zustehen, wenn sie bisher immer ausgezahlt wurden? Oder ist es sogar möglich das das Finanzamt diese von den Vorjahren zurückfordern kann?