Hallo zusammen,
Eine etwas kompliziertere Frage für die Experten.
Der Mitarbeiter eines Automobilherstellers hat einen Dienstwagen zur privaten Nutzung sowie zusätzlich die Möglichkeit zu günstigen Mitarbeiterkonditionen (ein Auto für seine Frau zu leasen.
Er hat mit diesen beiden Autos Folgendes vor:
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Den Dienstwagen soll seine Frau fahren. Dadurch müsste er lediglich 1% des Neuwertes monatlich als geldwerten Vorteil versteuern, dürfte aber auch dann mit diesem Auto nicht zur Arbeit fahren.
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Das Leasingfahrzeug möchte er selber für den täglichen Weg zur Arbeit benutzen. Er geht davon aus, dass er nur die monatliche Leasingrate bezahlen muss und dass nicht die bei einem Dienstwagen übliche Versteuerung des Wegs zur Arbeit (0.03% pro km) anfällt. Er bezahlt ja schließlich für den Wagen.
Ist dies korrekt? Die Personalabteilung hat ihm mitgeteilt, dass zusätzlich zur Leasingrate noch 0.03% des Neupreises pro km zur Arbeit zur Versteuerung anfallen.
Danke für Eure Einschätzung
LL