Km-Versteuerung bei Mitarbeiter-Leasingfahrzeug?

Hallo zusammen,

Eine etwas kompliziertere Frage für die Experten.

Der Mitarbeiter eines Automobilherstellers hat einen Dienstwagen zur privaten Nutzung sowie zusätzlich die Möglichkeit zu günstigen Mitarbeiterkonditionen (ein Auto für seine Frau zu leasen.

Er hat mit diesen beiden Autos Folgendes vor:

  1. Den Dienstwagen soll seine Frau fahren. Dadurch müsste er lediglich 1% des Neuwertes monatlich als geldwerten Vorteil versteuern, dürfte aber auch dann mit diesem Auto nicht zur Arbeit fahren.

  2. Das Leasingfahrzeug möchte er selber für den täglichen Weg zur Arbeit benutzen. Er geht davon aus, dass er nur die monatliche Leasingrate bezahlen muss und dass nicht die bei einem Dienstwagen übliche Versteuerung des Wegs zur Arbeit (0.03% pro km) anfällt. Er bezahlt ja schließlich für den Wagen.

Ist dies korrekt? Die Personalabteilung hat ihm mitgeteilt, dass zusätzlich zur Leasingrate noch 0.03% des Neupreises pro km zur Arbeit zur Versteuerung anfallen.

Danke für Eure Einschätzung

LL

Was soll der fiktive Mitarbeiter nun GENAU alles bezahlen?

Nur die Leasingarte? Was ist mit Benzin/Versicherung/Steuer?

Hallo Alfred,

gerne hier noch weitere Infos:

  1. Der Dienstwagen ist ein „Rundum-sorglos-Paket“. Außer der Versteuerung von 1% des Listenpreises (Dienstwagenregelung) fallen für den Mitarbeiter keine weiteren Kosten an. Denn der Arbeitgeber bezahlt alle Nebenkosten (auch Inspektionen, Reifen) sowie die Vollkaskoversicherung ohne SB und sogar 250 l Benzin im Monat und 2 Wäschen.

  2. Beim Leasingwagen ist es anders. Hier ist zwar in der monatlichen Leasingrate die Fahrzeugüberführung, An- und Abmeldung sowie die Vollkaskoversicherung (mit geringer SB) und KFZ-Steuer enthalten, das war’s dann aber schon. Benzin, andere Betriebsstoffe, Jahresinspektion und Fahrzeugpflege (Wäsche und Co) müssen vom Mitarbeiter voll bezahlt werden. Das Gesamtpaket ist nach wie vor günstiger als ein auf dem freien Markt für Jedermann erhältliches Leasingpaket, es ist aber auch nicht geschenkt.

Hoffe, das hilft bei der Beantwortung der Frage weiter.

Danke im Voraus

Was soll der fiktive Mitarbeiter nun GENAU alles bezahlen?

Nur die Leasingarte? Was ist mit Benzin/Versicherung/Steuer?

Scheint mir weniger ein Fall einer Kfz-Überlassung sondern eher ein Fall von ArbN-Rabatten zu sein. (§8 Abs. 3 EStG)

_„Erhält ein Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden und deren Bezug nicht nach § 40 pauschal versteuert wird, …“_Die Frage ist nun: Handelt der fiktive ArbG mit Autos und/oder verleast diese auch an externe Kunden? Oder verleast er Autos nur an ArbN?

Sehe ich auch so (ArbN Rabatt), die Konditionen werden vor allem eingeräumt, weil die Muttergesellschaft des Arbeitgebers Autohersteller ist.

Allerdings ist der fiktive ArbG eine Europazentrale, d.h. handelt selbst nicht mit Autos und betreut auch selbst kein Händlernetz (dies erledigen in den einzelnen Länder Vertriebsorganisationen) und die Europazentrale steuert, lenkt und organisiert nur zentral.

Da die Europazentrale somit keinen direkten Zugriff auf Autos hat, least sie selber Fahrzeuge von der deutschen Vertriebsorganisation und gibt diese dann an die Mitarbeiter der Europazentrale zur freien Nutzung (Dienstwagen) oder reicht die Leasingkonditionen 1:1 weiter (Leasingfahrzeug).

Ganz schön kompliziert…

Danke wie immer

Sorry, hier fehlte noch meine Reaktion.

Also, keine 1%-Regel, da keine „kostenlose“ Fz-Überlassung.
Kein Rabatt-FB, da ArbG nicht mit Autos handelt bzw. diese auch nicht verleast.

(Ob eine solche Tätigkeit der Konzernmutter „durchschlägt“ habe ich nicht geprüft.)

Deshalb: Vergleich des üblichen Preises (abzgl. 4%) für solch ein Auto mit dem vom fiktiven Mustermann bzahlten Preises. Differenz = lst-pfl.