Knackender Laminat / Gewährleistung wie ?

Hallo,
ich habe im April 2012 vom Fachmann 20qm Laminat mit 2 mm Trittschall verlegen lassen. Mit der Verlegearbeit waren wir soweit auch zufrieden. Inzwischen
knackt aber der Boden so stark trotz gegebener Luftfeuchte von mind 51 %. Ich habe hierauf den Verleger befragt und die Aussage bekommen, die Luftfeuchte müsse bei 50 - 60 % und die Raumtemperatur bei mind. 22 Grad liegen. Auch mit dieser Vorgabe knackt der Boden unverändert.

In anderen Zimmern haben ebenfalls Laminat oder Parkett liegen, die eine solche Voraussetzung nicht erfüllen ( müssen ) und dennoch keine Geräuche machen. Lediglich unser Parkett knackt mal wenn die Luftfeuchte im dicksten Winter bei max. 30 % liegt, was ja dann auch wenig ist.
Ansonsten muss ich auch nicht zwingend 22 Grad haben. Temperaturen darunter führen auch nicht zu knackenden Geräuchen.
Der Fachbetrieb reagiert auf inzwischen auf keine Mail mehr und stellt sich Tod. Dies ist sehr unschön - was kann man tun, zumal 2 Jahre Gewährleistung existieren.
Die Chance der Nachbesserung hätte ich durch den Verleger gerne sichergestellt, doch was macht man wenn keiner reagiert ?.
Freue mich über Euere Erfahrungen und Empfehlungen zu meinem Problem. Danke.

Viele Grüße Harley103

Hallo,
nach meinen Erfahrungen kann man da nur einen Anwalt nehmen welcher sich im Baurecht auskennt. Du hast sicher ein Recht auf Nachbesserung, nur wie willst Du es selber durchsetzen?

Gruß

W.A.

Hallo,

bevor man über die Durchsetzung etwaiger Ansprüche nachdenkt, sollte man zunächst klären, ob es sich über um einen Mangel handelt, der einen Anspruch begründet.

Das Gesetz sagt:

Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,

  1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
  2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.

Ist das geklärt und man ist sich sicher, dass ein Sachmangel vorliegt den man auf vor Gericht unter Beibringung eines Sachverständigengutachtens beweisen könnte: Anwalt suchen und Handwerker verklagen. Entweder auf Nachbesserung oder auf Erstattung der Kosten, die durch die Behebung eines anderen entstanden sind.

Siehe auch http://dejure.org/gesetze/BGB/634.html

S.J.

Vielen Dank für die Einschätzung - habe mir fast gedacht das hier ein Anwalt von nöten ist.

Hallo,
vielen Dank für die Einschätzung.