Frau x hat zum 20. des Monats ihren Arbeitgeber gewechselt.
Wenn nun auf der Lohnabrechnung des neuen Arbeitgebers vom Gesamtbrutto von 942,58 Euro 290,52 Euro für Lohnsteuer und 15,96 Euro für den Soli abgezogen werden, ist das möglich?
Wäre dies so, wäre Frau x recht verzweifelt. Der Brutto/Netto-Rechner im Internet hätte ihr einen Auszahlungsbetrag von gut 740 Euro angegeben und ihr Arbeitgeber ihr nur 440 Euro überwiesen.
Damit würde Frau x ja nicht „über den Monat kommen“.
Hätte sie da vielleicht einen Denkfehler?
Hoffe dies ist das passende Forum, vielen Dank für baldige Antworten und ein schönes WE.
Frau x hat zum 20. des Monats ihren Arbeitgeber gewechselt.
Wenn nun auf der Lohnabrechnung des neuen Arbeitgebers vom
Gesamtbrutto von 942,58 Euro 290,52 Euro für Lohnsteuer und
15,96 Euro für den Soli abgezogen werden, ist das möglich?
Wäre dies so, wäre Frau x recht verzweifelt. Der
Brutto/Netto-Rechner im Internet hätte ihr einen
Auszahlungsbetrag von gut 740 Euro angegeben und ihr
Arbeitgeber ihr nur 440 Euro überwiesen.
Eines vorweg: Internet-Rechner sind dazu da, um in die Mülltonne gekloppt zu werden. Ausnahmen und Standardfälle bestätigen die Regel.
Ich habe es nicht durchgerechnet, aber da der Arbeitgeber während des Monats gewechselt wurde ist natürlich nicht die Monats-Lohnsteuertabelle maßgebend sondern die Tagestabelle. Somit ist die Lohnsteuer höher, was auch richtig ist. Ob man einem Internet-Rechner solche Spezialitäten mitteilen kann bezweifle ich mal stark, lasse mich aber gern eines besseren belehren.
Mit anderen Worten: Arbeitgeber fragen wäre wahrscheinlich das einfachste. Und ich tippe mal ins Blaue dass die Abzüge stimmen.
Damit würde Frau x ja nicht „über den Monat kommen“.
Das ist erstmal nicht das Problem des Arbeitgebers. Wenn der Arbeitnehmer einen Bruttolohn akzeptiert, hat der Arbeitgeber nichts weiter zu tun als die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben abzuziehen. Was netto übrig bleibt ist also nicht seine Schuld.
Was war denn mit dem Rest des Monats? Wovon hat Frau X denn vorher gelebt?
Taessteuertabelle ist erstmal ein Tip der mich weiterbringt.
vielen Dank:smile:
Was hat Frau X denn als Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte?
Und taucht die richtige Steuerklasse in der Lohnabrechnung auf?
sie hat klasse 1 und dort steht jetzt 6, merkwürdig…
würde es sie real geben, würde sie wohl am montag ihren arbeitgeber kontaktieren müssen. wow, wäre ihr wohl nicht aufgefallen.
Aber ihr wäre auch nicht aufgefallen, das ihr Arbeitsvertrag so wie er ist, ungültig wäre…
sie hat klasse 1 und dort steht jetzt 6, merkwürdig…
Das heißt wohl, dass zum zeitpunkt der Lohnabrechnung keine Steuerkarte vorgelegen hat. Deswegen Steuerklasse 6 und deswegen das geringe netto.
Abhilfe: Steuerkarte mit der richtuigen Steuerklasse vorlegen (ist ja vielleicht schon passiert).
Aber ihr wäre auch nicht aufgefallen, das ihr Arbeitsvertrag
so wie er ist, ungültig wäre…
Ist er auch nicht.
sie hat klasse 1 und dort steht jetzt 6, merkwürdig…
Dann hat das Lohnbüro entweder keine Lohnsteuerkarte vorliegen gehabt (korrekte Vorgehensweise, wenn ein Arbeitnehmer die Karte nicht bei bringt), oder sie haben versehentlich die Steuerklasse falsch in ihren Computer eingegeben.
würde es sie real geben, würde sie wohl am montag ihren
arbeitgeber kontaktieren müssen.
einfach mal freundlich fragen. Das reicht eventuell schon.
wow, wäre ihr wohl nicht aufgefallen.
Beim nächsten vollen Gehalt wäre es noch mehr aufgefallen.
Aber ihr wäre auch nicht aufgefallen, das ihr Arbeitsvertrag
so wie er ist, ungültig wäre…
Wieso soll der ungültig sein? Damit Klasse 1/6 ist nur ein Problem im Lohnbüro.
Wenn es sich nicht korrigieren lässt, dann die Steuer per Einkommensteuererklärung nach dem 31.12. wiederholen.