Hallo,
wenn ein Dienstleistungsunternehmen regelmäßige Kinderbetreuung anbietet, muss man dies bei der Knappschaft melden? Wer muss das (Unternehmen, Eltern oder Betreuungsperson?) und unter welchen Umständen?
Merci
Hallo,
wenn ein Dienstleistungsunternehmen regelmäßige Kinderbetreuung anbietet, muss man dies bei der Knappschaft melden? Wer muss das (Unternehmen, Eltern oder Betreuungsperson?) und unter welchen Umständen?
Merci
Zusammenhang???
Hi!
Sind da Leute auf 400€-Basis beschäftigt?
Oder warum Deine Frage?
LG
Guido, der allerdings auch noch nicht ganz wach ist
Hi!
Sind da Leute auf 400€-Basis beschäftigt?
nein, es sind alle selbständig tätig. Aber ich wurde darauf hingewiesen, dass Betreuungspersonen die regelmäßig arbeiten bei der Knappschaft angemeldet werden müssen. Die Info kommt vom Kinderschutzbund. Leider versteh ich den Zusammenhang auch nicht, hoffe deshalb auf eure Mithilfe!
Hallo,
da gibt es einen feinen aber entscheidenten Unterschied.
Beispiel:
Es bietet dir jemand einen Dienst an - also z.B. Hausmeister-Service,
Gartenpflege, Buchhaltung oder Kinderbetreuung.
Du schliesst deshalb keinen Arbeitsvertrag ab sondern einen
„Werkvertrag“ (??).
Du zahlst auch kein Arbeitslohn, sondern Honorar oder einen
bestimmten Betrag.
Derjeniger, der die Arbeit ausführt ist selbständig und handelt
in eigenem Auftrag und auf eigene Rechnung.
Eine Anmeldung bei der Knappschaft als geringfügig Beschäftigter
scheidet aus.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo,
da gibt es einen feinen aber entscheidenten Unterschied.
Beispiel:
Es bietet dir jemand einen Dienst an - also z.B.
Hausmeister-Service,
Gartenpflege, Buchhaltung oder Kinderbetreuung.
Du schliesst deshalb keinen Arbeitsvertrag ab sondern einen
„Werkvertrag“ (??).
Bei mir heißt das „Leistungsvertrag“.
Du zahlst auch kein Arbeitslohn, sondern Honorar oder einen
bestimmten Betrag.
genau, ich zahle Honorar.
Derjeniger, der die Arbeit ausführt ist selbständig und
handelt
in eigenem Auftrag und auf eigene Rechnung.
genau. Alle Sitter sind selbständig und stellen mir am Ende des Monats eine Rechnung.
- oder
Du suchst jemanden, der für dich im Rahmen eines
Arbeitsverhältnises
tätig ist (Arbeit egal). Es wird ein Arbeitsvertrag
abgeschlossen,
(in der Regel schriftlich). Es wird eine Arbeitszeit
vereinbart
und die Höhe des Gehaltes.
Die Höhe des Stundenlohns steht fest - von mir festgelegt. Arbeitszeit ist flexibel - nix festgelegt.
Du trittst als Arbeitgeber auf und meldest deinen Arbeitnehmer
bei der Krankenkasse (Knappschaft) an und zahlst die
entsprechenden
Beiträge.
Um keine Schwierigkeiten mit Krankenkasse und Finanzamt zu
bekommen sollte in solchen Fällen immer eine schriftliche
Vereinbarung bzw. ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
Eine Vereinbarung habe ich mit allen Sittern.
Also wenn ich´s richtig verstanden habe, muss ich dann keinen Sitter anmelden. Danke!
Tanja
Hallo,
richtig !!
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Tanja,
wenn du eine Agentur betreibst (dein Posting unter Versicherung) dann solltest du dich mal direkt bei der Knappschaft erkundigen, da die Sache da anders aussehen könnte.
Gute Infos unter http://www.minijobzentrale.de
Das gleiche gilt für die Unfallversicherung.
Da gibt es eine Clearingstelle bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft, wo du einmal, dann aber verbindlich, feststellen lassen kannst, ob deiner Sitter freiberuflich oder abhängig beschäftigt sind.
Gruß
HaWeThie
Hallo Hawethie,
wenn du eine Agentur betreibst (dein Posting unter
Versicherung) dann solltest du dich mal direkt bei der
Knappschaft erkundigen, da die Sache da anders aussehen
könnte.
Gute Infos unter http://www.minijobzentrale.de
Ich betreib eine Agentur, aber es ist keiner bei mir angestellt. Alle selbständig. Auch nicht auf Minijobbasis.
Gruß Tanja