Hallo!
Ich verfolge entsetzt die Vorgänge in der Türkei bezüglich der Inhaftierung des Jungen Marco Weiss aus Deutschland. Die Türkei hat eben noch sehr antiquierte Moralvorstellungen, die sich trotz etlicher Reformen, auch des Rechtssystems, noch in solchen Auswüchsen niederschlagen.
Was mich aber erstaunt hat ist, dass die Staatsanwaltschaft Lüneburg auch ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs gegen Weiss eingeleitet hat.
Entscheidend für ein solches Ermittlungsverfahren ist ja sicherlich erstmal das Alter der Beteiligten.
- Sind sexuelle Handlungen zwischen einem 17-jährigen und einer 13-jährigen im beiderseitigen Einverständnis in Deutschland strafbar?
- Ist Geschlechtsverkehr zwischen einem 17-jährigen und einer 13-jährigen im beiderseitigen Einverständnis in Deutschland strafbar?
- Sind sexuelle Handlungen zwischen einem 17-jährigen und einer 15-jährigen im beiderseitigen Einverständnis in Deutschland strafbar?
- Ist Geschlechtsverkehr zwischen einem 17-jährigen und einer 15-jährigen im beiderseitigen Einverständnis in Deutschland strafbar?
Das sind meine Fragen bezüglich des Falls aus der Türkei.
Ich bin oft als Aufsichtsperson bei Ferienlagern und Schüleraustauschen tätig, hauptsächlich finden diese Exkursionen in Frankreich statt.
Es kommt dabei immer öfter zu intimen Kontakten zwischen jungen Mädchen und älteren Franzosen. Grundsätzlich gilt ja, dass man Jungen und Mädchen ab 18 (oder ist die Grenze schon bei 16?) Jahren nichts mehr in der Hinsicht verbieten kann.
Oben habe ich ja schon gefragt wie es mit einem Paar aussieht wo er 17 Jahre alt ist und sie 13 (15) Jahre.
Was sagt das Gesetz zu einem Paar wo sie 17 Jahre alt ist und er 28? Das hatten wir nämlich letztes Jahr und unternommen wurde nichts.
Für Informationsveranstaltungen mit Eltern und Jugendlichen und für vertrauliche Einzelgespräche vor Ort würde es mir vielleicht helfen, wenn ich wüsste was für Altersgrenzen der Gesetzgeber (in Deutschland aber auch in Frankreich) zieht.
Die anderen Betreuer vertreten die Ansicht, dass es für über 18-jährige keine gesetzlichen Vorschriften gibt, ab 16 dürfte man auch alles, man dürfte eben sich nur nicht sexuell „vermarkten“ (Prostitution, Pornographie) und unter 16 Jahren wäre es strafbar, wenn nicht beide minderjährig wären. Es nehmen an den Reisen keine Jugendlichen unter 14 Jahren teil, deswegen ist diese Altersgruppe für mich nicht so wichtig.
Aber stimmt es, dass intimer Kontakt zu unter 14-jährigen auf jeden Fall strafbar ist (auch wenn der Partner 17 Jahre alt ist) und dass deswegen die Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen Marco Weiss ermittelt?
Dass das Mädchen sich als 15-jährige ausgegeben hat, macht das einen Unterschied aus?
Ich danke vorab für Antworten
LG, biggi