Knast - was passiert mit der Wohnung

Inspiriert durch eine andere Frage, aber mit von mir zum Teil (mangels Masse) dazu erfundenen Details stellt sich mir folgende Fragestellung:

Der Hartz-IV-Empfänger Freddy S. klaut im Suff das Auto von dem Hugo A. War alles nicht so geplant, blöd halt, dass sich ihm beim Heimfahren der Baum in den Weg gestürzt hat und er zu Fuß nach Hause torkeln musste. Freddy versteckt sich erstmal in seiner Bude, schläft den Rausch aus und ein paar Tage später stehen die Gesetzeshüter in seiner Tür und verhaften ihn, Freddy, ganz reumütig, gesteht die Tat und wird für ein paar Jährchen verknackt.

Alles also völlig in Ordnung und nachvollziehbar*. Aber: nun hat Freddy ja ein paar „Verpflichtungen“ also sowas wie nen Mietvertrag und vielleicht ein paar persönliche Besitzgegenstände. Was passiert nun damit? Gingen wir davon aus, dass das Ex-Eheweib von Freddy mit der Sache nix zu tun haben will, die Eltern kümmert’s oder gibt’s nicht und Freunde hat er auch keine, zumindest keine so guten.

Was passiert jetzt? Den Mietvertrag kündigen kann er vom Knast aus, kein Problem. Aber: wer zahlt die Miete für die Dauer der Kündigungsfrist? Und das sind ja durchaus ein paar Monate (je nachdem halt), da kommt schon was zusammen. Und was passiert mit seinen persönlichen Gegenständen? Deren Verkauf kann er ja vom Knast aus nicht organisieren und ein paar Dinge möchte er vielleicht auch nach seiner Entlassung wieder haben? Gibt’s da jemanden, der sich um sowas kümmert? Oder fliegt das Zeug halt in die Tonne (inklusive der wertvollen Pornosammlung).

Wie wäre es, wenn da „wertvollere“ Gegenstände wären? Reich wird der Freddy nicht sein, aber vielleicht ist doch das eine oder andere Erbstück noch vorhanden? Wird das dann verkauft um die Unkosten (auch so ein Entrümpler kostet ja Geld) zu decken?

*und nein, Ihr Klugscheisser, es interessiert mich nicht die Rübe ob oder unter welchen Umständen man für nen simplen und einmaligen Autodiebstahl „ein paar Jährchen“ kriegt. Stellt Euch halt vor, das war der tausendste Fall oder er hat nicht nen Baum sondern Euer Kind umgenietet. Mir geht’s nur drum, den guten Freddy anschaulich für ein paar Jährchen von der Bildfläche verschwinden zu lassen!

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Um diese Sachen muss sich Freddy ganz alleine kümmern.
Da ja selten jemand direkt von der Gerichtsverhandlung in den Knast geht sondern in Ruhe auf die „Ladung zum Haftantritt“ wartet, hat er genug Zeit, sich um alles zu kümmern oder zumindest jemanden zu beauftragen, der sich um die Angelegenheiten kümmert.
Das betrifft Kündigung der Wohnung bzw. Verkauf derselben genau so, wie die Einlagerung bzw. Verkauf der Möbel.

Hallo,
hier:


findest Du vielleicht ein paar Infos.
Ich habe dort gefunden, dass bis zu einem halben Jahr die Wohnung evt. bezahlt werden kann. Danach muss der Inhaftierte selber zusehen, wie er das finanziert. Also wird er meist wohl die Wohnung aufgeben müssen und die Sachen irgendwo einlagern.
Gruß
damals

Stimmt, da haste recht, das hatte ich nicht bedacht. Gingen wir nun aber davon aus, Freddy hätte nicht im Suff n Auto geklaut, sondern reihenweise Leute so grausam um die Ecke gebracht, dass man ihn nur sehr ungerne aus der sicheren Obhut entlassen würde. Was dann? Dann hat ja schon auch die Allgemeinheit ein gewisses Interesse daran, dass der nicht fröhlich meuchelnd seine Möbel vertickt :wink: Andererseits hätte ich als braver Steuerzahler auch ein Problem, würde dieser Service bezahlt werden…

Es gibt in de JVAen einen Sozialdienst, der von sich aus auf neu aufgenommene Inhaftierte zugeht, und mit ihnen klärt, wie diese Dinge geregelt werden können/müssen. Vorrangig ist hierbei natürlich, dass der Inhaftierte die nötigen Dinge selbst regelt/durch Familie/Bekannte regeln lässt. Wo dies nicht möglich ist, wird das zuständige Sozialamt eingeschaltet, das dann tätig wird.

Die Zahlung von Miete und Mietschulden ist ein sehr komplexes Thema mit vielen Aspekten, die man hier nicht alle im Detail erklären kann. Grundsätzlich gilt auch hier natürlich, dass der Inhaftierte selbst für den Erhalt seiner Wohnung aufkommen soll, z.B. aus vorhandenem Vermögen. Soweit dies nicht möglich ist, ist insbesondere die Frage der Wirtschaftlichkeit einer Mietübernahme zu stellen. Dabei ist speziell der Zeitrahmen zwischen sechs und 12 Monaten Haft interessant, wenn man von Strafhaft ausgeht. Bei U-Haft (mit unklarem Zeitrahmen, werden die Kosten im Falle des Falles komplett übernommen). Hierbei stellt man die tatsächlich entstehenden Kosten den Kosten gegenüber die bei Aufgabe der Wohnung durch Einlagerung, Erstausstattung, Neuanmietung einer ggf. teureren Wohnung, … entstehen würden. D.h. wenn der Leistungsträger durch die Erhaltung der Wohnung für den Inhaftierten Kosten sparen kann, ist die Übernahme der Kosten gerechtfertigt.

Zudem muss eine „besondere Situation“ des Inhaftierten vorliegen, die allerdings recht regelmäßig gegeben ist. Dabei geht es um Probleme in der Suche nach einer neuen Wohnung nach Ende der Haft, aufgrund Suchtverhalten, …

Bei Bedarfsgemeinschaften sieht es so aus, dass mit der Inhaftierung die Bedarfsgemeinschaft erlischt, und damit dann auch der Mietkostenanteil grundsätzlich wegfallen würde. Hier gilt aber eine Übergangsfrist von zwei Jahren. D.h. erst wenn die Haft über zwei Jahre dauert, müsste sich die Restfamilie ggf. um eine günstigere Wohnung bemühen.

Hi.
Ist ziemlich zutreffend, bis auf das, daß das in einem bestimmten Bezug nicht GANZ vollständig ist. Außer, ich hätte mehr zwischen den Zeilen lesen müssen.
Ich meine den Punkt: bei der Miete, die als Resultat der Haft eventuell zu einer in Art von Über-Fälligkeit von Zahlungspflicht besonderer Weise/Art - offene Forderung, Forderungsausfall beaufschlagten Miete/Mietforderung wird, gilt, daß der Wohnungseigentümer (und in manchen Fällen eine Hausverwaltung) an das Ganze (d. h. Hz.-Kosten [-Nachzahlung], die noch nicht bezahlt sind/ist und vor allem Miete während der Kündigungsfrist) dann halt wohl nicht kommt MIT der Folge, daß er dann (vorausgesetzt, er besteht darauf) einen Schuldtitel gegen die/den Knastbruder/Inhaftierte hat. Er kann ihm nützen oder auch nicht (zu Recht: daß es eine Pfändungsgrenze gibt, hat einen guten Grund [eine Stelle, an der ich dem Gesetzgeber ausnahmsweise mal zustimme]).